Hallo zusammen,
In meiner Versorgungsinformation, die ich wegen ATZ, angefordert hatte, steht im Anschreiben:
Bei der Berechnung wurden ggf. Ausbildungszeiten (§12 BeamtVG) berücksichtigt, deren Anerkennung
im Fall der Zurruhesetzung formlos beantragt werden muss.
Weiss jemand was das bedeutet und wie das geht?
Pension Ausbildungszeiten
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Re: Pension Ausbildungszeiten
Danke!
Kann es bei der Beantragung Probleme geben? Ich habe vor meiner Verbeamtung im gehobenen techn. Dienst ein dreijähriges Studium der Nachrichtentechnik absolviert, was auch Voraussetzung für den gehobenen technischen Dienst war.
Kann es bei der Beantragung Probleme geben? Ich habe vor meiner Verbeamtung im gehobenen techn. Dienst ein dreijähriges Studium der Nachrichtentechnik absolviert, was auch Voraussetzung für den gehobenen technischen Dienst war.
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Re: Pension Ausbildungszeiten
Hat keiner eine Ahnung? Das war doch vor 30 Jahren der normale Ablauf der Einstellung von zig - tausend Beamte im gehobenen technischen Dienst. Da müsste es doch etliche Beamte geben, bei denen die gleiche Anerkennung bereits durchgeführt wurde.
Bei der Hotline des Versorgungsservice kommt man nicht durch und auf eMail Anfrage keine Antwort.
Bei der Hotline des Versorgungsservice kommt man nicht durch und auf eMail Anfrage keine Antwort.
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Re: Pension Ausbildungszeiten
Hallo Egaho, ich kann Dir nicht sagen, wie Du an die Informationen kommst, aber ich weiß, dass meine Studienzeit ( 4 Jahre ) zur Hälfte anerkannt wurde, da ich das im Rahmen der Berechnung einer Versorgungsausgleichsdurchführung mitgeteilt bekam. Die Info kam von der Pensionskasse..
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Re: Pension Ausbildungszeiten
Danke für die Auskunft!
Bei mir wurde die Ausbildungszeit in meiner Versorgungsinformation, die ich in 2014 in Auftrag gegeben hatte, ja auch zu 855 Tage berücksichtigt. Dies entspricht auch genau dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz von 2009. Da in den Versorgungsinformationen aber immer der einleitende Satz:
"Bei der Berechnung wurden ggf. Ausbildungszeiten (§12 BeamtVG) berücksichtigt, deren Anerkennung
im Fall der Zurruhesetzung formlos beantragt werden muss."
steht, bin ich mir unsicher, ob es bei der Konstellation Studium und anschließende Verbeamtung im gehobenen techn. Dienst vielleicht doch Probleme bei der Anerkennung der Ausbildungszeiten gibt.
Bei mir wurde die Ausbildungszeit in meiner Versorgungsinformation, die ich in 2014 in Auftrag gegeben hatte, ja auch zu 855 Tage berücksichtigt. Dies entspricht auch genau dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz von 2009. Da in den Versorgungsinformationen aber immer der einleitende Satz:
"Bei der Berechnung wurden ggf. Ausbildungszeiten (§12 BeamtVG) berücksichtigt, deren Anerkennung
im Fall der Zurruhesetzung formlos beantragt werden muss."
steht, bin ich mir unsicher, ob es bei der Konstellation Studium und anschließende Verbeamtung im gehobenen techn. Dienst vielleicht doch Probleme bei der Anerkennung der Ausbildungszeiten gibt.