Hallo!
Ich habe eine Frage die mich schon länger beschäftigt, und ich finde im Internet einfach keine passende Antwort. Ich bin Landesbeamtin in einer JVA in NRW und schon über ein Jahr lang krankgeschrieben.
Die Frage ist, was ist mit der "Gitterzulage"? Früher wurde sie ja bei längerer DU einbehalten, nun ist sie ja wieder ruhegehaltfähig, wird sie dann einbehalten oder immer weiter gezahlt?
Mein Personalrat sagt, die wird nur drei Monate weitergezahlt. Da müsste ich aber jetzt schon einen ziemlich hohen Betrag zurückzahlen, deshalb wäre ich gern darauf vorbereitet falls dem so sein sollte.
Vielen Dank!
Gitterzulage bei DU
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Re: Gitterzulage bei DU
Hallo, ich bekomme diese GZ nach 5 Monaten weiterhin noch......
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Re: Gitterzulage bei DU
jetzt ist sie auch weg.....
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Re: Gitterzulage bei DU
Hallo Ciara263,
hier mein Zitat:
Nach Rechtsprechung OVG NRW 30.08.1996-6 A 3512/95 wie auch BVG 24.08.1995-2 C 1.95 ist die Stellenzulage für die Dauer der Wahrnemung zu zahlen.
-längere Fehlzeiten mehr als 6 Monate ist so eine Größe
-nicht abzusehen wann der Bemate wieder seinen Dienst antreten kann...
Also würde ich die Knete zurück legen, denn die Justoz mahlt bekanntlich langsam......in der Summe mit Kleidergeld 100€ netto weniger......
Gruß
hier mein Zitat:
Nach Rechtsprechung OVG NRW 30.08.1996-6 A 3512/95 wie auch BVG 24.08.1995-2 C 1.95 ist die Stellenzulage für die Dauer der Wahrnemung zu zahlen.
-längere Fehlzeiten mehr als 6 Monate ist so eine Größe
-nicht abzusehen wann der Bemate wieder seinen Dienst antreten kann...
Also würde ich die Knete zurück legen, denn die Justoz mahlt bekanntlich langsam......in der Summe mit Kleidergeld 100€ netto weniger......
Gruß
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Re: Gitterzulage bei DU
Danke!