Hallo,
ich bin Beamtin und privat krankenversichert. Unsere Tochter ist derzeit über meinen Mann in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert. Bald werden wir noch einmal Eltern.
Ist es richtig, dass mein Beihilfeanspruch dann auf 70 % steigt, auch wenn die Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung meines Mannes familienversichert sind? Einzige Bedingung soll sein, dass beide Kinder bei mir im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sein müssen, d.h. ich Bezieherin des Kindergeldes bin.
Wer kennt sich damit aus?
squirrel
Höhe Beihilfeanspruch
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2 Gegenfragen: nach welchem Beihilferecht richtet sich der Beihilfeanspruch (Bund/Land?) und ist Ihr Ehegatte im öffentlichen Dienst oder in der freien Wirtschaft beschäftigt (erschließt sich für mich nicht zu 100%, gleichwohl Sie angeben, dass Ihr Mann in der GKV versichert ist)?
JP Becker
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