BEM und stufenweise Wiedereingliederung
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung
Ich habe mich jetzt entschlossen, gegen den Arbeitsgeber (PBM NL bzw. SBR) rechtlich vorzugehen.
Lt. Erstberatung beim Anwalt MUSS der AG ein BEM durchführen, wenn die Voraussetzungen nach
§ 84 Abs. 2 SGB IX erfüllt sind sind - also wenn mindestens 42 Krankentage aufgekommen sind.
Noch weigert sich der AG beharrlich und hat immer wieder nicht haltbare Gründe für die Verweigerung
des BEM.
Wenn es hier im Forum Beschäftigte bzw. Beschäftigungslose der PBM NL gibt, bei denen der AG trotz
Voraussetzung einen BEM dieses beharrlich verweigert, würde ich mich um Rückmeldungen freuen.
Da der AG ein BEM-Verfahren (keine stufenweise Wiederreingliederung nach dem Hamburger Modell) auf
jeden Fall vermeiden will, da mit dem BEM vielleicht ein amtsangemessenen Arbeitsplatz in Wohnortnähe
und den Qualifikationen gerecht gefunden werden kann, sträubt sich der AG natürlich.
Auch die Beteiligungung des BR, SBV, BAD-Arzt, Integrationsmanager, Vertrauensperson, ggf. Rechtsanwalt,
läßt beim AG alle Glocken läuten - und vor allen Dingen müßter der AG sich dem Spruch dieses BEM-Gremiums
beugen.
Das kann auch z. B. eine Versetzung in eine höhere Laufbahn mit Weiterbildung sein - das wär natürlich die
Krönung auf dem Sahnehäubchen...
Vielleicht gibt es hier Beamte, denen das BEM verweigert wurde und bei denen wegen der Schwerbehinderung
die SBV nicht unterrichtet wurde - das machte die Telekom nämlich grds. nicht, um hier in keine Gesetzesfolge
zu kommen - d. h., es werden keine Tatsachen geschaffen...
Wenn der Telekom dieses rechtswidrige Verhalten massenhaft vorgeworfen werden kann und dies im Prozess
auch nachgewiesen wird durch Zeugenaussagen, kann es auch empfindliche Strafen für die persönlich haftenden
Personen bzw. Vertreter des Arbeitgebers und/oder gegen die Telekom geben...
Gerne können auch Daten oder Informationen per PN ausgetauscht werden...
Lt. Erstberatung beim Anwalt MUSS der AG ein BEM durchführen, wenn die Voraussetzungen nach
§ 84 Abs. 2 SGB IX erfüllt sind sind - also wenn mindestens 42 Krankentage aufgekommen sind.
Noch weigert sich der AG beharrlich und hat immer wieder nicht haltbare Gründe für die Verweigerung
des BEM.
Wenn es hier im Forum Beschäftigte bzw. Beschäftigungslose der PBM NL gibt, bei denen der AG trotz
Voraussetzung einen BEM dieses beharrlich verweigert, würde ich mich um Rückmeldungen freuen.
Da der AG ein BEM-Verfahren (keine stufenweise Wiederreingliederung nach dem Hamburger Modell) auf
jeden Fall vermeiden will, da mit dem BEM vielleicht ein amtsangemessenen Arbeitsplatz in Wohnortnähe
und den Qualifikationen gerecht gefunden werden kann, sträubt sich der AG natürlich.
Auch die Beteiligungung des BR, SBV, BAD-Arzt, Integrationsmanager, Vertrauensperson, ggf. Rechtsanwalt,
läßt beim AG alle Glocken läuten - und vor allen Dingen müßter der AG sich dem Spruch dieses BEM-Gremiums
beugen.
Das kann auch z. B. eine Versetzung in eine höhere Laufbahn mit Weiterbildung sein - das wär natürlich die
Krönung auf dem Sahnehäubchen...
Vielleicht gibt es hier Beamte, denen das BEM verweigert wurde und bei denen wegen der Schwerbehinderung
die SBV nicht unterrichtet wurde - das machte die Telekom nämlich grds. nicht, um hier in keine Gesetzesfolge
zu kommen - d. h., es werden keine Tatsachen geschaffen...
Wenn der Telekom dieses rechtswidrige Verhalten massenhaft vorgeworfen werden kann und dies im Prozess
auch nachgewiesen wird durch Zeugenaussagen, kann es auch empfindliche Strafen für die persönlich haftenden
Personen bzw. Vertreter des Arbeitgebers und/oder gegen die Telekom geben...
Gerne können auch Daten oder Informationen per PN ausgetauscht werden...
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung
Hallo - hoffentlich finden sich einige Mitstreiter, die gleiches erlebt haben. Wenn es sich herausstellen sollte, dass die Telekom wirklich das vorgeschriebene
BEM-Verfahren rechtwidrig den Beamten/Arbeitnehmern vorenthält, wäre das der Hammer.
Sollte dann da Methode hinter stecken und die Verantwortlichen der Telekom und der Beauftragten Gesetze nicht einhalten, wäre sogar die Verletzung der
Dienstherrnpflicht zu prüfen und es könnten sich Schadensersatzansprüche daraus ableiten lassen.
Ich sollte auch mal auf ein BEM-Verfahren pochen - ich kenne aber auch einige aus dem alten Bereich, bei denen definitiv kein BEM durchgeführt wurde.
Davon sind jetzt einige bei der PBM NL in Berlin, die waren auch eine zeitlang krank und sitzen jetzt zu Hause - entweder noch immer krank oder einfach
ohne Beschäftigung.
Ich werde mich hier mal auf dem Laufenden halten und vielleicht klagt ja einer mal erfolgreich. Wenn einer eine Klage einreichen würde, würde ich mir diesen
Prozess gerne mal live ansehen - ich könnte mir auch vorstellen, als Zeug auszusagen, da mir nachweislich noch niemand von der Telekom ein BEM angeboten
hat - höchstens mal eine stufenweise WE - aber ein BEM ist doch umfangreicher und das muss der Arbeitgeber ja auch anbieten - steht so im Gesetz.
Einen schönen Gruß
BEM-Verfahren rechtwidrig den Beamten/Arbeitnehmern vorenthält, wäre das der Hammer.
Sollte dann da Methode hinter stecken und die Verantwortlichen der Telekom und der Beauftragten Gesetze nicht einhalten, wäre sogar die Verletzung der
Dienstherrnpflicht zu prüfen und es könnten sich Schadensersatzansprüche daraus ableiten lassen.
Ich sollte auch mal auf ein BEM-Verfahren pochen - ich kenne aber auch einige aus dem alten Bereich, bei denen definitiv kein BEM durchgeführt wurde.
Davon sind jetzt einige bei der PBM NL in Berlin, die waren auch eine zeitlang krank und sitzen jetzt zu Hause - entweder noch immer krank oder einfach
ohne Beschäftigung.
Ich werde mich hier mal auf dem Laufenden halten und vielleicht klagt ja einer mal erfolgreich. Wenn einer eine Klage einreichen würde, würde ich mir diesen
Prozess gerne mal live ansehen - ich könnte mir auch vorstellen, als Zeug auszusagen, da mir nachweislich noch niemand von der Telekom ein BEM angeboten
hat - höchstens mal eine stufenweise WE - aber ein BEM ist doch umfangreicher und das muss der Arbeitgeber ja auch anbieten - steht so im Gesetz.
Einen schönen Gruß
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung
Habe jetzt gehört, dass ein Kollege die Durchsetzung eines BEM-Verfahren gerichtlich durchsetzen will bzw. diese
Vorgang schon bei einem VG vorliegt - so lange es aber noch ein laufendes Verfahren ist, ist es immer schwer, an
die jeweiligen Daten zu kommen...
Werde mal schauen, ob ich die neuesten Informationen und ggf. auch schon ein Urteil finden kann...
Vorgang schon bei einem VG vorliegt - so lange es aber noch ein laufendes Verfahren ist, ist es immer schwer, an
die jeweiligen Daten zu kommen...
Werde mal schauen, ob ich die neuesten Informationen und ggf. auch schon ein Urteil finden kann...
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung
Ich hoffe dass sich die Telekom einmal an die Vorgaben der Gesetze hält und nicht permanent
diese Gesetz, insbesondere das SGB IX missachtet.
Aber mit dem BR, insbesondere verdi, kann die Telekom machen was sie will...hier muss endlich
mal ein Riegel vorgeschoben werden.
diese Gesetz, insbesondere das SGB IX missachtet.
Aber mit dem BR, insbesondere verdi, kann die Telekom machen was sie will...hier muss endlich
mal ein Riegel vorgeschoben werden.
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung
@schwapau schrieb:
"Aber mit dem BR, insbesondere verdi, kann die Telekom machen was sie will...hier muss endlich
mal ein Riegel vorgeschoben werden."
Solange sich diese partnerschaftlich die Bälle - verdi & DTAG - zuspielen werden die Arbeitnehmer (Beamte und Angestellte) zweiter Sieger bleiben.
"Aber mit dem BR, insbesondere verdi, kann die Telekom machen was sie will...hier muss endlich
mal ein Riegel vorgeschoben werden."
Solange sich diese partnerschaftlich die Bälle - verdi & DTAG - zuspielen werden die Arbeitnehmer (Beamte und Angestellte) zweiter Sieger bleiben.
Gruß
Grubi
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung
so sehe ich es auch - aber verdi brüstet sich noch mit den super tollen Erfolgen - aber hier sind Seilschaften mit dem AG entstanden,
die oftmals genau das Gegenteil von einer Vertretung der Beschäftigten vermuten lassen...
Ich bin kein proT-in Mitglied, aber ich denke, dass hier proT-in viel mehr erreichen kann und der Telekom zeigt, wo es langgeht...
Vielleicht auch die dpvkom - aber das muss dann jeder selber für sich entscheiden...
Auf jeden Fall ist verdi bei der Vivento und bei der PBM NL oftmals auf Seiten des AG und läßt die Betroffenen im Regen stehen...
Alleine schon die Tatsache, dass bei der PBM NL kein BR gewählt werden kann oder aber die Mitwahl beim SBR beharrlich von der
Telekom UND verdi verhindert wird, zeigt doch dass verdi hier sich auf die Seite des AG begeben hat.
Denn nur so ist es zu verstehen, warum die Kollegen/Innen die zur PBM NL versetzt und aktuell nicht beschäftigt sind, keine BR
wählen können - und wir sind hier nicht bei Schlecker oder sonstigem Arbeitgeber, sondern bei der Deutschen Telekom...
Das interessiert verdi aber nicht und verdi will auch diesen Zustand nicht verhinden oder an diesem Zustand etwas ändern - es
wäre ein leichtes, den ZuordnungsTV (aktuelle Fassung vom 01.04.2011) so zu interpretieren, dass die PBM NL zum SBR gehört und
demzufolge dort die Kollegen/Innen zum Zeitpunkt der Wahl (wenn sie noch Beschäftigungslos sind) das Wahlrecht ausüben können.
Eine Verhinderung des elementares Recht mit aktiven und passiven Wahlrecht nach dem BetrVG wird somit von verdi nicht nur
geduldet sondern auch noch aktives behindert...
die oftmals genau das Gegenteil von einer Vertretung der Beschäftigten vermuten lassen...
Ich bin kein proT-in Mitglied, aber ich denke, dass hier proT-in viel mehr erreichen kann und der Telekom zeigt, wo es langgeht...
Vielleicht auch die dpvkom - aber das muss dann jeder selber für sich entscheiden...
Auf jeden Fall ist verdi bei der Vivento und bei der PBM NL oftmals auf Seiten des AG und läßt die Betroffenen im Regen stehen...
Alleine schon die Tatsache, dass bei der PBM NL kein BR gewählt werden kann oder aber die Mitwahl beim SBR beharrlich von der
Telekom UND verdi verhindert wird, zeigt doch dass verdi hier sich auf die Seite des AG begeben hat.
Denn nur so ist es zu verstehen, warum die Kollegen/Innen die zur PBM NL versetzt und aktuell nicht beschäftigt sind, keine BR
wählen können - und wir sind hier nicht bei Schlecker oder sonstigem Arbeitgeber, sondern bei der Deutschen Telekom...
Das interessiert verdi aber nicht und verdi will auch diesen Zustand nicht verhinden oder an diesem Zustand etwas ändern - es
wäre ein leichtes, den ZuordnungsTV (aktuelle Fassung vom 01.04.2011) so zu interpretieren, dass die PBM NL zum SBR gehört und
demzufolge dort die Kollegen/Innen zum Zeitpunkt der Wahl (wenn sie noch Beschäftigungslos sind) das Wahlrecht ausüben können.
Eine Verhinderung des elementares Recht mit aktiven und passiven Wahlrecht nach dem BetrVG wird somit von verdi nicht nur
geduldet sondern auch noch aktives behindert...
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung
Wer hat denn hier Erfahrungen bei Vivento und PBM NL (am Besten bei den beschäftigungslosen Kollegen/innen) mit
einer Verweigerung des BEM-Verfahrungen gemacht ?
Es würde mich einmal interessieren, ob die Telekom dies Möglichkeit der Rückkehr zu einer Beschäftigung durchführt
oder bei den Beschäftigungslosen generell verweigert.
einer Verweigerung des BEM-Verfahrungen gemacht ?
Es würde mich einmal interessieren, ob die Telekom dies Möglichkeit der Rückkehr zu einer Beschäftigung durchführt
oder bei den Beschäftigungslosen generell verweigert.
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung
Über die PBM kann ich nichts sagen, aber für Vivento.
Falls die Leute auf einem normalen Job erkrankt sind, z.B. als Stammkraft von Vivento oder natürlich ganz normal in einer der Konzern-GmbHn, also mit auf einem echten Arbeitsplatz, gibts in der Regel keine Probleme mit einem BEM-Verfahren.
Ist allerdings jemand bei VCS und wird dort länger krank - meist ja aufgrund der Situation am Arbeitsplatz, durch Fahrzeiten, Betriebsklima, etc. dann erwächst in der Regel das Problem, dass das BEM-Verfahren zwar stattfindet, das Ziel des BEMs aber ist, den Beamten wieder in VCS einzusetzen, was natürlich eigentlich gar nicht geht, weil das VCS-Paket eben der Grund des Desasters ist. Es wird dann geredet und gelabert von Seiten des AG, aber es kommt eben nichts anderes dabei heraus, WEIL...:
Wer einmal aus dem Konzern "entfernt" wurde, der kommt eben nicht mehr rein, auch wenn das die einzig vernünftige Lösung wäre, nämlich für den Beamten einen anderen Arbeitsplatz zu suchen.
Ähnliches spielt sich beim Wiedereingliederungsverfahren nach Hamburger Modell ab: Krank durch VCS und die Wiedereingliederung soll und kann angeblich auch nur wieder in VCS stattfinden. Das macht ja überhaupt keinen Sinn, wenn VCS/Callcenterjob/Betriebsklima/Fahrzeit das Problempaket darstellt, ein ortsnaher Einsatz außerhalb der VCS, also innerhalb des Konzerns auf einem wieder normalen Arbeitspatz, ja üüüüberhaupt nicht in Frage kommt. Da gibt es einige WE und BEM, die wegen Undurchführbarkeit in der Luft hängen, obwohl alle seitens BR und SchwBV sich abstrampeln.
Falls die Leute auf einem normalen Job erkrankt sind, z.B. als Stammkraft von Vivento oder natürlich ganz normal in einer der Konzern-GmbHn, also mit auf einem echten Arbeitsplatz, gibts in der Regel keine Probleme mit einem BEM-Verfahren.
Ist allerdings jemand bei VCS und wird dort länger krank - meist ja aufgrund der Situation am Arbeitsplatz, durch Fahrzeiten, Betriebsklima, etc. dann erwächst in der Regel das Problem, dass das BEM-Verfahren zwar stattfindet, das Ziel des BEMs aber ist, den Beamten wieder in VCS einzusetzen, was natürlich eigentlich gar nicht geht, weil das VCS-Paket eben der Grund des Desasters ist. Es wird dann geredet und gelabert von Seiten des AG, aber es kommt eben nichts anderes dabei heraus, WEIL...:
Wer einmal aus dem Konzern "entfernt" wurde, der kommt eben nicht mehr rein, auch wenn das die einzig vernünftige Lösung wäre, nämlich für den Beamten einen anderen Arbeitsplatz zu suchen.
Ähnliches spielt sich beim Wiedereingliederungsverfahren nach Hamburger Modell ab: Krank durch VCS und die Wiedereingliederung soll und kann angeblich auch nur wieder in VCS stattfinden. Das macht ja überhaupt keinen Sinn, wenn VCS/Callcenterjob/Betriebsklima/Fahrzeit das Problempaket darstellt, ein ortsnaher Einsatz außerhalb der VCS, also innerhalb des Konzerns auf einem wieder normalen Arbeitspatz, ja üüüüberhaupt nicht in Frage kommt. Da gibt es einige WE und BEM, die wegen Undurchführbarkeit in der Luft hängen, obwohl alle seitens BR und SchwBV sich abstrampeln.
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung
Hallo Bundesfreiwild,
ich muss dir mal wieder in allem Recht geben, bis auf eine Sache...
Die stufenweise Wiedereingliederung sollte auf dem bisherigen Arbeitsplatz durchgeführt werden. Wenn es der AG ernst meinen würde,
könnte so der Arbeitsplatz eingerichtet werden, dass man ggf. wieder die Tätigkeit ausführen kann - das ist meiner Meinung nach auch
der Sinn der stufenweisen Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell.
Diese stufenweise Wiedereingliederung ist aber i. d. R. ein Teil eines BEM - und jetzt kommt wieder die Telekom ins Spiel, die ja dieses
Klientel nicht haben möchte.
Normalerweise müßte bei einem Abbruch einer stufenweisen Wiedereingliederung und dem Befund z. B. vom BAD-Arzt, dass diese Tätigkeit
nicht mehr ausgeführt werden kann, innerhalb eines BEM mit den beteiligten Personenkreisen (AG, AN, BR, Integrations-Manager, ggf. Arzt
usw.) eine Lösung gefunden werden. Denn nicht die Arbeitsplatzsicherung steht im Vordergrund sondern die Beschäftigungssicherung...
Aber der AG will ja diese Person loswerden und macht sich gar nicht die Arbeit, ein funktionierendes BEM anzubieten - denn das ist ja mit
Arbeit verbunden...und in diese Personen wird keine Arbeit und kein jegliches Potential investiert - außer die DDU...
ich muss dir mal wieder in allem Recht geben, bis auf eine Sache...
Die stufenweise Wiedereingliederung sollte auf dem bisherigen Arbeitsplatz durchgeführt werden. Wenn es der AG ernst meinen würde,
könnte so der Arbeitsplatz eingerichtet werden, dass man ggf. wieder die Tätigkeit ausführen kann - das ist meiner Meinung nach auch
der Sinn der stufenweisen Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell.
Diese stufenweise Wiedereingliederung ist aber i. d. R. ein Teil eines BEM - und jetzt kommt wieder die Telekom ins Spiel, die ja dieses
Klientel nicht haben möchte.
Normalerweise müßte bei einem Abbruch einer stufenweisen Wiedereingliederung und dem Befund z. B. vom BAD-Arzt, dass diese Tätigkeit
nicht mehr ausgeführt werden kann, innerhalb eines BEM mit den beteiligten Personenkreisen (AG, AN, BR, Integrations-Manager, ggf. Arzt
usw.) eine Lösung gefunden werden. Denn nicht die Arbeitsplatzsicherung steht im Vordergrund sondern die Beschäftigungssicherung...
Aber der AG will ja diese Person loswerden und macht sich gar nicht die Arbeit, ein funktionierendes BEM anzubieten - denn das ist ja mit
Arbeit verbunden...und in diese Personen wird keine Arbeit und kein jegliches Potential investiert - außer die DDU...
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung
@ Kater-Mikesch schrieb:
Die stufenweise Wiedereingliederung sollte auf dem bisherigen Arbeitsplatz durchgeführt werden. Wenn es der AG ernst meinen würde, könnte so der Arbeitsplatz eingerichtet werden, dass man ggf. wieder die Tätigkeit ausführen kann - das ist meiner Meinung nach auch der Sinn der stufenweisen Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell.
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Ob diese Anforderung in jedem Fall realisierbar sein wird, kann ich mir kaum vorstellen. Oftmals sind Positionen in der Zwischenzeit durch andere besetzt worden; in anderen Fällen, lag es genau an der Stelle mit den zugehörigenn Anforderungen und Umfeld, weshalb der Beschäftigte "ausgegliedert" wurde (Ursache für den Personalausfall).
Die Beurteilung, was am Sinnvollsten solte auch nicht beim Betroffenen selbst liegen, denn dieser verfügt in der Regel nur über seine spezielle, manchmal auch abwegige, interne und nicht lösungsorientierte Denkweise. In der Praxis dürften die BEM-Fälle sehr unterschiedlich zu beurteilen sein. Es gibt sicher auch nicht nur eine Lösung für eine erfolgreiche Wiedereingliederung.
Die stufenweise Wiedereingliederung sollte auf dem bisherigen Arbeitsplatz durchgeführt werden. Wenn es der AG ernst meinen würde, könnte so der Arbeitsplatz eingerichtet werden, dass man ggf. wieder die Tätigkeit ausführen kann - das ist meiner Meinung nach auch der Sinn der stufenweisen Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell.
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Ob diese Anforderung in jedem Fall realisierbar sein wird, kann ich mir kaum vorstellen. Oftmals sind Positionen in der Zwischenzeit durch andere besetzt worden; in anderen Fällen, lag es genau an der Stelle mit den zugehörigenn Anforderungen und Umfeld, weshalb der Beschäftigte "ausgegliedert" wurde (Ursache für den Personalausfall).
Die Beurteilung, was am Sinnvollsten solte auch nicht beim Betroffenen selbst liegen, denn dieser verfügt in der Regel nur über seine spezielle, manchmal auch abwegige, interne und nicht lösungsorientierte Denkweise. In der Praxis dürften die BEM-Fälle sehr unterschiedlich zu beurteilen sein. Es gibt sicher auch nicht nur eine Lösung für eine erfolgreiche Wiedereingliederung.
Zuletzt geändert von Grubi_Scheibenklar am 15.10.2012 12:31, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung
Eine erfolgreiche Wiedereingliederung kann bei VCS in der Regel überhaupt nicht erfolgreich durchgeführt werden. Denn das Problem sind meist nicht konkrete Probleme, wie notwendige Arbeitshilfen, sondern das Dasein in VCS und zumeist auch die überzogenen Fahrzeiten, die absichtlich vom AG produziert werden.
Selbst Leute, die derzeit überhaupt keinen Arbeitsplatz haben, aber länger krank waren und jetzt eine WE machen müssten, hängen in der Luft, da eine WE nur an einem zukünftigen Arbeitsplatz bei VCS überhaupt angeboten wird - wenn sie angeboten wird. Und da man in der Regel gegen eine Zuweisung zu VCS klagt (zumindest dann, wenn man weiss, das wäre für einen unzumutbar), dann gibts auch auch keine Möglichkeit zur WE, weil ja angeblich keine anderen Arbeitsplätze vakant sind im Konzern.
Gelegentlich wird sogar für eine Zwangs-DDU damit argumentiert, dass der Kollege nicht in der Lage sei, nun gerade bei VCS die WE durchzuführen (obwohl er dort nicht mal vorher war). Und das in dem Wissen, dass im Konzern jedes Jahr mehrere Tausend Leute eingestellt werden, um die rausgeschubsten Beamten zu ersetzen. Als wenn da nirgendwo ortsnah ein Posten frei wäre, den man einem Beamten übertragen könnte und auf dem er vorher seine WE machte. Na - man will eben nicht.
Im Übrigen... es werden auch fast alle Kläger auf Amt und amtsangemessene Tätigkeiten in der Schwebe gehalten und - soweit ich weiss - ist bislang niemand wieder auf einen korrekten Konzernposten aus der Vivento heraus rückversetzt worden.
Man spielt auf Zeit, spielt mit Ersatzlösungen, spielt mit Zuweisungen auf deutlich unterwertige Tätigkeiten, auf Fahrzeit und Umzug, aber das Recht des Beamten wird nicht verwirklicht.
Selbst Leute, die derzeit überhaupt keinen Arbeitsplatz haben, aber länger krank waren und jetzt eine WE machen müssten, hängen in der Luft, da eine WE nur an einem zukünftigen Arbeitsplatz bei VCS überhaupt angeboten wird - wenn sie angeboten wird. Und da man in der Regel gegen eine Zuweisung zu VCS klagt (zumindest dann, wenn man weiss, das wäre für einen unzumutbar), dann gibts auch auch keine Möglichkeit zur WE, weil ja angeblich keine anderen Arbeitsplätze vakant sind im Konzern.
Gelegentlich wird sogar für eine Zwangs-DDU damit argumentiert, dass der Kollege nicht in der Lage sei, nun gerade bei VCS die WE durchzuführen (obwohl er dort nicht mal vorher war). Und das in dem Wissen, dass im Konzern jedes Jahr mehrere Tausend Leute eingestellt werden, um die rausgeschubsten Beamten zu ersetzen. Als wenn da nirgendwo ortsnah ein Posten frei wäre, den man einem Beamten übertragen könnte und auf dem er vorher seine WE machte. Na - man will eben nicht.
Im Übrigen... es werden auch fast alle Kläger auf Amt und amtsangemessene Tätigkeiten in der Schwebe gehalten und - soweit ich weiss - ist bislang niemand wieder auf einen korrekten Konzernposten aus der Vivento heraus rückversetzt worden.
Man spielt auf Zeit, spielt mit Ersatzlösungen, spielt mit Zuweisungen auf deutlich unterwertige Tätigkeiten, auf Fahrzeit und Umzug, aber das Recht des Beamten wird nicht verwirklicht.
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung
Hallo,
also ich sehe es so, dass bei Erreichen der Fehltag eindeutig ein BEM anzubieten ist...wenn es z. B. lt. einem Gutachten eben nicht mehr auf dem
ursprünglichen Arbeitsplatz zumutbar oder man eben aktuell in der Nichtbeschäftigung ist, dann MUSS das BEM von der Vivento bzw. PBM NL = Dienstherr
SBR initiert werden.
Sprich: Einladung, Vorstellung des BEM, Teamzusammenstellung, Problemerkennung und -Behandlung, Suche nach einer Beschäftigung im Konzern...
Es heißt deutlich in der BEM, dass die Beschäftigungssicherung das oberste Ziel ist - und die muss notfall im gesamten Unternehmen gesucht werden.
Das Problem dabei ist, dass die Telekom auf Zeit spielt und überhaupt kein BEM durchführt - jedenfalls nicht für die Beschäftigungslosen bei Vivento oder
PBM NL. Dann muss man halt klagen - so ist die Vorgehensweise des Dienstherrn = Fürsorgepflicht des Dienstherrn...
Und verdi spielt brav hier mit und unterschreibt jede Aussage der Telekom...
Also sind wir wieder bei dem Punkt, dass nur eine Klage hilft...wenn man es schaffen würde, dass diese aalglatten Verdianer mal ausgetauscht würden,
z. b. von proT-in, dann sieht die Welt wieder ganz anders aus...
Warum kandidieren denn eigentlich so wenige von proT-in beim SBR - das ist ja die Schaltstelle des Übels - hier werden die beamtenrechtlichen Entscheidung
getroffen und umgesetzt - mit einem kritischen und objektiven BR, wäre aber sehr vieles anders...und das ohne viel Arbeit...
also ich sehe es so, dass bei Erreichen der Fehltag eindeutig ein BEM anzubieten ist...wenn es z. B. lt. einem Gutachten eben nicht mehr auf dem
ursprünglichen Arbeitsplatz zumutbar oder man eben aktuell in der Nichtbeschäftigung ist, dann MUSS das BEM von der Vivento bzw. PBM NL = Dienstherr
SBR initiert werden.
Sprich: Einladung, Vorstellung des BEM, Teamzusammenstellung, Problemerkennung und -Behandlung, Suche nach einer Beschäftigung im Konzern...
Es heißt deutlich in der BEM, dass die Beschäftigungssicherung das oberste Ziel ist - und die muss notfall im gesamten Unternehmen gesucht werden.
Das Problem dabei ist, dass die Telekom auf Zeit spielt und überhaupt kein BEM durchführt - jedenfalls nicht für die Beschäftigungslosen bei Vivento oder
PBM NL. Dann muss man halt klagen - so ist die Vorgehensweise des Dienstherrn = Fürsorgepflicht des Dienstherrn...
Und verdi spielt brav hier mit und unterschreibt jede Aussage der Telekom...
Also sind wir wieder bei dem Punkt, dass nur eine Klage hilft...wenn man es schaffen würde, dass diese aalglatten Verdianer mal ausgetauscht würden,
z. b. von proT-in, dann sieht die Welt wieder ganz anders aus...
Warum kandidieren denn eigentlich so wenige von proT-in beim SBR - das ist ja die Schaltstelle des Übels - hier werden die beamtenrechtlichen Entscheidung
getroffen und umgesetzt - mit einem kritischen und objektiven BR, wäre aber sehr vieles anders...und das ohne viel Arbeit...
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung
Falsch gedacht, weil ja die Transferkräfte den SBR-Br nicht mitwählen dürfen. *Lach* - sonst wäre der vielleicht auch prot-in-übernommen worden.
Wo man keine Kandidaten aufstellen kann, wird halt auch nix anders gewählt.
Und die Stammkräfte von PBM/SBR, die werden sich hüten, Prot-in-Mitglieder zu sein oder zu wählen. Die sind doch an der Spitze des ganzen Desasters und wissen, wo ihre Kohle und ihre Zielerreichungsprämien herkommen.
Wo man keine Kandidaten aufstellen kann, wird halt auch nix anders gewählt.
Und die Stammkräfte von PBM/SBR, die werden sich hüten, Prot-in-Mitglieder zu sein oder zu wählen. Die sind doch an der Spitze des ganzen Desasters und wissen, wo ihre Kohle und ihre Zielerreichungsprämien herkommen.
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung
Die Katze beißt sich in den Schwanz...
So lange die Beschäftigungslosen MA bei der PBM NL nicht Ihren eigenen BR mitwählen können, wird sich daran nichts ändern...
Der BR des SBR Berlin bzw. die vom AG instrumentierten BRM, setzen sich für die Beschäftigungslosen nicht ein...und machen
nur das Notwendigste.
Eine Anfrage beim AG wird 1:1 übernommen und nicht mal hinterfragt - so lange hier verdi in dieser Funktion ist, wird sich daran
nichts ändern...
Es wird Zeit, dass mal auf das aktive und passive Wahlrecht dieser Beschäftigungslosen geklagt wird und die virtuelle Einheit
PBM NL Berlin endlich für rechtswidrig erklärt wird bzw. die Funktion des Betriebes, die für die Beschäftigungslosen zuständig ist,
für rechtswidrig erklärt wird.
Wenn nur zum Zeitpunkt der Wahlen eine Mitwahl erreicht würde, dann geht es ans Eingemachte - das wäre ein kleiner Schritt mit
gewaltigem Potential - nur wer klagt dagegen - die meisten wollen ja einfach nur in Ruhe gelassen werden...
Die Katze beißt sich in den Schwanz...
So lange die Beschäftigungslosen MA bei der PBM NL nicht Ihren eigenen BR mitwählen können, wird sich daran nichts ändern...
Der BR des SBR Berlin bzw. die vom AG instrumentierten BRM, setzen sich für die Beschäftigungslosen nicht ein...und machen
nur das Notwendigste.
Eine Anfrage beim AG wird 1:1 übernommen und nicht mal hinterfragt - so lange hier verdi in dieser Funktion ist, wird sich daran
nichts ändern...
Es wird Zeit, dass mal auf das aktive und passive Wahlrecht dieser Beschäftigungslosen geklagt wird und die virtuelle Einheit
PBM NL Berlin endlich für rechtswidrig erklärt wird bzw. die Funktion des Betriebes, die für die Beschäftigungslosen zuständig ist,
für rechtswidrig erklärt wird.
Wenn nur zum Zeitpunkt der Wahlen eine Mitwahl erreicht würde, dann geht es ans Eingemachte - das wäre ein kleiner Schritt mit
gewaltigem Potential - nur wer klagt dagegen - die meisten wollen ja einfach nur in Ruhe gelassen werden...
Die Katze beißt sich in den Schwanz...
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung
Also Grubi - jetzt mal langsam mit den Pferden !
Natürlich hat die BR-Wahl was mit einem BEM zu tun - denn wenn ein vernünftiger BR vor Ort wäre, dann würde auch
endlich mal ein BEM durchgeführt.
Oder meintst du der BR des SBR fordert beim AG die Listen mit Namen an, für die ein BEM nach dem Gesetz her
durchgeführt werden MUSS - hier MUSS der AG mindestens quartalsweise eine Liste an den BR leiten, auf dem die
Namen stehen müssen, bei denen ein BEM angeboten werden muss - die letztendliche Entscheidung liegt dann beim
Betroffenen.
Aber mir ist kein Fall bekannt, und ich kenne viele PBM´ler, bei denen der SBR bzw. die PBM NL (freiwillig) ein BEM
durchgeführt hat - und schon gar nicht ein BR, der dies reklamiert.
Bevor du hier wirres Zeug laberst, must du dich erst einmal schlau machen und mit diesen Betroffenen reden.
In Bezug auf einen BR bei der PBM NL möchte ich dir auch vorsorglich was mitteilen:
Jeder hat das Recht einen BR zu wählen und sich wählen lassen - das sage nicht ich, sondern das BetrVG
Warum die Telekom mit dieser virtuellen Einheit durchkommt, ist mir schleierhaft - aber bei Vivento hat es auch lange
gedauert, bis dass die Gerichte begriffen haben, dass die Telekom (mal wieder) sich gesetzwidrig verhalten hat.
Wenn hier mal eine Klage mit Hilfe einer anderen AN-Vertretung als verdi durchgeführt und bis zum Ende durchgehalten
wird, dann fliegt die Telekom so was von auf die Schnauze - denn mit dieser virtuellen Einheit die Rechte der Beamten
und Arbeitnehmer aushebeln und so lange damit durchkommen, ist nicht gerade die feine englische Art.
Aber deine Argumentation bestätigt mal wieder die vielen Verdächtigungen - oute dich doch einfach und sag wo du
hingehörst - aber über PN wird sowieso schon sehr viel und auch eigentlich alles über dich geschrieben - viel Spaß hier noch !
Natürlich hat die BR-Wahl was mit einem BEM zu tun - denn wenn ein vernünftiger BR vor Ort wäre, dann würde auch
endlich mal ein BEM durchgeführt.
Oder meintst du der BR des SBR fordert beim AG die Listen mit Namen an, für die ein BEM nach dem Gesetz her
durchgeführt werden MUSS - hier MUSS der AG mindestens quartalsweise eine Liste an den BR leiten, auf dem die
Namen stehen müssen, bei denen ein BEM angeboten werden muss - die letztendliche Entscheidung liegt dann beim
Betroffenen.
Aber mir ist kein Fall bekannt, und ich kenne viele PBM´ler, bei denen der SBR bzw. die PBM NL (freiwillig) ein BEM
durchgeführt hat - und schon gar nicht ein BR, der dies reklamiert.
Bevor du hier wirres Zeug laberst, must du dich erst einmal schlau machen und mit diesen Betroffenen reden.
In Bezug auf einen BR bei der PBM NL möchte ich dir auch vorsorglich was mitteilen:
Jeder hat das Recht einen BR zu wählen und sich wählen lassen - das sage nicht ich, sondern das BetrVG
Warum die Telekom mit dieser virtuellen Einheit durchkommt, ist mir schleierhaft - aber bei Vivento hat es auch lange
gedauert, bis dass die Gerichte begriffen haben, dass die Telekom (mal wieder) sich gesetzwidrig verhalten hat.
Wenn hier mal eine Klage mit Hilfe einer anderen AN-Vertretung als verdi durchgeführt und bis zum Ende durchgehalten
wird, dann fliegt die Telekom so was von auf die Schnauze - denn mit dieser virtuellen Einheit die Rechte der Beamten
und Arbeitnehmer aushebeln und so lange damit durchkommen, ist nicht gerade die feine englische Art.
Aber deine Argumentation bestätigt mal wieder die vielen Verdächtigungen - oute dich doch einfach und sag wo du
hingehörst - aber über PN wird sowieso schon sehr viel und auch eigentlich alles über dich geschrieben - viel Spaß hier noch !