Beamtenrecht

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Mele
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Beamtenrecht

Beitrag von Mele »

Hallo zusammen. Ich wollte euch mal fragen ob für uns das Beamtenrecht eigentlich zu 100% gilt? Thema Kein Dienstposten, Mitwirkungspflicht, Teilnahme an Vorstellungsgespräche, Bewerbung usw.. Ich fühle mich in meinen Rechten als Beamter eingeschränkt.
AndyO
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Re: Beamtenrecht

Beitrag von AndyO »

Mele hat geschrieben: 29. Nov 2018, 10:01 Hallo zusammen. Ich wollte euch mal fragen ob für uns das Beamtenrecht eigentlich zu 100% gilt? Thema Kein Dienstposten, Mitwirkungspflicht, Teilnahme an Vorstellungsgespräche, Bewerbung usw.. Ich fühle mich in meinen Rechten als Beamter eingeschränkt.
Dass ist das, was dein Dienstherr daraus macht. Bei der Telekom muss man seine Beamtenrechte einklagen. Kannst dich ja mal bei proT-in.de umsehen. Da gibt's haarsträubende Urteile.

P.S.: proT-in hat zwischenzeitlich mehr Mitglieder von außerhalb als von der Telekom. Mit eurer EVG bleiben Beamte, wie bei uns mit Verdi, nur auf der Strecke...
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Klado
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Re: Beamtenrecht

Beitrag von Klado »

Das Bundesbeamtenrecht gilt in vollem Umfang für die durch das BEV zur DB zugewiesenen Beamten.

Nur lässt sich das schwer durchsetzen und in einigen Fällen muss man vor das Verwaltungsgericht ziehen und klagen.

Die Gewerkschaften, EVG oder GDL, bei der Bahn interessiert das Beamtenrecht auch wenig.
Als Bundesbahnbeamter bist Du eine aussterbendes Art der man keine besondere Beachtung mehr schenkt.
bahnbiajotta
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Re: Beamtenrecht

Beitrag von bahnbiajotta »

Ja, das Beamtenrecht gilt zu 100%

Leider sind deine Angaben zu ungenau um dir was erzählen zu können.

Schreib doch mal auf was man genau von dir verlangt(ohne in Details zu gehen) und dann können wir dir helfen.
Mele
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Re: Beamtenrecht

Beitrag von Mele »

Ich habe meinen Arbeitsplatz verloren und bin unfreiwillig bei Jobservice gelandet. Dort verlangt man von mir mich bei Behörden zu bewerben (Mitwirkungspflicht). Mache ich nicht weil es dafür keinen Grund gibt. Ich sollte zu einem Vorstellungsgespräch wo ich mich gar nicht beworben habe. Bin hin und habe gesagt, das meinerseits kein Interesse besteht, Vorstellungsgespräch war sofort beendet. Man will mich in ein Projekt stecken, ohne Aussicht auf einen festen Arbeitsplatz und Beförderung. Ich weigere mich solch eine Aufgabe zu übernehmen. Nächster schritt: Zwangspensionierung wurde von Jobservice in die Wege geleite und BEV wird wohl mitspielen. Noch habe ich nichts schriftlich.
bahnbiajotta
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Re: Beamtenrecht

Beitrag von bahnbiajotta »

Mele hat geschrieben: 29. Nov 2018, 22:15 Ich habe meinen Arbeitsplatz verloren und bin unfreiwillig bei Jobservice gelandet. Dort verlangt man von mir mich bei Behörden zu bewerben (Mitwirkungspflicht). Mache ich nicht weil es dafür keinen Grund gibt. Ich sollte zu einem Vorstellungsgespräch wo ich mich gar nicht beworben habe. Bin hin und habe gesagt, das meinerseits kein Interesse besteht, Vorstellungsgespräch war sofort beendet. Man will mich in ein Projekt stecken, ohne Aussicht auf einen festen Arbeitsplatz und Beförderung. Ich weigere mich solch eine Aufgabe zu übernehmen. Nächster schritt: Zwangspensionierung wurde von Jobservice in die Wege geleite und BEV wird wohl mitspielen. Noch habe ich nichts schriftlich.
Zum Thema Bewerbungspflicht und Mitwirkungspflicht hat das
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.09.08, 2 C 126.07, schon was geschrieben.
Bei mir hat man es auch versucht.


Dienst ohne festen Arbeitsplatz muss man auch nicht erbringen,dagegen wehre ich mich auch seit Jahren.

Zum Thema Zwangspensionierung wirst du auch nichts schriftliches bekommen weil es gar nicht machbar ist, egal was sie dir sagen!
lese dazu mal vom
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.06.2006 – BVerwG 2 C 26.05
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Klado
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Re: Beamtenrecht

Beitrag von Klado »

Solange ein Beamter noch am Beamtendreikampf im Knicken, Lochen und Abheften teilnehmen kann, kann er nicht in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. :lol:
Wenn wie bei der Bahn, ein Beamter den schweren Alleindienst oder Betriebsdienstuntauglich wird, kann er aufgrund dessen nicht Zwangspensioniert werden.
Erst wenn Du nicht mehr in der Lage bist weniger als 3 Stunden am Arbeitsleben teilnehmen zu können, könnte man Dich zwangsweise in den Ruhestand versetzen.

Wenn der Beamte mitspielt und sich einverstanden erklärt geht das natürlich einfach den Beamten in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. :shock:
Pensionist
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Re: Beamtenrecht

Beitrag von Pensionist »

Trozdem sollte sich jeder Beamte überlegen ob er sich das mit Jobservice und sonstigen Ärger antun muss.Wenn man es sich lesten kann, sollte man immer den Ruhestand bzw. Vorruhestand leisten kann. Das Leben ist zu kurz für all den Ärger. Durchschnittle Lebenszeit beim Mann ca. 78 und bei der Frau 82. Wieviel Jahre hat man denn noch, warum glauben die meisten das sie älter werden als der Durchschnitt? Viele werden nicht einmal das Alter erreichen.
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Klado
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Re: Beamtenrecht

Beitrag von Klado »

Jobservice hätte ich mir nicht angetan. Bin fast frühestmöglich, einen Monat zu viel, ohne Abschläge in Pension gegangen auf Antrag.

Einige Kollegen sind auch mit Abschläge zu Hause geblieben weil sie sich den JS nicht geben wollten.

Aber genau wie "Pensionist" es schrieb, man muss es sich auch leisten können. Pensions und Brutto Netto Rechner geben da genauestens Auskunft.

Pensionsrechner

Brutto Netto Rechner

Beim Brutto Netto Rechner kann man auch die "Versorgungsbezüge" berechnen.
Bei meinen Daten rechnen die beiden Rechner bis auf den Cent genau.
bahnbiajotta
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Re: Beamtenrecht

Beitrag von bahnbiajotta »

ja, wenn man sich es leisten kann, kein Problem.
Aber mit nicht einmal 50 Lebensjahren , wie in meinem Fall, eher sehr unwahrscheinlich.

Unter diesen Voraussetzungen ist der Beamte gezwungen den moralischen Druck auszuhalten und stur auf seine Rechte zu bestehen.
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Klado
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Re: Beamtenrecht

Beitrag von Klado »

Pensionist hat geschrieben: 30. Nov 2018, 14:24 Durchschnittle Lebenszeit beim Mann ca. 78 und bei der Frau 82. Wieviel Jahre hat man denn noch, warum glauben die meisten das sie älter werden als der Durchschnitt? Viele werden nicht einmal das Alter erreichen.
Genau so ist es, dann muss man auch noch berücksichtigen in welcher gesundheitlicher Verfassung man sich dann befindet. :o
Ich wollte immer mit 80 mit dem Motorrad tödlich verunglücken. Mal sehen wie lang ich noch den Ar... aufs Mopet
bekomme. ;)

Habe ja auch Raubbau an meinem Körper getrieben mit Wechselschicht im Fahrdienst. Okay, die letzten 10 Jahre eingeschränkt und keinen Nachtdienst mehr machen brauchen.
Darum auch auf Antrag nach Hause mit 50% Schwerbehinderung, auch bedingt durch den Wechseldienst. Gesundheit kann mit Geld nicht erkauft werden.
Ob man sich das Leisten kann ??
bahnbiajotta
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Re: Beamtenrecht

Beitrag von bahnbiajotta »

Klado hat geschrieben: 4. Dez 2018, 13:34
Pensionist hat geschrieben: 30. Nov 2018, 14:24 Durchschnittle Lebenszeit beim Mann ca. 78 und bei der Frau 82. Wieviel Jahre hat man denn noch, warum glauben die meisten das sie älter werden als der Durchschnitt? Viele werden nicht einmal das Alter erreichen.
Genau so ist es, dann muss man auch noch berücksichtigen in welcher gesundheitlicher Verfassung man sich dann befindet. :o
Ich wollte immer mit 80 mit dem Motorrad tödlich verunglücken. Mal sehen wie lang ich noch den Ar... aufs Mopet
bekomme. ;)

Habe ja auch Raubbau an meinem Körper getrieben mit Wechselschicht im Fahrdienst. Okay, die letzten 10 Jahre eingeschränkt und keinen Nachtdienst mehr machen brauchen.
Darum auch auf Antrag nach Hause mit 50% Schwerbehinderung, auch bedingt durch den Wechseldienst. Gesundheit kann mit Geld nicht erkauft werden.
Ob man sich das Leisten kann ??
Auf den Punkt gebracht mit der Gesundheit!
Bei mir ist es nur das seelische, dass ich mittlerweile im Griff habe.

Und ich rede dabei nur von mir.
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