Hallo,
wenn ich als Lehrer um Entlassung bitte, wie schnell geht das? Werde ich dann sofort freigestellt oder habe ich Fristen einzuhalten?
Und weiß noch jemand, ob ich nach fünfjähriger Pause (war ja jetzt in der PKV) wieder in meine alte GKV komme (war 20 Jahre dort versichert)?
Vielen Dank!!!!
Cheekyra
Als Lehrer um Entlassung bitten und von PKV in die GKV
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Re: Als Lehrer um Entlassung bitten und von PKV in die GKV
Nur dann, wenn eine GKV-Pflichtige Tätigkeit vorliegt.Cheekyra hat geschrieben: Und weiß noch jemand, ob ich nach fünfjähriger Pause (war ja jetzt in der PKV) wieder in meine alte GKV komme (war 20 Jahre dort versichert)?
Ansonsten verbleibt man in der PKV - dann müssen die Tarife auf 100 % angepasst werden.
Gruß vom Steinbock
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Re: Als Lehrer um Entlassung bitten und von PKV in die GKV
DANKE
Eine solche Tätigkeit wird dann vorliegen, puuuh!
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Re: Als Lehrer um Entlassung bitten und von PKV in die GKV
Wenn eh schon klar ist, dass "solch" eine Tätigkeit vorliegen wird, warum hat man sich dann nicht vorher schon ob etwaiger Fristen und Bestimmungen erkundigt?
Nein, lieber schreibt man in Foren drauf los... *schmunzel*
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Re: Als Lehrer um Entlassung bitten und von PKV in die GKV
Ein Entlassungasntrag muß gestellt werden, auf dem Dienstweg an die zuständige Behörde geleitet und diese muß ihn verbescheiden, der Bescheid muß zugestellt werden, also 2-3 Wochen Bearbeitungszeit würde ich mal rechnen! Grundsätzlich wird zum beantragten Zeitpunkt entlassen, allerdings kann bei Vorliegen entsprechender Gründe, der Entlassungszeitpunkt ggf. hinausgeschoben werden, das wäre allerdings eine Einzelfallentscheidung. Rückwirkende Entlassung geht beamtenrechtlich nicht.