Hallo Gemeinde,
ich fange jetzt dann in einem FA in Bayern an und muss deswegen umziehen. Meine Ausbildung beginnt am 03.09 im MD.
Ich bin zur Zeit auf Wohnungssuche und nahezu alle Vermieter wollen von mir einen Arbeitsvertrag ehe sie mir einen Mietvertrag anbieten.
Nun meine Frage, wann kann ich ungefähr mit einen Arbeitsvertrag rechnen ? Oder gibt es eine Möglichkeit vorab ein ähnliches Dokument zu erhalten um eben meinen Vermieter eine Sicherheit zu gewähren und zu bestätigen das ich auch wirklich eine Ausbildung zum Finanzwirt anstrebe.
Grüße,
Johnny
Wann erhalte ich den Arbeitsvertrag?
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 18.01.2018 23:46
- Behörde:
-
- Beiträge: 306
- Registriert: 19.06.2014 10:10
- Behörde:
- Wohnort: Bayern
Re: Wann erhalte ich den Arbeitsvertrag?
Du wirst wohl keinen "Arbeitsvertrag" erhalten, sondern eine Ernennungsurkunde. Leider hat die Nicht-Beamtenwelt wenig Ahnung von den speziellen Gegebenheiten. Im Endeffekt kannst du nur auf diese Ernennungsurkunde und die Besoldungstabellen verweisen, denn das erste Schriftstück über dein Einkommen wird deine erste "Gehaltsabrechnung" sein.
-
- Beiträge: 379
- Registriert: 10.04.2010 21:11
- Behörde:
Re: Wann erhalte ich den Arbeitsvertrag?
Moin,
als ich noch Mieter war, war es völlig ausreichend die sog. "Selbstauskunft" auszufüllen (ggf. mit Bürgschaft der Eltern).
Gruß
als ich noch Mieter war, war es völlig ausreichend die sog. "Selbstauskunft" auszufüllen (ggf. mit Bürgschaft der Eltern).
Gruß
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 18.01.2018 23:46
- Behörde:
Re: Wann erhalte ich den Arbeitsvertrag?
Danke für die schnellen Antworten!
Aber es muss doch klar in einem Vertrag geregelt sein, was meine Pflichten sind ? Immerhin ist in Deutschland doch alles bis auf das kleinste Detail geregelt ?
@bananenwilli bist du dir da sicher das es keinen Arbeitsvertrag gibt ? Sondern „nur“ diese Urkunde?
Selbstauskunft ist der Standart mittlerweile, leider wollen alle ein Dokument sehen indem man die selbstauskunft belegen kann. Vielleicht gerate ich aber auch einfach an die falschen Vermieter ?
Aber es muss doch klar in einem Vertrag geregelt sein, was meine Pflichten sind ? Immerhin ist in Deutschland doch alles bis auf das kleinste Detail geregelt ?
@bananenwilli bist du dir da sicher das es keinen Arbeitsvertrag gibt ? Sondern „nur“ diese Urkunde?
Selbstauskunft ist der Standart mittlerweile, leider wollen alle ein Dokument sehen indem man die selbstauskunft belegen kann. Vielleicht gerate ich aber auch einfach an die falschen Vermieter ?
-
- Moderator
- Beiträge: 3960
- Registriert: 04.07.2012 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Wann erhalte ich den Arbeitsvertrag?
Natürlich hat ein Beamter keinen Arbeitsvertrag. Er hat ja auch keinen Arbeitgeber. Dem komischen Vermieter würde ich eine Bestätigung meiner Einstellungszusage vorlegen und ihn darauf hinweisen, dass Beamte sichere Kunden sind...
-
- Beiträge: 519
- Registriert: 18.05.2013 12:21
- Behörde: BEV
Re: Wann erhalte ich den Arbeitsvertrag?
Aber es muss doch klar in einem Vertrag geregelt sein, was meine Pflichten sind ? Immerhin ist in Deutschland doch alles bis auf das kleinste Detail geregelt ?
Siehe: http://www.beamtengesetz.de/
Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstpflicht
Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Beamter_(Deutschland)
und andere Quellen im Internet.
Siehe: http://www.beamtengesetz.de/
Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstpflicht
Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Beamter_(Deutschland)
und andere Quellen im Internet.