Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 20.10.2012 19:21
- Behörde:
Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt
Hallo allerseits,
ich habe in den letzten Wochen sehr viel im Netz gelesen, kenne wohl fast jeden Gesetzestext und viele Urteile, erhoffe mir aber einiges an Erfahrungen in diesem Forum zu erhalten. Selbstverständlich beschränke ich mich hier auf die Darstellung von Fakten und keinerlei Dienstgeheimnissen.
Ich bin seit ca. 11 Jahren Lehrerin (das Bundesland ist hier nicht so wichtig) und war in den ersten Jahren sehr wenig krank.
Von Geburt an bin ich schwerbehindert mit 50 %, ich führe aber ein total normales Leben, bin ganz normal und integrativ in Schule, Ausbildung und Beruf gestartet. Selbstverständlich war die Behinderung aber ein Thema bei der Lebenszeitverbeamtung, damals wurde durch Fachärzte auf Veranlassung der Amtsärtzin sehr genau untersucht, selbst die Ärzte fanden die vielen auferlegten Punkte nach eigener Aussage lächerlich. Schön und gut, der Bescheid war positiv und ich wurde verbeamtet. In Ausbildung und an meinen ersten Schulen spielte die Behinderung für meine Vorgesetzten überhaupt keine Rolle so wie für mich. Wie gesagt, ich kenne es nicht anders und will auch gar keine Sonderstellung und brauche keine besonderen Umstände am Arbeitsplatz. Die Stundenermäßigung nach GdB bekomme ich aber natürlich.
Meine derzeitige Vorgesetzte hat mich des Öfteren auf die Behinderung angesprochen und sprach mich auch mehrfach auf einen für sie möglichen Zusammenhang zwischen der Behinderung und anderen Krankheiten, die zu Fehlzeiten führten, an. Dies kann man sich so vorstellen, als wenn eine amputierte Hand zu grippalen Infekten oder Verletzungen, die jeder mal hat, führen soll. Der ÖPR saß daneben und untersützte dies. Ich versuchte zunächst, ihr das Ganze sachlich zu erklären, es hat ja schließlich nicht jeder Vorgesetzte häufig mit Schwerbehinderten zu tun, leider blieb sie bei ihrer Meinung und legte mir des Öfteren nahe, meine Behinderung bei einem Facharzt untersuchen zu lassen, da sie der Meinung war, dass sich das Ganze verschlechtert habe. Dies ist definitiv nicht der Fall.
Außerdem müsste ich einen Antrag auf Stundenermäßigung aus gesundheitliichen Gründen stellen, um die Ermäßigung aufgrund des GdB zu bekommen, was auch nciht stimmt. Ausserdem hätte die Kopie des Schwerbehindertenausweises ihrer Aussage nach nicht vorgelegen, was verfahrenstechnisch unwahrscheinlich war
Wie mir vom Schulamt mitgeteilt wurde, hat sie selbst dort angerufen und mitgeteilt, dass die Behinderung dirngend fachärztlich überprüft werden müsse, da sie sich stark verschlechtert habe. Diese Aussage habe ich damals entfkräftet und das Amt war zufrieden. Zunächst.
Ich hatte in den letzten beiden Jahren leider mehr Fehlzeiten, , zum einen, weil ich immer wieder anfällig für Infekte war (die Ursache, eine verborgene Entzündung, ist mittlerweile erkannt und behoben), und zum anderen, weil ich eine langwierigere Verletzung hatte, mit der ich leider fünf Monate zu Hause war. Das ist sehr lang, aber ich war die ganze Zeit über diejenige, die den Ärzten "Druck machte", damit ich wieder schnell arbeiten gehen kann. Mehr konnte ich nicht tun. Das Jahr davor fehlte ich 18 Tage, also nicht so viel, aber eben mehr als normal.
Während meiner AU wurden mir von meiner Vorgesetzten sämtliche vorliegende Versetzungsanträge samt Ruhestand, Sabbatjahr etc. zugeschickt, es sei ihre Pflicht, mich auf dem Laufenden zu halten. Andere "Nachrichten" erhielt ich von ihr in den fünf Monaten nicht.
Nun bin ich seit gut einem halben Jahr wieder fit und arbeite Vollzeit, hatte keine Wiedereingliederung (wurde gar nicht angepsprochen) und keinen Amtsarzttermin,Ich solle am Ende meiner Krankheit dorthin. Nachdem ich aber vor dem Termin wieder arbeiten war, lehnte das Schulamt mein Angebot ab, den Termin dennoch wahrzunehmen. Mehr Entgegenkommen kann ich ja nun nicht zeigen.
Vor meiner Krankheit war ich mit vielen Zusatzaufgaben betraut und habe diese sehr gerne gemacht. Ich bin mit Leib und Seele Lehrerin und liebe meinen Beruf. Nach meiner Krankheit teilte meine Chefin dem Schulamt mit, dass sie keine Verwendung für mich habe. (???)
Wir sind Ausbildungsschule und natürlich wünsche ich jedem Referendar, dass er einen Job bekommt. Aber wenn ich mich schon dazu bereit erkläre, auch auszubilden, dann doch bitte nicht meinen Nachfolger... .
Meine Chefin teilte mir kurz vor Ende des Schuljahres mit, dass ich versetzt werde, sie glaube, dass ich einen Neuanfang brauche und drückte mir einen Zettel mit Namen und Telefonnummer meiner "neuen Schule" in die Hand. Ich sah das anders und habe die Versetzung mit Bezug auf den Arbeitsschutz schwerbehinderter Menschen in Rücksprache mit dem Schulamt abgewendet.
Ich fühlte mich an der Schule wohl, Schullietung ist ja lange nicht alles, und wollte bleiben, da ich mich mit Kindern und Kollegen wohl fühlte.
Natürlich war mir klar, dass sich "die Stimmung" nicht so einfach ändert. Ich bin nach einigen Jahren im Schuldienst allerdings einfach pragmatisch. Wenn wir von den Kindern verlangen, dass sie mit anderen zusammen arbeiten, dann müssen wir selbst doch auch in der Lage dazu sein, ob wir die Kollegen nun mögen oder nicht spielt da erstmal keine entscheidende Rolle. Alles andere ist für mich eine unprofessionelle Einstellung.
Nach Abwendung der Versetzung bekam ich ein Schreiben meiner Chefin, in dem sie mir "Anweisungen" für das nächste Schuljahr gab. Wenn man Schülerördner und Arbeiten einzeln zählt, muss ich momentan ca 300 Arbeitsproben pro Monat bei ihr oder Fachleitern vorlegen. Jede Arbeit im Klassensatz korrigiert vor Rückgabe, sämtliche Schülerhefte und Ordner einmal im Monat, pro Woche pro Klasse fünf korrigierte Hefte etc. Und ich bin seit zehn Jahren im Dienst und war selbst Ausbildungslehrerin.
Auch das nahm ich erstmal so hin, man gewöhnt sich im Laufe der Jahre ein dickes Fell an und ich ging davon aus, dass sie das sowieso nur für ein bis zwei Monate machen wird. Ich habe mir ja nichts vorzuwerfen, kleine Fehler macht jeder.
Obwohl ich in den letzten sieben Monaten nur 3 Tage gefehlt habe, soll ich nun zum Amtsarzt zwecks Überprüfung der Dienstfähigkeit. Laut Schreiben hätte in der leztetn Zeit etliche Gespräche zwischen meiner Vorgesetzten und meinem Dienstherrn über meinen Gesundheitszustand stattgefunden. (ich war aber doch gar nicht krank! ) Auf meine Nachfrage beim zuständigen Mitarbeiter des Schulamtes wurde mir kein genauer gesundheitlicher Grund mitgeteilt, es ginge ums "Allgemeine" Man solle aber mal überlegen, ob ich nicht für eine gewisse Zeit meine Stunden kürzen wolle. (begrenzte Dienstfähigkeit). Ich stelle klar, dass ich daran in keinster Weise interessiert sei und ja auch seit Monaten wieder voll arbeite. Die Behandlung der Verletzung ist abgeschlossen und Fehlzeiten sind in keiner Weise zu erwarten.
Die "Wehwehchen", die ich habe, hatte ich schon bei meiner Verbeamtung, ich bin im Moment nicht mal in irgendeiner ärztlichen Behandlung.
Meine Vorgesetzte spricht allerdings seit einem Jahr immer wieder an, dass ich ja angeblich so unter Druck stünde. Dieses Ansprechen fing nach meiner Verletzung an, wie gesagt, in dem Jahr vorher war ich gern gesehener "Arbeiter" an allen Fronten.
Ich bin an der Schule auch kein trouble maker. Über die geplante Versetzung habe ich schulintern größtmögliches Stillschweigen bewahrt und die Auflagen habe ich bisher ohne viel Murren erfüllt, obwohl dies nicht mal Praktikanten machen müssen.
Ich kenne sämtliche Ansprechpartner, bin in der Gewerkschaft und habe sehr viel gelesen (Jura wär auch ein sehr spannendes Studienfach), aber natürlich macht man sich Gedanken, da es hier um die Existenz gehen kann.
Hat jemand Erfahrungswerte oder Tips? Kann man mir einfach etwas andichten (siehe angeblicher "Druck"?)
Wegen der "Anweisungen" werde ich den BPR einschalten, dieser ist nun auch von mir betr. der geplanten amtsärztlichen Untersuchung ausdrücklich gewünscht mit einzubeziehen.
Wär toll eure Gedanken oder Ideen dazu zu lesen.
Liebe Grüße
Kati
ich habe in den letzten Wochen sehr viel im Netz gelesen, kenne wohl fast jeden Gesetzestext und viele Urteile, erhoffe mir aber einiges an Erfahrungen in diesem Forum zu erhalten. Selbstverständlich beschränke ich mich hier auf die Darstellung von Fakten und keinerlei Dienstgeheimnissen.
Ich bin seit ca. 11 Jahren Lehrerin (das Bundesland ist hier nicht so wichtig) und war in den ersten Jahren sehr wenig krank.
Von Geburt an bin ich schwerbehindert mit 50 %, ich führe aber ein total normales Leben, bin ganz normal und integrativ in Schule, Ausbildung und Beruf gestartet. Selbstverständlich war die Behinderung aber ein Thema bei der Lebenszeitverbeamtung, damals wurde durch Fachärzte auf Veranlassung der Amtsärtzin sehr genau untersucht, selbst die Ärzte fanden die vielen auferlegten Punkte nach eigener Aussage lächerlich. Schön und gut, der Bescheid war positiv und ich wurde verbeamtet. In Ausbildung und an meinen ersten Schulen spielte die Behinderung für meine Vorgesetzten überhaupt keine Rolle so wie für mich. Wie gesagt, ich kenne es nicht anders und will auch gar keine Sonderstellung und brauche keine besonderen Umstände am Arbeitsplatz. Die Stundenermäßigung nach GdB bekomme ich aber natürlich.
Meine derzeitige Vorgesetzte hat mich des Öfteren auf die Behinderung angesprochen und sprach mich auch mehrfach auf einen für sie möglichen Zusammenhang zwischen der Behinderung und anderen Krankheiten, die zu Fehlzeiten führten, an. Dies kann man sich so vorstellen, als wenn eine amputierte Hand zu grippalen Infekten oder Verletzungen, die jeder mal hat, führen soll. Der ÖPR saß daneben und untersützte dies. Ich versuchte zunächst, ihr das Ganze sachlich zu erklären, es hat ja schließlich nicht jeder Vorgesetzte häufig mit Schwerbehinderten zu tun, leider blieb sie bei ihrer Meinung und legte mir des Öfteren nahe, meine Behinderung bei einem Facharzt untersuchen zu lassen, da sie der Meinung war, dass sich das Ganze verschlechtert habe. Dies ist definitiv nicht der Fall.
Außerdem müsste ich einen Antrag auf Stundenermäßigung aus gesundheitliichen Gründen stellen, um die Ermäßigung aufgrund des GdB zu bekommen, was auch nciht stimmt. Ausserdem hätte die Kopie des Schwerbehindertenausweises ihrer Aussage nach nicht vorgelegen, was verfahrenstechnisch unwahrscheinlich war
Wie mir vom Schulamt mitgeteilt wurde, hat sie selbst dort angerufen und mitgeteilt, dass die Behinderung dirngend fachärztlich überprüft werden müsse, da sie sich stark verschlechtert habe. Diese Aussage habe ich damals entfkräftet und das Amt war zufrieden. Zunächst.
Ich hatte in den letzten beiden Jahren leider mehr Fehlzeiten, , zum einen, weil ich immer wieder anfällig für Infekte war (die Ursache, eine verborgene Entzündung, ist mittlerweile erkannt und behoben), und zum anderen, weil ich eine langwierigere Verletzung hatte, mit der ich leider fünf Monate zu Hause war. Das ist sehr lang, aber ich war die ganze Zeit über diejenige, die den Ärzten "Druck machte", damit ich wieder schnell arbeiten gehen kann. Mehr konnte ich nicht tun. Das Jahr davor fehlte ich 18 Tage, also nicht so viel, aber eben mehr als normal.
Während meiner AU wurden mir von meiner Vorgesetzten sämtliche vorliegende Versetzungsanträge samt Ruhestand, Sabbatjahr etc. zugeschickt, es sei ihre Pflicht, mich auf dem Laufenden zu halten. Andere "Nachrichten" erhielt ich von ihr in den fünf Monaten nicht.
Nun bin ich seit gut einem halben Jahr wieder fit und arbeite Vollzeit, hatte keine Wiedereingliederung (wurde gar nicht angepsprochen) und keinen Amtsarzttermin,Ich solle am Ende meiner Krankheit dorthin. Nachdem ich aber vor dem Termin wieder arbeiten war, lehnte das Schulamt mein Angebot ab, den Termin dennoch wahrzunehmen. Mehr Entgegenkommen kann ich ja nun nicht zeigen.
Vor meiner Krankheit war ich mit vielen Zusatzaufgaben betraut und habe diese sehr gerne gemacht. Ich bin mit Leib und Seele Lehrerin und liebe meinen Beruf. Nach meiner Krankheit teilte meine Chefin dem Schulamt mit, dass sie keine Verwendung für mich habe. (???)
Wir sind Ausbildungsschule und natürlich wünsche ich jedem Referendar, dass er einen Job bekommt. Aber wenn ich mich schon dazu bereit erkläre, auch auszubilden, dann doch bitte nicht meinen Nachfolger... .
Meine Chefin teilte mir kurz vor Ende des Schuljahres mit, dass ich versetzt werde, sie glaube, dass ich einen Neuanfang brauche und drückte mir einen Zettel mit Namen und Telefonnummer meiner "neuen Schule" in die Hand. Ich sah das anders und habe die Versetzung mit Bezug auf den Arbeitsschutz schwerbehinderter Menschen in Rücksprache mit dem Schulamt abgewendet.
Ich fühlte mich an der Schule wohl, Schullietung ist ja lange nicht alles, und wollte bleiben, da ich mich mit Kindern und Kollegen wohl fühlte.
Natürlich war mir klar, dass sich "die Stimmung" nicht so einfach ändert. Ich bin nach einigen Jahren im Schuldienst allerdings einfach pragmatisch. Wenn wir von den Kindern verlangen, dass sie mit anderen zusammen arbeiten, dann müssen wir selbst doch auch in der Lage dazu sein, ob wir die Kollegen nun mögen oder nicht spielt da erstmal keine entscheidende Rolle. Alles andere ist für mich eine unprofessionelle Einstellung.
Nach Abwendung der Versetzung bekam ich ein Schreiben meiner Chefin, in dem sie mir "Anweisungen" für das nächste Schuljahr gab. Wenn man Schülerördner und Arbeiten einzeln zählt, muss ich momentan ca 300 Arbeitsproben pro Monat bei ihr oder Fachleitern vorlegen. Jede Arbeit im Klassensatz korrigiert vor Rückgabe, sämtliche Schülerhefte und Ordner einmal im Monat, pro Woche pro Klasse fünf korrigierte Hefte etc. Und ich bin seit zehn Jahren im Dienst und war selbst Ausbildungslehrerin.
Auch das nahm ich erstmal so hin, man gewöhnt sich im Laufe der Jahre ein dickes Fell an und ich ging davon aus, dass sie das sowieso nur für ein bis zwei Monate machen wird. Ich habe mir ja nichts vorzuwerfen, kleine Fehler macht jeder.
Obwohl ich in den letzten sieben Monaten nur 3 Tage gefehlt habe, soll ich nun zum Amtsarzt zwecks Überprüfung der Dienstfähigkeit. Laut Schreiben hätte in der leztetn Zeit etliche Gespräche zwischen meiner Vorgesetzten und meinem Dienstherrn über meinen Gesundheitszustand stattgefunden. (ich war aber doch gar nicht krank! ) Auf meine Nachfrage beim zuständigen Mitarbeiter des Schulamtes wurde mir kein genauer gesundheitlicher Grund mitgeteilt, es ginge ums "Allgemeine" Man solle aber mal überlegen, ob ich nicht für eine gewisse Zeit meine Stunden kürzen wolle. (begrenzte Dienstfähigkeit). Ich stelle klar, dass ich daran in keinster Weise interessiert sei und ja auch seit Monaten wieder voll arbeite. Die Behandlung der Verletzung ist abgeschlossen und Fehlzeiten sind in keiner Weise zu erwarten.
Die "Wehwehchen", die ich habe, hatte ich schon bei meiner Verbeamtung, ich bin im Moment nicht mal in irgendeiner ärztlichen Behandlung.
Meine Vorgesetzte spricht allerdings seit einem Jahr immer wieder an, dass ich ja angeblich so unter Druck stünde. Dieses Ansprechen fing nach meiner Verletzung an, wie gesagt, in dem Jahr vorher war ich gern gesehener "Arbeiter" an allen Fronten.
Ich bin an der Schule auch kein trouble maker. Über die geplante Versetzung habe ich schulintern größtmögliches Stillschweigen bewahrt und die Auflagen habe ich bisher ohne viel Murren erfüllt, obwohl dies nicht mal Praktikanten machen müssen.
Ich kenne sämtliche Ansprechpartner, bin in der Gewerkschaft und habe sehr viel gelesen (Jura wär auch ein sehr spannendes Studienfach), aber natürlich macht man sich Gedanken, da es hier um die Existenz gehen kann.
Hat jemand Erfahrungswerte oder Tips? Kann man mir einfach etwas andichten (siehe angeblicher "Druck"?)
Wegen der "Anweisungen" werde ich den BPR einschalten, dieser ist nun auch von mir betr. der geplanten amtsärztlichen Untersuchung ausdrücklich gewünscht mit einzubeziehen.
Wär toll eure Gedanken oder Ideen dazu zu lesen.
Liebe Grüße
Kati
-
- Beiträge: 682
- Registriert: 26.12.2011 15:54
- Behörde:
- Wohnort: Hurghada/Ägypten
Re: Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt
Bei lesen deines Postings fällt mir nur eins ein: das dich deine Schulleiterin loswerden will. Ich frage mich welche ärztlichen Kenntnisse diese Frau hat, einschätzen zu können das sich dein Gesundheitszustand verschlechtert hätte, meines Wissens können dies nur Ärzte.
Ich persönlich würde zu meinem Hausarzt oder den anderen behandelten Ärzten gehen, mir dort Gutachten einholen, wie dein Gesundheitszustand ist und diese Gutachten dann dem Amtsarzt zukommen lassen. Ich glaube nicht das der Amtsarzt einer DU oder Teil-DU bei deinen gemachten Angaben zustimmt. Desweiteren gibt es ja auch noch die Vertretung der Schwerbehinderten, diese würd ich ebenfalls einschalten, weil aus allem was du schreibst, erschließt sich mir hier eine Diskriminierung von Schwerbehinderten und die ist lt. Gesetz verboten.
Ich wünsche dir weiterhin ein so "dickes Fell" wie du es hast und das du deine Stelle in der Schule so wie sie jetzt ist behalten kannst. Das Gesetz ist gerade bei Schwerbehinderten ja auf deiner Seite.
egyptwoman
Ich persönlich würde zu meinem Hausarzt oder den anderen behandelten Ärzten gehen, mir dort Gutachten einholen, wie dein Gesundheitszustand ist und diese Gutachten dann dem Amtsarzt zukommen lassen. Ich glaube nicht das der Amtsarzt einer DU oder Teil-DU bei deinen gemachten Angaben zustimmt. Desweiteren gibt es ja auch noch die Vertretung der Schwerbehinderten, diese würd ich ebenfalls einschalten, weil aus allem was du schreibst, erschließt sich mir hier eine Diskriminierung von Schwerbehinderten und die ist lt. Gesetz verboten.
Ich wünsche dir weiterhin ein so "dickes Fell" wie du es hast und das du deine Stelle in der Schule so wie sie jetzt ist behalten kannst. Das Gesetz ist gerade bei Schwerbehinderten ja auf deiner Seite.
egyptwoman
-
- Moderator
- Beiträge: 890
- Registriert: 10.11.2005 08:25
- Behörde:
Re: Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt
Hallo Kati,
Respekt vor soviel Arbeitsmoral. Die meisten hier haben mit Ihrem Dienstherrn abgeschlossen.
Eine Frage, du hast den PR erwähnt, hab ich den Schwerbehinderten Beauftragten überlesen? Der müsste ja nun eigentlich wirklich "deine" Interessen vertreten.
Und Ich, würde einen Anwalt beauftragen. Ich denke letztendlich nicht, das du alleine gegen deine Cheffin ankommen wirst. Wie die Ägypterin schreibt, Sie will dich loswerden (koste es was es wolle).
Würde mich freuen wenn du uns auf dem laufenden hältst.
die
arme Sau
Respekt vor soviel Arbeitsmoral. Die meisten hier haben mit Ihrem Dienstherrn abgeschlossen.
Eine Frage, du hast den PR erwähnt, hab ich den Schwerbehinderten Beauftragten überlesen? Der müsste ja nun eigentlich wirklich "deine" Interessen vertreten.
Und Ich, würde einen Anwalt beauftragen. Ich denke letztendlich nicht, das du alleine gegen deine Cheffin ankommen wirst. Wie die Ägypterin schreibt, Sie will dich loswerden (koste es was es wolle).
Würde mich freuen wenn du uns auf dem laufenden hältst.
die
arme Sau
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
-
- Beiträge: 916
- Registriert: 20.05.2012 11:50
- Behörde:
- Wohnort: Rheinland-Pfalz
Re: Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt
Hallo Kati,
ich kann mich meinen Vorredner nur anschließen.
Empfehlen würde ich jedoch, dass Du auch deine Gewerkschaft mit ins Boot nehmen solltest.
Diese haben Mittel und Wege dir zu helfen.
Gruß vom Steinbock
ich kann mich meinen Vorredner nur anschließen.
Empfehlen würde ich jedoch, dass Du auch deine Gewerkschaft mit ins Boot nehmen solltest.
Diese haben Mittel und Wege dir zu helfen.
Gruß vom Steinbock
-
- Beiträge: 1946
- Registriert: 17.01.2011 08:48
- Behörde:
Re: Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt
Das Vorgehen hier ist schon recht skandalös. Das ist meiner Meinung nach eine strukturiert geplante Mobbing- besser Bossingaktion, die das Ziel hat, die Beamtin in die Dienstunfähigkeit zu treiben, auch wenn kein wirklich konkreter Anlass gegeben ist. Eine einzige längere Dienstunfähigkeit ist zwar ein Grund, die Dienstfähigkeit überprüfen zu lassen, wenn die Gesundheit aber wiederhergestellt ist und die Beamtin bereits wieder arbeitet, ist der Beweis der Dienstfähigkeit (zumindest zunächst mal) ja erbracht.
So wie mir das erscheint, wird hier massiv mit Unterstellungen und subtilen Hinweisen auf angebliche Minderleistungsfähigkeit gearbeitet. Der Beamtin werden Fähigkeiten abgesprochen, die sie seit Jahren hatte und hat. Es werden sinnfreie Gespräche über den Gesundheitszustand anberaumt, obwohl eigentlich kein Grund dazu vorliegt. In dem Zusammenhang werden "Angebote" gemacht, mit Ziel, die Beamtin aus dem normalen Dienstalltag zu drängen. Dazu kommt, dass die Leiterin - wie schon gesagt - überhaupt keine medizinischen Kenntnisse hat, auf denen sie ihr persönliche Ansicht aufbauen könnte.
Ich empfehle, als Vorsichtsmaßnahme, den eigenen Facharzt aufzusuchen und ein ausführliches Gutachten über die Dienstfähigkeit erstellen zu lassen, mit dem man dem Amtsarzt einen "kleinen Fingerzeig" reichen kann, wenn es zum AA-Besuch kommen sollte.
Und dort immer sehr fest dabei bleiben, dass man dienstfähig war, dienstfähig ist, die Belastungen des Schulalltags gut wegsteckt und die Arbeit gerne macht. Dass das einzige Problem zu sein scheint, dass die Schulleitung sich allzu viele und völlig unberechtigte Sorgen macht und es einem so vorkommt, als wolle man einen ins Abseits - sprich die Dienstunfähigkeit- abdrängen.
So wie mir das erscheint, wird hier massiv mit Unterstellungen und subtilen Hinweisen auf angebliche Minderleistungsfähigkeit gearbeitet. Der Beamtin werden Fähigkeiten abgesprochen, die sie seit Jahren hatte und hat. Es werden sinnfreie Gespräche über den Gesundheitszustand anberaumt, obwohl eigentlich kein Grund dazu vorliegt. In dem Zusammenhang werden "Angebote" gemacht, mit Ziel, die Beamtin aus dem normalen Dienstalltag zu drängen. Dazu kommt, dass die Leiterin - wie schon gesagt - überhaupt keine medizinischen Kenntnisse hat, auf denen sie ihr persönliche Ansicht aufbauen könnte.
Ich empfehle, als Vorsichtsmaßnahme, den eigenen Facharzt aufzusuchen und ein ausführliches Gutachten über die Dienstfähigkeit erstellen zu lassen, mit dem man dem Amtsarzt einen "kleinen Fingerzeig" reichen kann, wenn es zum AA-Besuch kommen sollte.
Und dort immer sehr fest dabei bleiben, dass man dienstfähig war, dienstfähig ist, die Belastungen des Schulalltags gut wegsteckt und die Arbeit gerne macht. Dass das einzige Problem zu sein scheint, dass die Schulleitung sich allzu viele und völlig unberechtigte Sorgen macht und es einem so vorkommt, als wolle man einen ins Abseits - sprich die Dienstunfähigkeit- abdrängen.
-
- Beiträge: 210
- Registriert: 11.06.2012 10:48
- Behörde:
Re: Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt
Ich kann mich den Ausführungen von Bundesfreiwild nur anschliessen.
Ich mache ähnliches Bossing,Mobbing durch. In diesem Jahr bereits sieben anberaumte DDU Termine waren erfolglos.
Einfacher als ein als ggfs. eigenes und ggfs vor Gericht nicht zu haltendes Gutachen wäre z.B. eine Kur und
den Kurarztbericht zur Hilfe zu nehmen.
Der Arzt ist in Neutraler Position die Kur wird ja anstandslos bezahlt.
Die Notwendigkeit zur Erhaltung der Dienstfähigkeit mit dem Arzt und AA abstimmen.
Mein Dienstherr hat sich geweigert es wurde Druck ausgeübt auf den BAD, weil man mich in die DDU zwingen wollte.
Die Beihilfestelle hat mich jedoch gleich zum AA geschickt nicht zum Betriebsarzt und die AA konnte ich "überzeugen".
Viel Erfolg
Burgi
Ich mache ähnliches Bossing,Mobbing durch. In diesem Jahr bereits sieben anberaumte DDU Termine waren erfolglos.
Einfacher als ein als ggfs. eigenes und ggfs vor Gericht nicht zu haltendes Gutachen wäre z.B. eine Kur und
den Kurarztbericht zur Hilfe zu nehmen.
Der Arzt ist in Neutraler Position die Kur wird ja anstandslos bezahlt.
Die Notwendigkeit zur Erhaltung der Dienstfähigkeit mit dem Arzt und AA abstimmen.
Mein Dienstherr hat sich geweigert es wurde Druck ausgeübt auf den BAD, weil man mich in die DDU zwingen wollte.
Die Beihilfestelle hat mich jedoch gleich zum AA geschickt nicht zum Betriebsarzt und die AA konnte ich "überzeugen".
Viel Erfolg
Burgi
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 20.10.2012 19:21
- Behörde:
Re: Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt
Hallo!
Erst einmal einen ganz lieben Dank für all eure Antworten und Ideen.
Ich habe alles sofort gelesen, da das Internet ja aber ein öffentlicher Ort ist, habe ich mich in den letzten Monaten aus taktischen Gründen hier zurück gehalten.
Generell bringt mir der Beruf nach wie vor ja Spass und in der täglichen Arbeit habe ich jede Menge Spass. Grüblen und zu Hause sitzen ist bei so etwas meistens eher kontraproduktiv, zur Arbeit zu gehen hingegen gibt einem ja auch Störke, auch wenn es anstrengend ist, diesem Mobbing ausgesetzt zu sein.
Der AA Termin war vor einigen Monaten, ich hatte auch vorher schon Atteste bei meinen Ärzten eingeholt, die mir natürlich alle die volle Dienstfähigkeit bescheinigen. Ich habe ausführlich und absolut wertneutral mit ihm gesprochen. Natürlich bin ich auch voll dienstfähig. Meine Vorgesetzte hat zum Anlass der Überprüfung der Dienstfähigkeit einen Bericht verfasst, in dem inkorrekte Darstellungen und subtile Unterstellungen auftauchen, die ich in einer eigenen Stellungnahme entkräftet habe.
BPR und SBV waren eingeschaltet, beide sagten jedoch, dass sie lediglich über die Vorstellung beim Amstarzt informiert werden und keine Interventionsmöglichkeit hätten. Die SBV hat jedoch ganz klar geäußert, dass sie eine Überprüfung zu diesem Zeitpunkt für unangemessen hält.
Darüber, dass meine Chefin einen Bericht über meine Dienstfähigkeit schreibt, waren übrigens weder ÖPR noch SBV informiert.
Ein Gespräch zwischen BPR und dem Schulrat im Oktober, in dem es um die massiven Zusatzauflagen ging, ergab leider nichts weiter. Der Schulrat halte es zwar für bedenklich, er werde das Ganze aber erstmal beobachten.
Die Gewerkschaft ist auch eingeschaltet, mittlerweile haben mir deren Vertreter selbst angeraten, die Rechtschutzversicherung in Anspruch zu nehmen und einen Anwalt einzuschalten, da meinen Chefin ja scheinbar nicht mal davor Hemmungen hat, schriftlich falsche Tatsachen zu behaupten.
Die Zusatzanweisungen sind mittlerweile nach einem Gespräch zwischen PR und Schulleitung zum Teil aufgehoben, ich muss aber nach wie vor Arbeitsproben einrechen wie es sonst kein Kollege tun muss. Und dies in nicht unerheblicher Menge. Es kommen auch immer neue Dinge hinzu ohne dass ich jemals eine einzige plausible Begründung erhielt.
Ich werde massiv kontrolliert und bekomme mittlerweile aufgrund falscher Behauptungen, die mir sogar schriftlich gegeben werden, schriftliche Ermahnungen. Selbst wenn ich ganz klar darlege, dass die jeweiligen Anschuldigungen falsch sind, werden die Ermahnungen aufrecht erhalten.
Weiterhin muss ich zu jeder Kleinigkeit einen Bericht schreiben.
Der Anwalt wird jetzt scheinbar aktiv werden müssen, bisher hat er mich nur beraten, da ich eigentlich eine solche Eskalation vermeiden wollte. Aber wer weiss, was sonst als nächstes kommt. Wobei, glaubwürdig ist meine Chefin doch schon aufgrund der vielen klar widerlegten falschen Tatsachen nicht mehr, oder?
Ich habe noch einmal ein paar Fragen:
Hat jemand eine genaue und rechtsverbindliche Definiton von "Fürsorgepflicht" ?
Hat jemand von euch Erfahrungswerte nach dem Einschalten eines Anwaltes bei Mobbing?
Habt ihr neben der Fürsorgepflicht andere gesetzliche Ideen, wie man so etwas aushebeln kann? Antidiskriminierungsgesetz, Lehrerdienstordnung und LBG sind mir bekannt und bieten Ansatzpunkte.
Ich suche noch nach einer Argumentation, die die Verhältnismässigkeit von Maßnahmen im Vergleich zu Kollegen ergibt. De facto werde ich nach mehr als 10 Jahren im Beruf mehr kontrolliert als ein Praktikant im 3. Semester.
Danke und viele Grüße!
Kati
Erst einmal einen ganz lieben Dank für all eure Antworten und Ideen.
Ich habe alles sofort gelesen, da das Internet ja aber ein öffentlicher Ort ist, habe ich mich in den letzten Monaten aus taktischen Gründen hier zurück gehalten.
Generell bringt mir der Beruf nach wie vor ja Spass und in der täglichen Arbeit habe ich jede Menge Spass. Grüblen und zu Hause sitzen ist bei so etwas meistens eher kontraproduktiv, zur Arbeit zu gehen hingegen gibt einem ja auch Störke, auch wenn es anstrengend ist, diesem Mobbing ausgesetzt zu sein.
Der AA Termin war vor einigen Monaten, ich hatte auch vorher schon Atteste bei meinen Ärzten eingeholt, die mir natürlich alle die volle Dienstfähigkeit bescheinigen. Ich habe ausführlich und absolut wertneutral mit ihm gesprochen. Natürlich bin ich auch voll dienstfähig. Meine Vorgesetzte hat zum Anlass der Überprüfung der Dienstfähigkeit einen Bericht verfasst, in dem inkorrekte Darstellungen und subtile Unterstellungen auftauchen, die ich in einer eigenen Stellungnahme entkräftet habe.
BPR und SBV waren eingeschaltet, beide sagten jedoch, dass sie lediglich über die Vorstellung beim Amstarzt informiert werden und keine Interventionsmöglichkeit hätten. Die SBV hat jedoch ganz klar geäußert, dass sie eine Überprüfung zu diesem Zeitpunkt für unangemessen hält.
Darüber, dass meine Chefin einen Bericht über meine Dienstfähigkeit schreibt, waren übrigens weder ÖPR noch SBV informiert.
Ein Gespräch zwischen BPR und dem Schulrat im Oktober, in dem es um die massiven Zusatzauflagen ging, ergab leider nichts weiter. Der Schulrat halte es zwar für bedenklich, er werde das Ganze aber erstmal beobachten.
Die Gewerkschaft ist auch eingeschaltet, mittlerweile haben mir deren Vertreter selbst angeraten, die Rechtschutzversicherung in Anspruch zu nehmen und einen Anwalt einzuschalten, da meinen Chefin ja scheinbar nicht mal davor Hemmungen hat, schriftlich falsche Tatsachen zu behaupten.
Die Zusatzanweisungen sind mittlerweile nach einem Gespräch zwischen PR und Schulleitung zum Teil aufgehoben, ich muss aber nach wie vor Arbeitsproben einrechen wie es sonst kein Kollege tun muss. Und dies in nicht unerheblicher Menge. Es kommen auch immer neue Dinge hinzu ohne dass ich jemals eine einzige plausible Begründung erhielt.
Ich werde massiv kontrolliert und bekomme mittlerweile aufgrund falscher Behauptungen, die mir sogar schriftlich gegeben werden, schriftliche Ermahnungen. Selbst wenn ich ganz klar darlege, dass die jeweiligen Anschuldigungen falsch sind, werden die Ermahnungen aufrecht erhalten.
Weiterhin muss ich zu jeder Kleinigkeit einen Bericht schreiben.
Der Anwalt wird jetzt scheinbar aktiv werden müssen, bisher hat er mich nur beraten, da ich eigentlich eine solche Eskalation vermeiden wollte. Aber wer weiss, was sonst als nächstes kommt. Wobei, glaubwürdig ist meine Chefin doch schon aufgrund der vielen klar widerlegten falschen Tatsachen nicht mehr, oder?
Ich habe noch einmal ein paar Fragen:
Hat jemand eine genaue und rechtsverbindliche Definiton von "Fürsorgepflicht" ?
Hat jemand von euch Erfahrungswerte nach dem Einschalten eines Anwaltes bei Mobbing?
Habt ihr neben der Fürsorgepflicht andere gesetzliche Ideen, wie man so etwas aushebeln kann? Antidiskriminierungsgesetz, Lehrerdienstordnung und LBG sind mir bekannt und bieten Ansatzpunkte.
Ich suche noch nach einer Argumentation, die die Verhältnismässigkeit von Maßnahmen im Vergleich zu Kollegen ergibt. De facto werde ich nach mehr als 10 Jahren im Beruf mehr kontrolliert als ein Praktikant im 3. Semester.
Danke und viele Grüße!
Kati
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 20.10.2012 19:21
- Behörde:
Re: Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt
Hi du!
Naja, bisher hat sie für Dutzende von Anweisungen nicht eine plausible Begründung liefern können und selbst die ungerechtfertigten Ermahnungen sowie Aufforderungen zu Berichten hat sie sämtlich schriftlich fixiert Sämtliche Schreiben liegen mir von ihr unterschrieben vor.. Heute erhielt ich tatsächlich drei Ermahnungen und sie forderte vier Berichte an, das alles innerhalb eines Gepräches von 10 Minuten, in dem sie ihre Punkte abhandelte und mir schriftlich übergab. Meine Richtigstellungen interessierten sie nicht, die Ermahnungen erhielt sie auch aufrecht, nachdem ich klar machen konnte, dass ich mit verschienden Nichtigkeiten, für die niemand anderer ermahnt wird, überhaupt nichts zu tun habe.
Antidiskriminierungsgesetz ist eine Möglichkeit, eine andere die Lehrerdienstordnung, ist schon alles nicht so einfach. Ich bin gerade auch selber fündig geworden. Die Fürsorgepflicht bei Beamten ist in $ 79 des BGB festgelegt. Gesetzlich beinhaltet sie:
Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Beamten und seiner Familie, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen. Er schützt ihn bei seiner amtlichen Tätigkeit und in seiner Stellung als Beamter.
Juristisch interpretiert findet sich dies:
Fürsorgepflicht im Beamtenrecht
Verpflichtung des Dienstherrn, den Beamten gegen unberechtigte Angriffe in Schutz zu nehmen, ihn entsprechend seiner Eignung und Leistung zu fördern, bei seinen Entscheidungen (z.B. Versetzung, Aufgabenbereichsänderung) die wohl verstandenen Interessen des Beamten in gebührender Weise zu berücksichtigen.
Mit der zweiten Definition kann man schon mehr anfangen.
Generell ist es so, dass ich wirklich viel ausgehalten habe und wahrscheinlich viel zu lange still gehalten habe. Andere hätten sich schon längst gewehrt. Ich möchte mich nach wie vor nicht vertreiben lassen, sie wird mich nie mögen, damit kann ich sehr gut leben. Sie ist ohnehin nur noch maximal ein paar Jahre da, bevor sie in den Ruhestand geht. Was allerdings nicht sein kann ist, dass ich ständig irgendwelche Zusatzanweisungen erhalte und sie nciht einmal davor zurück schreckt, schriftlich falsche Tatsachen zu behaupten. Wie kann sie denn da noch glaubwürdig sein? Oder sehe ich das falsch?
Was unternimmst du?
Liebe Grüße
Kati
Naja, bisher hat sie für Dutzende von Anweisungen nicht eine plausible Begründung liefern können und selbst die ungerechtfertigten Ermahnungen sowie Aufforderungen zu Berichten hat sie sämtlich schriftlich fixiert Sämtliche Schreiben liegen mir von ihr unterschrieben vor.. Heute erhielt ich tatsächlich drei Ermahnungen und sie forderte vier Berichte an, das alles innerhalb eines Gepräches von 10 Minuten, in dem sie ihre Punkte abhandelte und mir schriftlich übergab. Meine Richtigstellungen interessierten sie nicht, die Ermahnungen erhielt sie auch aufrecht, nachdem ich klar machen konnte, dass ich mit verschienden Nichtigkeiten, für die niemand anderer ermahnt wird, überhaupt nichts zu tun habe.
Antidiskriminierungsgesetz ist eine Möglichkeit, eine andere die Lehrerdienstordnung, ist schon alles nicht so einfach. Ich bin gerade auch selber fündig geworden. Die Fürsorgepflicht bei Beamten ist in $ 79 des BGB festgelegt. Gesetzlich beinhaltet sie:
Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Beamten und seiner Familie, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen. Er schützt ihn bei seiner amtlichen Tätigkeit und in seiner Stellung als Beamter.
Juristisch interpretiert findet sich dies:
Fürsorgepflicht im Beamtenrecht
Verpflichtung des Dienstherrn, den Beamten gegen unberechtigte Angriffe in Schutz zu nehmen, ihn entsprechend seiner Eignung und Leistung zu fördern, bei seinen Entscheidungen (z.B. Versetzung, Aufgabenbereichsänderung) die wohl verstandenen Interessen des Beamten in gebührender Weise zu berücksichtigen.
Mit der zweiten Definition kann man schon mehr anfangen.
Generell ist es so, dass ich wirklich viel ausgehalten habe und wahrscheinlich viel zu lange still gehalten habe. Andere hätten sich schon längst gewehrt. Ich möchte mich nach wie vor nicht vertreiben lassen, sie wird mich nie mögen, damit kann ich sehr gut leben. Sie ist ohnehin nur noch maximal ein paar Jahre da, bevor sie in den Ruhestand geht. Was allerdings nicht sein kann ist, dass ich ständig irgendwelche Zusatzanweisungen erhalte und sie nciht einmal davor zurück schreckt, schriftlich falsche Tatsachen zu behaupten. Wie kann sie denn da noch glaubwürdig sein? Oder sehe ich das falsch?
Was unternimmst du?
Liebe Grüße
Kati
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 20.10.2012 19:21
- Behörde:
Re: Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt
Danke! ,-)
Kleiner Nachtrag, der die Willkürlichkeit der "Maßnahmen" meiner Vorgesetzten verdeutlicht:
Als ich zum Amtsarzt ging, fragte dieser mich, warum ich da sei. Er hätte keine Unterlagen über mich, nur ein Gutachten der Schullietung sei ihm angekündigt, er habe es aber noch nicht erhalten. Kein Wunder, denn das Gutachten wurde zeitgleich mit dem Termin erstellt. Es wurde also nicht nur mir kein Anlass für die Überprüfung meiner Dienstfähigkeit mitgeteilt, auch der Amstarzt wurde darüber im Unklaren gelassen. ....
Kleiner Nachtrag, der die Willkürlichkeit der "Maßnahmen" meiner Vorgesetzten verdeutlicht:
Als ich zum Amtsarzt ging, fragte dieser mich, warum ich da sei. Er hätte keine Unterlagen über mich, nur ein Gutachten der Schullietung sei ihm angekündigt, er habe es aber noch nicht erhalten. Kein Wunder, denn das Gutachten wurde zeitgleich mit dem Termin erstellt. Es wurde also nicht nur mir kein Anlass für die Überprüfung meiner Dienstfähigkeit mitgeteilt, auch der Amstarzt wurde darüber im Unklaren gelassen. ....
-
- Beiträge: 175
- Registriert: 10.05.2012 17:35
- Behörde:
Re: Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt
Es gibt ein Urteil in dem es schon reichte das der Chef jemanden darauf hinwies das Sie sich doch freuen solle das sie ein Baby bekommt.
Das ist ein Urteil mit Hilfe des AGG.
Ich denke das wäre in deinem Fall auch sehr hilfreich.Und ich würde an die Landesbehörde schreiben.
Das ist ein Urteil mit Hilfe des AGG.
Ich denke das wäre in deinem Fall auch sehr hilfreich.Und ich würde an die Landesbehörde schreiben.
-
- Beiträge: 1454
- Registriert: 19.07.2012 19:22
- Behörde:
Re: Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt
Bundesbeamtengesetz (BBG) Kommentar von Kugele Nr. 28 zum § 44 BBG:
Der Dienstherr muss Zweifel an der Dienstunfähigkeit haben - es müssen nachweisbare und begründete Anhaltspunkte
vorhanden sein.
Es dürfen keine Zweifel "aus der Luft gegriffen sein", sondern auf konkrete Umstände gestützt werden...
Im Hinweis steht noch, der Beamte selbst muss die Zweifel nicht teilen...
Er muss/kann sich aber dagegen wehren, wenn er es die Einladung für unberechtigt hält !
Der Dienstherr muss Zweifel an der Dienstunfähigkeit haben - es müssen nachweisbare und begründete Anhaltspunkte
vorhanden sein.
Es dürfen keine Zweifel "aus der Luft gegriffen sein", sondern auf konkrete Umstände gestützt werden...
Im Hinweis steht noch, der Beamte selbst muss die Zweifel nicht teilen...
Er muss/kann sich aber dagegen wehren, wenn er es die Einladung für unberechtigt hält !
-
- Beiträge: 1946
- Registriert: 17.01.2011 08:48
- Behörde:
Re: Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt
Ich halte gerade diesen Fall, mit schriftlichen Anweisungen, zusätzlichen massiven Überprüfungen, Ermahnungen, etc. eigentlich für einen Mobbingfall, den man auch gut dokumentieren kann. Das geht ja jetzt schon über eine ziemlich lange Zeit, ist also keine Einzemaßnahme, sondern belastet zusätzlich und dauerhaft. Hier dürften auch die Antidiskrimmierungsgesetze greifen, die Fürsorgepflicht (hier wird ja noch zusätzlich Druck aufgebaut und Arbeit generiert, statt den Schwb zu entlasten). Das weist für mich darauf hin, dass hier jemand gemobbt werden soll.
Und wenn diese Aktionen nicht mal von "oben" beauftragt sind, sondern reine persönliche Aktionen der Cheffin, dann sieht das schon SEHR nach Mobbing aus.
Ich würde jetzt mal zum Anwalt gehen, alle beamtenrechtlichen und schwerbehindertenschutz-Rechte durcharbeiten und eine Unterlassungsklage/Mobbingklage gegen die Cheffin einreichen.
Und wenn diese Aktionen nicht mal von "oben" beauftragt sind, sondern reine persönliche Aktionen der Cheffin, dann sieht das schon SEHR nach Mobbing aus.
Ich würde jetzt mal zum Anwalt gehen, alle beamtenrechtlichen und schwerbehindertenschutz-Rechte durcharbeiten und eine Unterlassungsklage/Mobbingklage gegen die Cheffin einreichen.
-
- Beiträge: 1454
- Registriert: 19.07.2012 19:22
- Behörde:
Re: Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt
Hallo und guten Abend,
ich habe mir mal das SGB IX in der Kommentarfassung besorgt - das steht wirklich sehr viel drin...
Wenn z. B. gegen die Unterrichtungspflichg nach § 95 Abs. 2 verstoßen wurde, wird eine Benachteiligung vermutet - egal ob vorsätzlich oder nicht...
Mit dieser Benachteiligung hat man Anspruch auf Schadenersatz - der muss aber nachgewiesen werden...notfalls mit Anwalt und vor Gericht...
ich habe mir mal das SGB IX in der Kommentarfassung besorgt - das steht wirklich sehr viel drin...
Wenn z. B. gegen die Unterrichtungspflichg nach § 95 Abs. 2 verstoßen wurde, wird eine Benachteiligung vermutet - egal ob vorsätzlich oder nicht...
Mit dieser Benachteiligung hat man Anspruch auf Schadenersatz - der muss aber nachgewiesen werden...notfalls mit Anwalt und vor Gericht...
-
- Beiträge: 1454
- Registriert: 19.07.2012 19:22
- Behörde:
Re: Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt
Hallo,
§ 95 Abs. 2 Satz 1:
Der AG hat die SBV in ALLEN Angelegenheiten...umfassend zu unterrichten und VOR einer Entscheidung anzuhören...
Also vor allen Entscheidungen nicht nur informieren, sondern auch anhören - so dass sich die SBV dazu äußern kann...es spielt keine Rolle,
ob die SBV jetzt diese Untersuchung verhindern kann oder nicht !!!
Wird eine Maßnahme ohne vorherige Anhörung der SBV durchgeführt, kann dies als Ordnungswidrigkeit nach § 156 Abs. 1 Nr. 9 geahndet
werden - die Maßnahme an sich ist nicht unwirksam...
Wenn die Entscheidung vollzogen ist, dann bleibt sie wirksam...Jedoch ist sie regelmäßig rechtswidrig und damit aufhebbar...
Es wird kompliziert - vermutlich nur mit einem Rechtsbeistand zu behandeln...
Die Kommentarfassung zum SGB IX kann ich jedem Schwerbehinderten empfehlen...ich habe die umfangreiche von Knittel / Luchterhand...
§ 95 Abs. 2 Satz 1:
Der AG hat die SBV in ALLEN Angelegenheiten...umfassend zu unterrichten und VOR einer Entscheidung anzuhören...
Also vor allen Entscheidungen nicht nur informieren, sondern auch anhören - so dass sich die SBV dazu äußern kann...es spielt keine Rolle,
ob die SBV jetzt diese Untersuchung verhindern kann oder nicht !!!
Wird eine Maßnahme ohne vorherige Anhörung der SBV durchgeführt, kann dies als Ordnungswidrigkeit nach § 156 Abs. 1 Nr. 9 geahndet
werden - die Maßnahme an sich ist nicht unwirksam...
Wenn die Entscheidung vollzogen ist, dann bleibt sie wirksam...Jedoch ist sie regelmäßig rechtswidrig und damit aufhebbar...
Es wird kompliziert - vermutlich nur mit einem Rechtsbeistand zu behandeln...
Die Kommentarfassung zum SGB IX kann ich jedem Schwerbehinderten empfehlen...ich habe die umfangreiche von Knittel / Luchterhand...
-
- Beiträge: 1946
- Registriert: 17.01.2011 08:48
- Behörde:
Re: Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt
Richtig. Vor allem muss die Schwerbehindertenvertretung auch einzuschreiten versuchen, wenn hier offensichtlich gerade ein SchwB mit sinnfreien zusätzlichen Arbeitsaufträgen belastet wird, die niemand anderer machen muss.
Die SchwBvertrauensfrau muss hier auch gar nicht mit der direkten Vorgesetzten reden, man redet direkt mit Hans und nicht mit Hänschen und dem ganzen von oben her einen Riegel vorschieben lassen.
Ich rate, sich an die SchwbV zu wenden, die Lage zu schildern mit der Bitte, auf höherer Ebene tätig zu werden.
Die SchwBvertrauensfrau muss hier auch gar nicht mit der direkten Vorgesetzten reden, man redet direkt mit Hans und nicht mit Hänschen und dem ganzen von oben her einen Riegel vorschieben lassen.
Ich rate, sich an die SchwbV zu wenden, die Lage zu schildern mit der Bitte, auf höherer Ebene tätig zu werden.