Zoll pro/contra Übernahme hoheitlicher Polizeiaufgaben

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tiefenseer
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Zoll pro/contra Übernahme hoheitlicher Polizeiaufgaben

Beitrag von tiefenseer »

Hallo @,

seit längerem beschäftigt mich die Frage, ob es rechtlich zulässig ist, dass der Zoll in einigen Bundesländern bereits hoheitliche Aufgaben der Polizei übernommen hat bzw. übernehmen soll.

Diese doch aus meiner Sichte recht bedenkliche Festlegung/Forderung Seitens der Politik halte ich nicht nur für verfassungswidrig sondern verschafft auch in der Bevölkerung Unsicherheit über das für und wider von polizeichlichen Aufgaben durchgeführt von Zollbeamten.

Wer hat damit bereits eignene Erfahrungen gemacht?
Gibt es beim Zoll entsprechende Fortbildungsmaßnahmen?

Ich will hier nicht mißverstanden werden, dass ich Zollbeamte ggü. Polizeibeamten und umgedreht aufwiegeln möchte.

Ich finde es wird ein Bereich, hier der Zoll, für die Mißwirtschaft der Politik mißbraucht.
Für mich ist es fraglich, ob die Beamten der Zollverwaltung geeignet sind, präventive Gefahrenabwehr zu betreiben: Die Ausbildung von Zoll- und Polizeibeamten unterscheidet sich genau aus dem Grund der unterschiedlichen Aufgabenzuweisung inhaltlich. Somit besteht eine Gefahr darin, unzureichend geschulten Zollbeamten polizeiliche Aufgaben aufzulasten. Vorsätzliche und fahrlässige Rechtsverstöße zu lasten der Bürger könnten zunehmen.

Nun...ich überlass Euch das Feld...und...lass mich mal überraschen....

Gruß Tiefenseer
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tiefenseer
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Re: Zoll pro/contra Übernahme hoheitlicher Polizeiaufgaben

Beitrag von tiefenseer »

:( :( :( Schade :( :( :( :(

Ich hätte nicht erwartet, dass es gar keine Reaktion hierauf geben wird.

Ich lebe in einer Region, wo auf Grund der Polzeireform ein drastischen Abbau von Polizeistellen stattgefunden hat.
Bundespolizei und Zoll patroullieren gelegentlich durch unseren Ort und die Landespolizei fährt auf dem Zahnfleisch, weil sie mit weniger Einsatzmitteln größere Gebiete zu versorgen haben.

Der Zoll führt Vk-Kontrollen durch, obwohl ihnen die erforderlichen Rechtsgrundlagen - aber viel wichtiger - die beruflichen Erfahrungen fehlen.

In diesem Land wird m.E. vieles auf den Kopf gestellt und deren Ausmaße muss der Bürger erdulden.

Wenn es denn so ist, dass es hierzu keine beiträge geben wird, kann durch den Mod. der Beitrag auch geschlossen werden.

In diesem Sinne - habt eine schöne Zeit....
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Baumschubser
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Re: Zoll pro/contra Übernahme hoheitlicher Polizeiaufgaben

Beitrag von Baumschubser »

Du interpretierst das falsch. Der Beitrag hatte bis jetzt über 120 Zugriffe und die werden nicht alle von dir gewesen sein. Nur werden viele (mich eingeschlossen) das Problem nicht sehen.

Zollbeamte sind IMHO im Umgang mit Menschen genauso geschult, auch wenn die speziellen Aufgaben etwas anders gelagert sind wie bei der Polizei. Aber der Zoll darf durchaus auch Autos stoppen, diese durchsuchen, Personen festnehmen etc. Ich sehe da nicht wirklich den Unterschied zur Polizei. Und das ist gerade im grenznahen Raum auch nichts neues. Auch bei einer Schwarzarbeiterkontrolle auf einer Baustelle kann es ausarten und dann muss auch ein Zollbeamter u.U. die Waffe ziehen. Wenn die Polizei irgendwo eine illegale Party aufräumt ist das genau nichts anderes. Zumindest für mich nicht.
Don
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Re: Zoll pro/contra Übernahme hoheitlicher Polizeiaufgaben

Beitrag von Don »

Lies mal §10 Zollverwaltungsgesetz und wundere dich, was wir alles dürfen..... :D

...und das nicht nur in Grenznähe!
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tiefenseer
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Re: Zoll pro/contra Übernahme hoheitlicher Polizeiaufgaben

Beitrag von tiefenseer »

Hallo Don,

in meiner Fragestellung geht es nicht darum, was der Zoll alles darf.

Mir geht es darum, dass dem Zoll Befugnisse eingeräumt werden, die es nach der Gesetzeslage (und der fehlenden fachlichen Qualifikation) nicht gibt.

Ein Beispiel:

"Allgemeine" Verkehrskontrolle durch die Polizei ( § 36 Abs. 5 StVO)
Ohne Beisein eines Landesbeamten der Pol. ist solch eine Kontrolle, durch von Zollbeamten, m.E. nicht zulässig.

Die landesrechtlichen Polizeiaufgaben sind vom Ansatz her präventiv, orientieren sich also daran, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Die in der AO und dem ZollVG geregelten Aufgaben des Zollvollzugsdienstes sind vom Ansatz her schon repressiv, sie dienen alleine der Ahndung von Gesetzesverstößen.
Andererseits ist es unverständlich Zöllner im Rahmen des ASOG tätig werden zu lassen, weil es der zuständigen Polizeidienststelle an Personal fehlt, um originär handeln zu können.
In Brandenburg sollen durch die Polizeireform statt der bislang 50 Wachen künftig im ganzen Land noch 16 Inspektionen und 29 Reviere geben. Fünf Wachen sollen (oder sind sogar schon) geschlossen werden.

Sowohl der Zoll als auch die Polizei haben unterschiedliche Aufgabenfelder.
Nun soll der eine (wegen Personalabbau) in seinem Aufgabenbereich entlastet werden und das andere mit zusätzlichen Aufgaben "überschüttet" werden, wofür er garnicht originär zuständig ist?

Der Politik sei es gedankt, dass man stetig mit neuen Gesichtsfeldern konfrontriert wird...ob nun rechts oder nicht...scheinbar sind die Politiker in solchen Dingen höchst erfinderisch...
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Don
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Re: Zoll pro/contra Übernahme hoheitlicher Polizeiaufgaben

Beitrag von Don »

Wir brauchen keinen Einstieg für Befugnisse ( etwa den Verbandskasten oder das Warndreieck zeigen lassen ) um an den Kofferraum zu kommen.

Der Zoll ist zuständig für alles, was mit Warenbewegungen über die Grenze zu tun hat. Also der gesamte Bereich der Verbote und Beschränkungen. ( somit auch Betäubungsmittel-Schmuggel, Geldwäsche, etc. und alle Arten von Vorschriften mit Grenzbezug)
Desweiteren sind wir für Personenbeförderungssteuer, Eintreiben von offenen Forderungen gegen Gebietsfremde, die Überprüfung der Beförderungspapiere, usw. zuständig.

Allgemeine Verkehrskontrollen gibt es bei uns sicher nicht. Wir suchen schon was! :-)

Sollte uns natürlich bei unseren Einsätzen ein Betrunkener aus dem Auto vor die Füße fallen, offensichtlich nicht verkehrstaugliche Fahrzeuge auffallen, etc. können wir da natürlich nicht weiter winken. Hier wird die zuständige Behörde hinzu gezogen.

Ich erzähle sicher keine Geheimnisse, wenn ich erwähne, dass der Zoll Spezialeinheiten auf SEK- bzw. GSG 9- Niveau hat.
Der normale KEV-Beamte welcher des öfteren mit Bereichen der "organisierten Kriminalität" zu tun hat, wäre sicherlich auch mit einer reinen "allgemeinen Verkehrskontrolle" nicht überfordert.



Aufgrund der oben genannten Vielfalt der Aufgaben haben wir sicher kein Bestreben, auf irgendwelche polizeilichen Aufgaben zu schielen.
Wir wären dazu auch personell gar nicht in der Lage. Wir sind immerhin dem Finanzministerium unterstellt....
Wir werden eh schon mit immer neuen Aufgaben zugemüllt ( Mindestlohn, KFZ-Steuer, etc. ) Und das sollte alles, wenn nur irgendwie möglich, ohne neues Personal geschultert werden.
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tiefenseer
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Re: Zoll pro/contra Übernahme hoheitlicher Polizeiaufgaben

Beitrag von tiefenseer »

Hallo Don,

...danke für die klärenden Worte, was alles der Zoll so darf (...deren Befugnisse kann ich auch im Internet erlesen...)

Aus Deiner Argumentation entnehmen ich, dass Du Deinen Dienst in einem der Länder durch führst, wo der Zoll nicht in die hoheitlichen Aufgaben der Landespolizei mit einbezogen wurde bzw. wird.
Don hat geschrieben:Allgemeine Verkehrskontrollen gibt es bei uns sicher nicht. Wir suchen schon was! :-)
Schön, dass Du es so siehst.
Leider sieht die Praxis anders aus. So etwas zu leugnen ist wie ...die Milch wäre nicht weiß....
Don hat geschrieben:Wir brauchen keinen Einstieg für Befugnisse ( etwa den Verbandskasten oder das Warndreieck zeigen lassen ) um an den Kofferraum zu kommen.
Wieder etwas dazu gelernt.
Beim Zoll braucht man also keine Rechtsgrundlagen für Grundrechtseingriffe...?!? Kopf kratz....

Nun gut - ist zwar nicht die Antwort auf meine Frage...abe danke für den Exkurs durch den Zollalltag....
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Mikesch
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Re: Zoll pro/contra Übernahme hoheitlicher Polizeiaufgaben

Beitrag von Mikesch »

tiefenseer hat geschrieben:
Don hat geschrieben:Wir brauchen keinen Einstieg für Befugnisse ( etwa den Verbandskasten oder das Warndreieck zeigen lassen ) um an den Kofferraum zu kommen.
Wieder etwas dazu gelernt.
Beim Zoll braucht man also keine Rechtsgrundlagen für Grundrechtseingriffe...?!? Kopf kratz....
Hat er das geschrieben? Nein...!
Nur dass der Zoll halt nicht wie die Polizei diesen Umweg gehen muss, was völlig richtig ist...
tiefenseer hat geschrieben:dass der Zoll in einigen Bundesländern bereits hoheitliche Aufgaben der Polizei übernommen hat bzw. übernehmen soll.
Das solltest Du dann auch näher erläutern, um welche Aufgaben es sich handeln soll. Dann wird auch kein Exkurs darüber geführt, über welche hoheitlichen Rechte der Zoll verfügt.
Mein Horizont mag beschränkt sein, aber ich jedenfalls kenne keinen Zöllner, der iwo nach nem Führerschein fragt ;-)

Ich denke mal, eben drum erfährst Du hier kaum Resonanz, weil die Meisten hier nicht das Problem erkennen, oder kläre uns einfach mal auf...
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tiefenseer
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Re: Zoll pro/contra Übernahme hoheitlicher Polizeiaufgaben

Beitrag von tiefenseer »

Hallo,

da meine Fragestellung scheinbar zu Verwirrungen/Fehlinterpretationen und was weiß ich nicht alles geführt hat, hier nun mal eine ausführliche Darstellung zu meiner vorangegangenen Frage.

Neben einigen Bundesländerns, wie Bayern oder Sachsen, wurde auch für den Zoll im Land Brandenburg die Zugriffsrechte erweitert. Hintergrund war die steigenden Kriminalität im Grenzbereich. Unternehmen und Bürger beklagten, dass seit dem Wegfall der Grenzkontrollen im Jahr 2007 die Diebstähle von Maschinen, Fahrzeugteilen und Kraftstoff stark zugenommen hätten. Einige
Firmen seien dadurch in ihrer Existenz gefährdet.
Seitens der Politik und des Landtages des Landes Brandenburg erhoffte man sich, dadurch mehr Sicherheit zu produzieren.

Im Gegensatz zu Brandenburg wird im Berliner Senat heftigst darüber diskutiert und gestritten , ob solch eine Befugniserweiterung legitim ist.
So ist man u.a. zu folgender Auffasssung gekommen:
Das ASOG ist Polizeirecht und ermöglicht damit ausschließlich präventive Tätigkeiten von Beamten im Bereich der Gefahrenabwehr. Im Rahmen des ASOG wird weder die Festnahme von Straftätern noch die Verfolgung von Straftaten geregelt, dies ist der StPO vorbehalten. Die Festnahme flüchtiger Straftäter wäre die Vollstreckung eines Haftbefehls, dies ist Sache der Staatsanwaltschaft und ihrer Hilfsbeamten. Wenn Zollbeamte also auch an der Strafverfolgung beteiligt sein sollen, müsste die StPO (Bundesgesetz) geändert werden und die Zollbeamten ebenfalls zu Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft ernannt werden. Das kann allerdings auf Landesebene nicht geschehen.

Nun gut im Land Brandeburg tauchten im Alltag neben den Fahrzeugen der Polizei auch verstärkt Fahrzeuge der Bundespolizei und des Zolls in unserer Region auf.

Es machte einen beruhigenden Eindruck nun nicht nur ein bis zwei Mal im Monat ein Polizeifahrzeug zu sehen.
Auch wenn Otto-Normalo keinen wesentlichen Unterschied zwischen den 3 Fraktionen erkennt, so freut er sich über so viel Sicherheit.

Doch die Frage, die sich nunmehr daraus ergab, war doch, wer von denen durfte und darf was?
Wenn ich anfänglich kritisierte, dass solche Angaben...wir brauchen keinen Einstieg für Befugnisse...dann bleibe ich dabei, das das rechtlich gesehen schlechtweg flasch ist.
Egal ob Zoll, BP oder LP für jeden Grundgrechtseingriff bedarf es einer Befugnis (allein dass ich das hier schreiben muss...verursacht mir eigentlich graue Haare, wenn davon nicht schon reichlich hätte). Und - nein auch die Polizei benötigt nicht unbedingt einen Umweg, um eine Kontrolle des Kofferrauminhaltes in Augenschein nehmen zu können. Neben dem ASOG gibt es auch noch andere rechtliche Möglichkeiten...im Übrigen...als Anmerkung....kann jeder Bürger einen Eingriff gegen seine Grundrechte widersprechen...ob durch Zoll, LP, BP praktiziert. (...aber das ist nicht mein Thema...)

Miekesch >>>> auch wenn Du Dir nicht vorstellen kannst, dass ein Zöllner nach einem FS fragt...heißt das noch lange nicht ...was nicht ist...kann nicht sein...
Ich habe es bisher im Rahmen einer allgemeinen Verkerhskontrolle (außerhalb des 30 Km Bereiches lt. Zollverwaltungsgesetz) zwei mal dieses abenteuerliche Vorgehen erlebt, meine Tochter und weitere Leute in meinem Ort haben mir ebenso davon erzählt.

Obwohl ich hier darauf hin wies, dass ich keinen Unfrieden zwischen der Pol und dem Zoll anstiften wollte, so habe ich doch den Eindruck, dass ich besonders bei (einem) Zöllner mit meiner Frage ein wenig das Ego ankratze.
Ich versteh nicht warum?

An dieser Stelle ...Danke.... Baumschubser für Deinen wohlgemeinten Rat...es geht sicherlich nicht darum, dass ich etwas falsch interpretiere. Ich glaube heute, dass der Ort der Fragestellung der Falsche war.
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Re: Zoll pro/contra Übernahme hoheitlicher Polizeiaufgaben

Beitrag von Baumschubser »

Irgendwie verstehe ich das Problem immer noch nicht, bin wahrscheinlich dafür zu einfach gestrickt.

Mir ist es ehrlich gesagt sch....egal, wer einen Autodiebstahl verhindert oder ein paar Polen beim Dieselklau hochnimmt. Und so wird es den meisten Leuten hier in der Grenzregion gehen. Ich weiß, dass es bei den Befugnissen Probleme geben kann. Irgendwo gabs mal einen Fall, wo Bundespolizisten einen Mopedfahrer ohne Helm angehalten haben und obwohl der Typ dann auch noch ohne Lappen unterwegs war, wurde er frei gesprochen, nur weil BP bei OWIs nicht anhalten darf. Das Problem ist für mich deshalb nicht, dass der Zöllner irgendetwas nicht kann von seiner Qualifikation her, sondern dass man bestimmte Dinge per Gesetz besser regeln muss. Denn sowas wie in dem Beispiel hier darf so nicht sein. Und davon mal ab, für mich stellt sich auch das Problem nicht, wenn der Zöllner schonmal ein Auto angehalten hat und kontrolliert, dass da auch gleich nach dem Führerschein noch mit gefragt wird.
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Mikesch
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Re: Zoll pro/contra Übernahme hoheitlicher Polizeiaufgaben

Beitrag von Mikesch »

Na ja, mein Ego kratzt Du bestimmt nicht an... ;-)

Die Ausführungen der Kollegen über die per Gesetz verbrieften Rechte waren also IMHO doch nicht so ganz umsonst, eben dies beantwortet Deine Frage, ob sie dürfen oder nicht...

Und sind diese Zollbeamte nicht hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft? Oder wurden die neuerdings "degradiert" ;-)
Von daher sind und waren Festnahmen im Rahmen der StPO gang und gäbe und gesetzl. abgesichert.
Abgesehen davon gibt es in der StPO immer noch den § 127, zwar unschön, aber über den haben wir uns damals teils beholfen wenn nicht anders ging.

Wenn Zollbeamte gezielt im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig werden sollen, z.B. Demos, fände ich das auch nicht ok. Wenn sie aber im Rahmen ihrer Tätigkeit Erkenntnisse erlangen, die in diesem Bereich liegen, finde ich es sinnvoll und dem Menschenverstand folgend -und das ist auch soviel ich weiß-, gesetzl. abgesichert, dass sie tätig werden.
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Re: Zoll pro/contra Übernahme hoheitlicher Polizeiaufgaben

Beitrag von Don »

Wenn Zollbeamte also auch an der Strafverfolgung beteiligt sein sollen, müsste die StPO (Bundesgesetz) geändert werden und die Zollbeamten ebenfalls zu Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft ernannt werden. ????

Mit solchen Äußerungen disqualifizierst Du Dich selbst.....



Als nächstes behauptest Du sicher noch, Zollbeamte sind keine Beamte. :lol:

Auf Grundlage von Halbwissen und Beratungsresistenz macht diskutieren keinen Sinn.

Somit bin ich raus aus dem Thema :arrow:
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Re: Zoll pro/contra Übernahme hoheitlicher Polizeiaufgaben

Beitrag von tiefenseer »

Don hat geschrieben:Wenn Zollbeamte also auch an der Strafverfolgung beteiligt sein sollen, müsste die StPO (Bundesgesetz) geändert werden und die Zollbeamten ebenfalls zu Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft ernannt werden. ????

Mit solchen Äußerungen disqualifizierst Du Dich selbst.....
Wer lesen kann ist klar im Vorteil....und man sollte ALLES lesen und nicht etwas heraus nehmen und im FALSCHEN Zusammenhang zitieren....

...und ...ich habe geschrieben....Berliner Senat ist zu folgender Auffasssung gekommen...

So ist das mit dem Schreiben und dem Lesen.....entweder man kann es oder....
Den Rest möchte ich garnicht mehr kommentieren...

Im Übrigen Mikesch hat sich das wahre EGO gemeldet. Wenn Du Dir die Jacke anziehen willst, ich kann Dich leider nicht daran hindern...merkwürdig an dieser Stelle...anmelden....pöbeln...oberschlau tun...und... dann in der Versenkung verschwinden...

Scheinbar habe ich mich nach wie vor falsch ausgedrückt, werde mißverstanden oder wir reden hier eine unterschiedliche Sprache. Es ist daher dem Frieden wegen besser, wenn der Thread geschlossen wird...

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Re: Zoll pro/contra Übernahme hoheitlicher Polizeiaufgaben

Beitrag von Mikesch »

tiefenseer hat geschrieben:Im Übrigen Mikesch hat sich das wahre EGO gemeldet. Wenn Du Dir die Jacke anziehen willst, ich kann Dich leider nicht daran hindern...merkwürdig an dieser Stelle...anmelden....pöbeln...oberschlau tun...und... dann in der Versenkung verschwinden...
Jetzt wirst Du aber lustig ;-)
Ich weiß nicht welche Jacke, ich meine, recht objektiv und nett geantwortet zu haben. Und in einem Absatz meinen Namen mit anmelden....pöbeln...oberschlau tun...und... dann in der Versenkung verschwinden... solltest Du langsam Deine Zügel anziehen.
Selbst wenn Du, wie ich wohl vermute den Don meinst, bist jetzt eher Du derjenige der sich im Ton vergreift, Don hat lediglich auf einen Gesetzestext verwiesen.

Gut, dass Du es wünschst, Du hast mir die Entscheidung abgenommen...

*** CLOSED ***
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