Kontakt zu Jobservice während Abordnung

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HarryM
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Kontakt zu Jobservice während Abordnung

Beitrag von HarryM »

Hallo, ich bin seit längerem zu einer Behörde ohne Möglichkeit einer Versetzung abgeordnet. Trotz Abordnung bekomme ich weiter Bewerbungsaufforderungen und Einladungen zu Gesprächen bei meinem Vermittler. Um Bewerbungen zu schreiben fehlt mir die Zeit, nach Feierabend muss ich mich erholen. Außerdem soll ich Urlaub nehmen wenn ich zum Gespräch bei DB Jobservice muss. Natürlich schreibe ich deshalb keine Bewerbungen und folge nicht den Einladungen zum Gespräch. Nach Feierabend beginnt Freizeit und Urlaub ist Freizeit!!!
watschenmann
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Re: Kontakt zu Jobservice während Abordnung

Beitrag von watschenmann »

Hallo HarryM

ich war auch einige Jahre von JS zu einer Behörde abgeordnet.
Bei mir war es allerdings so, das wenn ich Fragen hatte JS selbst kontaktiert habe - ansonsten habe ich nichts gehört und es kamen auch eine Termine oder Beförderungsaufforderungen durch meinen P-Berater.
Nur zu den Betriebsversammlungen bin ich gefahren, um auch mal was zu erfahren, hierzu brauchte ich keinen Urlaub nehmen, sondern wurde freigestellt für den Tag.
Hätte ich auch zeitlich nicht hinbekommen mit Bewerben, bei 41 Wochenstunden und jeden Tag 4 Stunden Fahrzeit.

Gruß Watschenmann
Torquemada
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Re: Kontakt zu Jobservice während Abordnung

Beitrag von Torquemada »

HarryM hat geschrieben: 24.04.2018 09:18 Hallo, ich bin seit längerem zu einer Behörde ohne Möglichkeit einer Versetzung abgeordnet. Trotz Abordnung bekomme ich weiter Bewerbungsaufforderungen und Einladungen zu Gesprächen bei meinem Vermittler. ................ Außerdem soll ich Urlaub nehmen wenn ich zum Gespräch bei DB Jobservice muss.
Das ist m. E. klar rechtswidrig. Wenn ein abgeordneter Beamter aus dienstlichen Gründen zu seiner Stammbehörde zu einem Termin muss, haben das beide betroffenen Behörden abzusprechen und zu organisieren. ERHOLUNGS-Urlaub kann dafür logischerweise nicht genommen werden.
echterBAHNER
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Re: Kontakt zu Jobservice während Abordnung

Beitrag von echterBAHNER »

Der einzige Kontakt den ich während meiner ABORDNUNG hatte war das ich die Krankmeldung da hin schickte.
bahnbiajotta
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Re: Kontakt zu Jobservice während Abordnung

Beitrag von bahnbiajotta »

Ein Beamter muss keine Bewerbungen schreiben!


Lass doch mal deinen jetzigen Dienstvorgesetzten dem Berater antworten.
watschenmann
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Re: Kontakt zu Jobservice während Abordnung

Beitrag von watschenmann »

echterBAHNER hat geschrieben: 26.04.2018 08:18 Der einzige Kontakt den ich während meiner ABORDNUNG hatte war das ich die Krankmeldung da hin schickte.
Selbst diese habe ich dort nicht hingeschickt, habe die Krankmeldungen immer in der Behörde abgegeben, zu der ich abgeordnet war.

Gruß Watschenmann
hugoegonbalder
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Re: Kontakt zu Jobservice während Abordnung

Beitrag von hugoegonbalder »

watschenmann hat geschrieben: 26.04.2018 11:18
Selbst diese habe ich dort nicht hingeschickt, habe die Krankmeldungen immer in der Behörde abgegeben, zu der ich abgeordnet war.

Gruß Watschenmann

So habe ich das auch immer gemacht. Die Behörde muss ja auch deine Stunden buchen. Jobservice wurde von mir nicht einmal über Krankheitsausfälle in Kenntnis gesetzt. gleiches gilt für Urlaub. Wurde alles bei der Behörde gemacht. Sollen sich Behörde und Jobservice miteinander unterhalten wenn das so wichtig ist. Mir fehlt einfach die Zeit mich auch noch um solche Dinge zu kümmern.
echterBAHNER
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Re: Kontakt zu Jobservice während Abordnung

Beitrag von echterBAHNER »

Die Behörde zu derv ich abgeordnet war sah das anders.

Ich dachte mir mal das die es wohl aus was die sagen, ich war abgeordnet zu BEV 😂