Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinn
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Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinn
aus dem BFPT-Newsletter von heute:
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Mitteilungen des BFPT
Bundestag verabschiedet Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost
In seiner 100. Sitzung hat der Deutsche Bundestag am 23. April 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses den Entwurf des vorgenannten Gesetzes unverändert angenommen.
Wesentliche Inhalte des Gesetzes:
Beleihungsmodell
Die Möglichkeiten, private Unternehmen mit der Wahrnehmung der vom Dienstherrn Bund obliegenden Rechte und Pflichten zu beleihen, werden angepasst.
Sollte ein Postnachfolgeunternehmen, das zum heutigen Zeitpunkt Dienstherrenbefugnisse wahrnimmt, aufgrund von Auflösung, Spaltung oder Verschmelzung nicht mehr bestehen oder der Sitz des Unternehmens ins Ausland verlagert werden, kann ein anderes privates Unternehmen mit der Wahrnehmung von Dienstherrenbefugnissen durch Rechtsverordnung des Bundesfinanzministeriums beauftragt werden.
Neuordnung der Zuständigkeiten bei Versorgung und Beihilfe
Haushaltsrelevante Personalverwaltungsaufgaben, insbesondere die Versorgungs- und Beihilfebearbeitung, werden bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (Bundesanstalt) zusammengeführt.
Die dienstrechtliche Zuständigkeit der Postnachfolgeunternehmen wird auf aktive Beamtinnen und Beamten begrenzt. Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte der früheren Deutschen Bundespost sowie deren Hinterbliebene werden von der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation betreut.
Dienstrechtliche Neuregelungen
Dabei handelt es sich um drei Maßnahmen:
Dienstliche Beurlaubungsmöglichkeiten werden erweitert. Längere Beurlaubungszeiträume sind möglich und dienstliche Beurlaubungszeiten werden als versorgungsfähige Dienstzeiten anerkannt.
Lebensarbeitszeitkonten können eingerichtet werden.
Eine unterwertige Beschäftigung ist nun auch bei einer Zuweisung in eine Tochtergesellschaft/Beteiligung zulässig.
Inkrafttreten des Gesetzes
Die wesentlichen Gesetzesinhalte treten zum 1. Mai 2015 in Kraft.
Zu weiteren Einzelheiten und Ausführungen zum Inhalt des Gesetzes verweisen wir auch auf die aktuellen Informationen in unserer Zeitschrift SPEKTRUM Ausgabe 03/2014.
Ihr BFPT-Team
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Somit werden die PNU-Beamten mal wieder "degradiert". Die Lobby hat mal wieder gut gearbeitet...
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Mitteilungen des BFPT
Bundestag verabschiedet Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost
In seiner 100. Sitzung hat der Deutsche Bundestag am 23. April 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses den Entwurf des vorgenannten Gesetzes unverändert angenommen.
Wesentliche Inhalte des Gesetzes:
Beleihungsmodell
Die Möglichkeiten, private Unternehmen mit der Wahrnehmung der vom Dienstherrn Bund obliegenden Rechte und Pflichten zu beleihen, werden angepasst.
Sollte ein Postnachfolgeunternehmen, das zum heutigen Zeitpunkt Dienstherrenbefugnisse wahrnimmt, aufgrund von Auflösung, Spaltung oder Verschmelzung nicht mehr bestehen oder der Sitz des Unternehmens ins Ausland verlagert werden, kann ein anderes privates Unternehmen mit der Wahrnehmung von Dienstherrenbefugnissen durch Rechtsverordnung des Bundesfinanzministeriums beauftragt werden.
Neuordnung der Zuständigkeiten bei Versorgung und Beihilfe
Haushaltsrelevante Personalverwaltungsaufgaben, insbesondere die Versorgungs- und Beihilfebearbeitung, werden bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (Bundesanstalt) zusammengeführt.
Die dienstrechtliche Zuständigkeit der Postnachfolgeunternehmen wird auf aktive Beamtinnen und Beamten begrenzt. Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte der früheren Deutschen Bundespost sowie deren Hinterbliebene werden von der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation betreut.
Dienstrechtliche Neuregelungen
Dabei handelt es sich um drei Maßnahmen:
Dienstliche Beurlaubungsmöglichkeiten werden erweitert. Längere Beurlaubungszeiträume sind möglich und dienstliche Beurlaubungszeiten werden als versorgungsfähige Dienstzeiten anerkannt.
Lebensarbeitszeitkonten können eingerichtet werden.
Eine unterwertige Beschäftigung ist nun auch bei einer Zuweisung in eine Tochtergesellschaft/Beteiligung zulässig.
Inkrafttreten des Gesetzes
Die wesentlichen Gesetzesinhalte treten zum 1. Mai 2015 in Kraft.
Zu weiteren Einzelheiten und Ausführungen zum Inhalt des Gesetzes verweisen wir auch auf die aktuellen Informationen in unserer Zeitschrift SPEKTRUM Ausgabe 03/2014.
Ihr BFPT-Team
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Somit werden die PNU-Beamten mal wieder "degradiert". Die Lobby hat mal wieder gut gearbeitet...
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Re: Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beam
Toll! Im Prinzip kann der Bund die Dienstherrenbefugnisse auch an Aldi geben.
Die Verabschiedung des Gesetzes passt zudem sehr gut, jetzt da die Postbank verhökert werden soll. Da sitzen auch noch genug Beamte drin.
Die Verabschiedung des Gesetzes passt zudem sehr gut, jetzt da die Postbank verhökert werden soll. Da sitzen auch noch genug Beamte drin.
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Re: Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beam
Die Politik hat wieder Mal eine Punktlandung geschafft, da soll noch einer sagen, die Politiker bringen nichts fertigbumat hat geschrieben:Toll! Im Prinzip kann der Bund die Dienstherrenbefugnisse auch an Aldi geben.
Die Verabschiedung des Gesetzes passt zudem sehr gut, jetzt da die Postbank verhökert werden soll. Da sitzen auch noch genug Beamte drin.

Toll finde ich vor allem den Punkt "Lebensarbeitszeitkonten"



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Re: Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beam
Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation ist nun für die DDU Beamten zuständig ?
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Re: Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beam
Und die Bundesanstalt ist dann auch für die Reaktivierungsuntersuchungen zuständig ?
Dann wird sich einiges verändern...
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Re: Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beam
Das sehe ich auch so. Und der Arzt wird nicht der Betriebsarzt sein.
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Re: Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beam
Da fragen wir uns natürlich, was unsere liebe Telekom dann plötzlich mit soooooooooooooo vielen reaktivierten Beamten soll. Vor allem, wenn die dann nach zwei Tagen unter den Fittchen der Elite-Führungskräfte von ihrem Arzt krankgeschrieben werden.Herm hat geschrieben:Das sehe ich auch so. Und der Arzt wird nicht der Betriebsarzt sein.
1. Sie bekommen einige Monate mal nach längerer Zeit wieder richtig Besoldung (schön).
2. Jeder Monat erhöht dann die zukünftige Pension bei neuerlicher Dienstunfähigkeit um 0,0498 Prozent. Und pro Monat dann später ca. 1,70 bis 2 Euro ist GELD !!!
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Re: Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beam
Bei der Telekom , Post oder Bahn sollen die ja auch nicht arbeiten...
Ich kann mir aber vorstellen das die Bundesanstalt nach anderen Stellen sucht,
bundesweit.
Je nach" Restleistungsvermögen" werden die für einige Beamte bestimmt etwas
finden.
Vor allem wenn der Beamte noch jung ist.
Ich kann mir aber vorstellen das die Bundesanstalt nach anderen Stellen sucht,
bundesweit.
Je nach" Restleistungsvermögen" werden die für einige Beamte bestimmt etwas
finden.
Vor allem wenn der Beamte noch jung ist.
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Re: Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beam
Das wäre ja endlich mal ein "märchenhafter" Ansatz. Denn die Telekom macht bekanntlich gar nichts. Wozu auch? Ist sie doch um jeden Beamten froh, der durch Dienstunfähigkeit von ihrer Liste verschwindet.Herm hat geschrieben: Ich kann mir aber vorstellen das die Bundesanstalt nach anderen Stellen sucht,
bundesweit.
Je nach" Restleistungsvermögen" werden die für einige Beamte bestimmt etwas
finden.
Vor allem wenn der Beamte noch jung ist.
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Re: Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beam
Ich lache mich schlapp. Entweder ist das ganze ein Scherz oder auf die armen BAD-DU-Schreiber rollt eine Lawine von Problemen zu. Da schreibt man z.B. psychisch angeschlagene im Eiltempo bisher dienstunfähig und dann hockt die Truppe nach zwei Jahren wieder beim Onkel Doktor und sagt:dibedupp hat geschrieben:Was ich so gehört habe, wird die Bundesanstalt nicht suchen. Die wird einfach sagen "Postnachfolgeunternehmen, dein Exbeamter ist ab xx.xx. wieder dienstfähig da hast du ihn".
Die Bundesanstalt ist wohl auch gerade dabei, einen Vertrag mit def BAD GmbH auszuhandeln.
"Ja....als ich bei dieser bösen Telekom raus war, da hat das Kotzen aufgehört und ich konnte wieder schlafen. Und da habe ich vor zwei Wochen diese Einladung zu ihnen bekommen und jetzt muss ich wieder kotzen und schlafen kann ich auch nicht. Ich habe eine Allergie gegen diesen totalen Mobbing-Laden."
Prost Mahlzeit !!!
Und wo sollen denn die Arbeitsplätze herkommen? Mal schnell wieder Scheinarbeitsplätze in Gelsenkirchen, Darmstadt und Bonn aus dem Boden lutschen? Besonders schlimm ist es ja mit den schwerbehinderten Kollegen........
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Re: Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beam
Klingt doch extrem vielversprechend.
Aber wenn man mich, bei meinem Krankheitsbild, was ja im letzten Schreiben ein Grund war, dass eine erneute Berufung ausgeschlossen sein sollte, dennoch reaktiviert, dann sicher nicht zum Datum X in der Zukunft.
Aufgrund dieses Krankheitsbildes wurde ich in DDU geschickt und wenn man mich nun trotzdem reaktivieren will, dann bitte rückwirkend zum Datum wo die DDU auch begonnen hat.
Man kann mich ja nicht einerseits damit in DDU schicken und andererseits dann mit dem gleichen Krankheitsbild reaktivieren, dann wäre ja die ganze DDU "Geschichte" eine Farce gewesen, was sie ganz sicher niemals war, sondern ein langer langer und beschwerlicher Weg.
Und wie schon hier geschrieben, für die DDUler die endlich Ruhe gefunden haben, egal ob durch somatische oder psychische Probleme, beginnt nun das Gedankenkarussell aufs Neue.

Aber wenn man mich, bei meinem Krankheitsbild, was ja im letzten Schreiben ein Grund war, dass eine erneute Berufung ausgeschlossen sein sollte, dennoch reaktiviert, dann sicher nicht zum Datum X in der Zukunft.
Aufgrund dieses Krankheitsbildes wurde ich in DDU geschickt und wenn man mich nun trotzdem reaktivieren will, dann bitte rückwirkend zum Datum wo die DDU auch begonnen hat.
Man kann mich ja nicht einerseits damit in DDU schicken und andererseits dann mit dem gleichen Krankheitsbild reaktivieren, dann wäre ja die ganze DDU "Geschichte" eine Farce gewesen, was sie ganz sicher niemals war, sondern ein langer langer und beschwerlicher Weg.
Und wie schon hier geschrieben, für die DDUler die endlich Ruhe gefunden haben, egal ob durch somatische oder psychische Probleme, beginnt nun das Gedankenkarussell aufs Neue.
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Re: Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beam
Was hat das dann für Auswirkungen z.B. für Vorruhestand und Altersteilzeit bzw. kommt die Telekom jetzt auf neue Ideen für Ihre Beamten ?
Gilt dann für die zukünftigen Pensionäre immer noch die Besoldungstabelle für die Bundesbeamten oder die der PNU-Beamten ?
Gilt dann für die zukünftigen Pensionäre immer noch die Besoldungstabelle für die Bundesbeamten oder die der PNU-Beamten ?
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Re: Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beam
Macht doch nichts. "Vivento" (ich bleibe mal bei diesem abgenudelten Namen) wird sich in bekannt zerstörerischer Manier auch dieser Kollgen annehmen.dibedupp hat geschrieben: Es ist lediglich ein Betreuungswechsel, der "nur" Auswirkungen auf die Leute hat, die derzeit beim Versorgungsservice arbeiten. Da werden nämlich nicht alle zur Bundesanstalt wechseln können und hängen dann in der Luft.
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Re: Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beam
Der Bund ist der Hauptaktionär
der Deutschen Telekom AG!
Vorstand und gewählte Politiker spielen in diesem Zusammenhang gemeinsam Golf,
so das es letztendlich zu solchen Gesetzen gegen die Beamtinnen und Beamte kommt!
Das Ziel ist weiterhin die Beamten abzuwickeln! Dazu werden von den Telekomjuristen als "Mobbing- Mittel" Zuweisungen, Versetzungen und neuerdings Dienstliche Weisungen zu Qualifizierungsmassnahmen unter dem Deckmantel der Personalentwicklung eingesetzt!
Amtsärzte und Verwaltungsrichter kennen aber dieses schmutige Geschehen
und wissen auch dass sich die Deutsche Telekom AG auf Kosten der Allgemeinheit
sanieren möchte! Dies alles zum Wohle der DTAG- Fettschicht und der Aktionäre!
der Deutschen Telekom AG!
Vorstand und gewählte Politiker spielen in diesem Zusammenhang gemeinsam Golf,
so das es letztendlich zu solchen Gesetzen gegen die Beamtinnen und Beamte kommt!
Das Ziel ist weiterhin die Beamten abzuwickeln! Dazu werden von den Telekomjuristen als "Mobbing- Mittel" Zuweisungen, Versetzungen und neuerdings Dienstliche Weisungen zu Qualifizierungsmassnahmen unter dem Deckmantel der Personalentwicklung eingesetzt!
Amtsärzte und Verwaltungsrichter kennen aber dieses schmutige Geschehen
und wissen auch dass sich die Deutsche Telekom AG auf Kosten der Allgemeinheit
sanieren möchte! Dies alles zum Wohle der DTAG- Fettschicht und der Aktionäre!