Wechsel Beamten- in Angestelltenverhältnis

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deranderedaniel
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Wechsel Beamten- in Angestelltenverhältnis

Beitrag von deranderedaniel »

Hallo,

ich habe die Möglichkeit vom Beamtenverhältnis ins Angestelltenverhältnis zu wechseln.

Hintergrund: Mein derzeitiger Beamtenarbeitsplatz liegt 125km entfernt, diese Strecke fahre ich täglich (Schichtdienst).
Ich habe mich erfolgreich auf eine andere Stelle beworben. Es handelt sich um eine Angestelltenstelle. Diese wäre im Nachbarort.
Die Beamtenstelle wird nach A7 vergütet, als Angestellter würde ich zunächst nach E6 Stufe 3 eingestellt. Nach erfolgreicher Teilnahme an einem Lehrgang würde ich nach E8 St3 eingruppiert.
Ich bin seit 12 Jahren im Beamtenverhältnis und bin mitte 30.

Wie sind eure Meinungen zu diesem Thema? Was muss ich bedenken? (Vor-/Nachteile).

Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen.

Gruß Daniel
Steinbock
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Re: Wechsel Beamten- in Angestelltenverhältnis

Beitrag von Steinbock »

verstehe ich das richtig:

Ein Lebenszeitbeamter wechselt zu einer anderen Behörde als Angestellter und kann dann natürlich auch gekündigt werden, wenn die Behörde mit ihm nicht zufrieden ist.

Hat man evt. schon einmal an einen Umzug zum derzeitigen Arbeitsort nachgedacht.

Gruß vom Steinbock
Florek
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Re: Wechsel Beamten- in Angestelltenverhältnis

Beitrag von Florek »

Was man immer bei so einem Wechsel bedenken muß ist die Sache mit der Nachversicherung. Sofern du nicht gerade aus Baden-Württemberg kommst oder Bundesbeamter bist und somit von der neuen Möglichkeit des Altersgeldes Gebrauch machen kannst, wirst du in der GRV nachversichert, allerdings nicht in der Zusatzversorgung und da dürfte nach momentanem Stand für dich ein Rentenanspruch von ca. 350 € rauskommen (ganz, ganz, ganz grob geschätzt), du kannst dir ja mal ausrechnen mit wieviel Rente insgesamt du rechnen könntest, wenn du jetzt als Angestellter bis 65 arbeiten würdest, mußt dir mal deine Rentenpunkte berechnen, aber ich denke, wenn du nachversichert wirst, dann hast du im Alter schon einen größeren Nachteil!
Es kann sein, daß sich auch im Nettogehalt ein Nachteil ergibt, v. a. wenn du verheiratet bist und Kinder hast. Als Lediger dürfte der Unterschied dagegen vermutlich eher gering ausfallen (kommt auch aufs Bundesland bzw. den Dienstherren an) und den ALII macht man nach meinen Erkenntnissen leichter und kriegt man auch leichter bewilligt als einen Laufbahnaufstieg, so daß im Angestelltenverhältnis die Aufstiegschancen normalerweise besser sind wie im mittleren Dienst.
Die zwei großen Nachteile, die ich sehe, sind die Altersversorgung, denn in die ZVK wird nur noch ca. 30 Jahre lang eingezahlt und die Möglichkeit, entlassen zu werden, da die Unkündbarkeit lt. TVÖD erst nach 15 Jahren eintritt!
Eine Verbeamtung kommt für den Arbeitgeber nicht in Frage? Gerade kleinere bis mittelgroße Kommunen sind da eigentlich im Normalfall sehr flexibel!
Anwaerter
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Re: Wechsel Beamten- in Angestelltenverhältnis

Beitrag von Anwaerter »

Nun ja aus meiner Sicht ergeben sich folgende Vor- und Nachteile

Vorteile
Du kannst in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. (Falls du da im Moment nicht freiwillig bist)
Das ist nicht schlecht, wenn du irgendwann überhaupt keine Lust mehr auf die (extrem trockene und zahlenlastige) Tätigkeit im offentlichen Dienst hast, und was schulisches machen möchtest.
Ggf. sind auch die Beiträge im Alter für die KV dann günstiger.

Nachteile
Du schreibst, du bist schon Mitte 30. Solltest du so krank werden, dass du gar nicht mehr arbeiten kannst, hast du als Beamter wenigstens die Mindestpension sicher. Als Angestellter leider nicht.
Auch wenn wir wissen, dass die meisten Behörden recht dünn besetzt sind (kann leider nur für Bayers sprechen), ist eine Entlassung als Angestellter zumindest möglich, als Beamter nur bei grobem Fehlverhalten.
Es hört sich nicht so schlimm an, wie es ist!
Noob
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Re: Wechsel Beamten- in Angestelltenverhältnis

Beitrag von Noob »

Ich habe nun auch eine Stellenanzeige gesehen für eine ähnliche Tätigkeit bei einer Gemeinde in meiner Nähe. Leider aber auch nur im Angestelltenverhältnis. Besoldung E6 bis E8. Nur werde ich erst mit der Ausbildung fertig und bin bisher somit nur Beamter auf Widerruf gewesen. Da sind die Nachteile ja weniger gering, oder sehe ich das falsch?

Klar, wieder gesetzlich versichert und als Angestellter werde ich immer kündbar sein. Dessen bin ich mir bewusst. Ich werde mich jetzt aber nicht sofort bewerben. Bin noch am überlegen ob mir der Beamtenstatus, der sichere Job und die Pension wichtiger sind oder ein Arbeitsplatz in Wohnortsnähe, dafür aber weniger Nettolohn und o.g. Nachteile.
Kater-Mikesch
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Re: Wechsel Beamten- in Angestelltenverhältnis

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

gibt es denn bei euch nicht die Möglichkeit, das Beamtenverhaltung ruhen zu lassen - also Urlaub ohne Bezüge...
Dann wechselst du als Angestellter zur einer anderen Behörde, aber dein Beamtenstatus bleibt im Hintergrund bestehen...

Wenn das nicht gehen sollte, würde ich auf keinen Fall den Beamtenstatus ablegen - das hat meiner Meinung nach nur Nachteile...
Von der Versorgung, über die Kündigungsmöglichkeit und letztendlich die immer unsichere Lage als Angestellter...
Die private Krankenkasse als Angestellter ist doch kein Hindernis sondern ein Vorteil...
Deine Nachversorgung wird sich am Minimum ansiedeln, da bist du wesentlich schlechter gestellt jeder Hartz4-Empfänger, wenn dir
mal was passiert...

Denn bedenke, dass du bei einer Arbeitslosigkeit nach zwei Jahren in Hartz4 fällst, und es dann auch noch Anrechnungen gibt, wenn
du eigenes Vermögen hast - ich kann mir z. b. denken, dass du bei einem so langen Anfahrtsweg ein Wohneigentum hast, ansonsten
könntest du ja umziehen - das ist aber nur eine Vermutung von mir...

Es gäbe für mich überhaupt keinen Vorteil für die Aufgabe des Beamtenstatus - außer dass du eine Arbeitsstelle hast, die nah an deinem
Wohnort liegt...aber dann hört es schon auf...
Und bedenke dass du dann neu eingestellt bist und z. B. bei einer möglichen Entlassung keine lange Betriebszugehörigkeit vorweisen kannst..

Also - sehr sehr sehr gut überlegen und durchrechnen...bevor eine Entscheidung getroffen werden kann...
Noob
Beiträge: 61
Registriert: 03.08.2011 10:21
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Re: Wechsel Beamten- in Angestelltenverhältnis

Beitrag von Noob »

Soweit ich weiss, können wir so eine unbezahlte Freistellung nur bis maximal zu einem Jahr beantragen. Ich werde es mir natürlich gut überlegen...

Die Sache ist nur die, dass ich so langsam ernsthaft Depressionen von der Pendlerei bekomme. Ich stehe morgens um 4 Uhr auf, bin um 6.20 Uhr auf dem Amt, mache um ca. 15.45 Uhr Feierabend, damit ich um ca. 17.15 Uhr zu hause bin...damit ich überhaupt noch etwas vom Tag habe. Ein Großteil des Feierabends geht aber dann für den Haushalt, für das Kochen für die Mittagspause am nächsten Tag, für das Geschirr spülen und Duschen drauf.

Natürlich kein Ausnahmezustand :) so wird es sehr vielen von euch gehen, das ist mir klar! Aber: Ich bekomme wie gesagt so langsam Depressionen davon! Die Ämter in meiner Nähe sind alle voll. Laut Info werde ich sehr wahrscheinlich auf dem bisherigem Amt bleiben. Dort hinzuziehen und zu leben, wird mich genauso depressiv stimmen. Ich komme mit Ballungszentren nicht klar!

Na gut, hätte ich natürlich vorher wissen müssen. Davor hat mir die Pendlerei und die Tatsache, später wohl umziehen zu müssen, nicht so sehr gestört. Aber so langsam werde ich richtig unglücklich...vielleicht legt sich das auch wieder. Davon abgesehen würde ich natürlich schon lieber Beamter bleiben!
Kater-Mikesch
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Re: Wechsel Beamten- in Angestelltenverhältnis

Beitrag von Kater-Mikesch »

also einen Wechsel in das Angestellentenverhältnis mit den vielen Nachteilen und Risiken, würde ich mir sehr sehr gut überlegen...

Vielleicht hilft erst einmal die Beurlaubung für ein Jahr...dann musst du halt weiter sehen und eine Entscheidung treffen...
Kobold7
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Re: Wechsel Beamten- in Angestelltenverhältnis

Beitrag von Kobold7 »

Auch wenn dein Beitrag schon sehr lange her ist. Wie hast du dich letztlich entschieden?
Ich stehe aktuell in einer ähnlichen Situation. Pendel 130km, damals hat mich der mögliche Umzug etc. Nicht gestört. Dann habe ich meinen Partner kennengelernt etc, ein Umzug kommt nicht mehr in Frage.
Ich bin 27 und stehe kurz vor Antrag auf Entlassung. Ich bin jetzt 4 Jahre gependelt und kann das nicht mehr. Allerdings bin ich mit der Stelle an sich mittlerweile auch unzufrieden, ein einfacher Wechsel hierher würde mir also nicht helfen. Ich würde im Angestelltenverhältnis mehr verdienen, mache weniger Stunden, habe keinen Schichtdienst mehr, dafür flexible Arbeitszeiten.
Es sind natürlich 7 Jahre, die in der Rentenkasse fehlen. (3 Jahre Aussbikdung und 4 Jahre Dienst)