Moin
Ich bin Brandmeisteranwärter bei der Bundeswehrfeuerwehr. Auf verschiedenen Wachen der BwF war zu hören das man die volle Pension bekommen würde, wenn man 22 Einsatzdienstjahre voll macht und Einsatzdiensttauglich bei Pensionseintritt ist.Jedoch ist darüber nichts zu finden in den Gesetzesbüchern. Hat hier evtl. jemand Erfahrung gemacht oder ähnliches gehört? Danke
Pensionsanspruch im Feuerwehrdienst
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 5
- Registriert: 18.07.2017 10:14
- Behörde:
-
- Beiträge: 230
- Registriert: 11.04.2013 00:15
- Behörde:
Re: Pensionsanspruch im Feuerwehrdienst
Hallo,
lies mal den § 51 des Bundesbeamtengesetz, Absatz 3
lies mal den § 51 des Bundesbeamtengesetz, Absatz 3
-
- Beiträge: 5
- Registriert: 18.07.2017 10:14
- Behörde:
Re: Pensionsanspruch im Feuerwehrdienst
Nun ist mir nicht ganz klar, was dies bezüglich der Pensionshöhe aussagt. Vielleicht wurde sich auch vertan und es wurden nur die 22Jahre Einsatzdienstzeit gemeint. Das erklärt auch die Altershöchstgrenze bei Eintritt von 40 Jahren.
-
- Beiträge: 830
- Registriert: 30.11.2006 18:40
- Behörde:
Re: Pensionsanspruch im Feuerwehrdienst
Beamter oder Soldat?
Regelaltersgrenze ist 62, auch wenn man 22 Jahre im Feuerwehrdienst beschäftigt war. Wenn man vor Erreichen der Altersgrenze geht, wird ein Versorgungsabschlag nach § 14 (3) BeamtVG abgezogen.
Nach §49 (10) BeamtVG hast du einen Anspruch auf eine Versorgungsauskunft.
Ich glaub es ist einfacher, wenn du bei der entsprechende Behörde anrufst. Zuständig ist die Generalzolldirektion, entweder das Service-Center Düsseldorf (wenn du vom BVA Düsseldorf, Hannover oder Kiel besoldet wirst) oder das Service-Center Stuttgart (BVA München, Straußberg Wiesbaden oder Stuttgart) Kontaktdaten: http://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Versorgu ... _node.html
Regelaltersgrenze ist 62, auch wenn man 22 Jahre im Feuerwehrdienst beschäftigt war. Wenn man vor Erreichen der Altersgrenze geht, wird ein Versorgungsabschlag nach § 14 (3) BeamtVG abgezogen.
Nach §49 (10) BeamtVG hast du einen Anspruch auf eine Versorgungsauskunft.
Ich glaub es ist einfacher, wenn du bei der entsprechende Behörde anrufst. Zuständig ist die Generalzolldirektion, entweder das Service-Center Düsseldorf (wenn du vom BVA Düsseldorf, Hannover oder Kiel besoldet wirst) oder das Service-Center Stuttgart (BVA München, Straußberg Wiesbaden oder Stuttgart) Kontaktdaten: http://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Versorgu ... _node.html
-
- Beiträge: 5
- Registriert: 18.07.2017 10:14
- Behörde:
Re: Pensionsanspruch im Feuerwehrdienst
Als Beamter. Brandschutzsoldaten bleiben ja im militärischen Rang. Werd nächste Woche mal in Düsseldorf anrufen und versuchen ne aussagekräftige Auskunft zu bekommen.