Hallo Sanja 1992,
der Familienzuschlag für hessische Beamtinnen und Beamten ist in § 43 des Hessischen Besoldungsgesetzes geregelt (falls Sie nachlesen möchten).
Ihrer Darstellung entnehme ich, dass Sie mit Ihrer Freundin, also der Mutter Ihres Kindes, und Ihrem Kind gemeinsam in einem Haushalt leben. Ich gehe außerdem einmal davon aus, dass Ihre Freundin nicht ebenfalls Beamtin im öffentlichen Dienst ist? Wichtig für Ihren Familienzuschlag ist demnach, dass Sie Ihr Kind in Ihren Haushalt aufgenommen haben - Ihre Freundin ist formal gesehen sozusagen unwichtig. Ihre familiäre Konstellation ist in § 43 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 des Hessischen Besoldungsgesetzes zu finden.
Danach, denke ich, steht Ihnen der Familienzuschlag der Stufe 2 zu, zusammen 229,91 Euro. (Die Beträge sind auf der Internetseite der Hess. Bezügestelle zu finden, wie mein Vorforist schon mitgeteilt hat). Die Stufe 2 setzt sich zusammen aus der Stufe 1 (=123,92 Euro) und dem Kinderanteil für das Kind (105,99 Euro). Damit erhalten Sie den gleichen Familienzuschlag, den auch Verheiratete mit Kind erhalten würden. Dies liegt daran, dass Sie Ihr Kind in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Denn die Stufe 1 erhalten auch nicht verheiratete Beamtinnen oder Beamte, wenn sie eine Person in ihren Haushalt aufgenommen haben, für ihren Unterhalt sorgen und sie "gesetzlich oder sittlich" auch zu deren Unterhalt und Hilfe verpflichtet sind. Die Person darf nicht über eigene Mittel für den eigenen Unterhalt verfügen. Diese Grenze liegt beim 6-fachen des Betrages der Stufe 1, also 6 x 123,92 € = 743,52 €. Ihr Kind haben Sie in Ihren Haushalt aufgenommen, Sie sind Ihrem Kind gegenüber gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet, und Geldmittel von dritter Seite, die dem Unterhalt des Kindes dienen und die 743,52 € übersteigen, stehen, wie ich vermute, nicht zur Verfügung. Wenn dies alles so zutrifft, ergibt dies die Stufe 2 des Familienzuschlages.
Mehr würden Sie auch als verheirateter Beamter nicht bekommen, weshalb es in diesem Zusammenhang müßig ist, über Vor- oder Nachteile von Ehe zu diskutieren. Jedem das Seine
Damit Ihre Bezügestelle für Sie die (hoffentlich) richtige Entscheidung treffen kann, empfiehlt es sich, alle diese Angaben auf dem Formblatt zur Erklärung des Familienzuschlags anzugeben. Jedes Detail ist da wichtig. Wichtig ist auch, ob Ihre Freundin ggf. auch als Beamtin beschäftigt ist oder nicht. Bei meinem Beitrag bin ich davon ausgegangen, dass Ihre Freundin NICHT Beamtin ist. Sonst wäre alles ein wenig komplizierter (aber bestimmt auch lösbar).
Ich hoffe, ich habe Sie mit meinem langen Text nicht verschreckt, kürzer ging nicht.
Viele Grüße und viel Erfolg bei Ihrer neuen Ausbildung!