Ein Interessantes Urteil:
Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Beamter, der über viele Jahre die Aufgaben eines Dienst-/Arbeitspostens „rundum zufriedenstellend“ und „gut“ erfüllt, der einer deutlich höheren Besoldungsgruppe zugeordnet ist, als sie seinem Status-amt entspricht (hier: laufbahnübergreifend fünf Besoldungsgruppen), die (wesentlich) geringeren Anforderungen seines Statusamtes in herausragender Weise erfüllt. Diese Annahme basiert auf der hier vergleichend heranzuziehenden unbestrittenen Einschätzung, dass mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im Allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_ ... 50618.html
Urteil Oberverwaltungsgericht NRW
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Re: Urteil Oberverwaltungsgericht NRW
Das sehen Telekom-Juristen eben anders. Muss man abwarten, wie sich das theoretisch auswirken könnte. Es gibt im Jobcenterbereich genügend Kollegen des B-Dienstes, die seit Jahren dort Tätigkeiten des gehobenen Dienstes machen.