als Neuling & Rookie hier würde ich gerne mal eine Frage fragen ...

Meine Ehefrau hat jetzt fast 10 Jahre lang als Mitinhaberin einen kleinen Laden betrieben. Da der Laden (dem Internet und Amazon sei Dank

In den letzten 10 Jahren ist natürlich ein bisschen Warenwerten erwirtschaftet worden. Den Gegenwert hierzu bekommt meine Frau in diesem Jahr von ihrer Partnerin ausgezahlt - diese betreibt den Laden dann weiter. Die Summe steht zwar noch nicht fest - liegt aber wohl vermutlich doch über der NRW-Einkommensgrenze von 18.000 für die Beihilfeberechtigung von Angehörigen.
Jetzt meine Frage(n):
- Hat jemand so einen Fall schon gehabt?
- Zählt der erwirtschaftete Warengegenwert aus 10 Jahren dann tatsächlich in einem (nämlich dem Auszahljahr) als Einkommen?
- Gibt es da evtl. Ausnahmen ... ?
- Weiß jemand, ob man dieses Dilemma umgehen kann - ist ja wirklich übelst ungerecht !!
Bei meiner bisherigen Internet-Recherche habe ich leider hierzu keine belastbaren Infos finden können.
Deshalb hoffe ich hier auf Erfahrungen & Tipps.
Über eine Rückmeldung würde ich mich natürlich sehr freuen.
LG
J.