Kann man Betriebsarzt verweigern und zum Amtsarzt!
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Kann man Betriebsarzt verweigern und zum Amtsarzt!
Hallo !!
Beamter soll statt zum Amtsarzt nach Betriebsarzt!
Ein Kollege von mir hat einen Brief bekommen(nach 1 Woche Krankheit)das die Krankheit angezweifelt wird und er zu einem Betriebsarzt soll, nicht zum Amtsarzt,ist nun gang und gäbe bei uns .Habe ich selber und auch andere Kollegen auch schon mitmachen müssen.Z.B. Ein Kollege wurde trotz Lungenentzündung wieder Arbeiten geschickt,wieder ein anderer hatte einen dicken Fuß und wurde Arbeiten geschickt.Ist das rechtens oder kann man dies Verweigern und zum Amtsarzt sich schicken lassen.Wir nehmen an das dieser Betriebsarzt auf ähnlicher Art Provisionsbasis Arbeitet und nicht wie ein normaler Betriebsarzt der sich ja auch für Arbeitnehmer einsetzt.
Wäre nett wenn jemand sich auskennt oder Onlinetips geben kann
Gruß Ch
Beamter soll statt zum Amtsarzt nach Betriebsarzt!
Ein Kollege von mir hat einen Brief bekommen(nach 1 Woche Krankheit)das die Krankheit angezweifelt wird und er zu einem Betriebsarzt soll, nicht zum Amtsarzt,ist nun gang und gäbe bei uns .Habe ich selber und auch andere Kollegen auch schon mitmachen müssen.Z.B. Ein Kollege wurde trotz Lungenentzündung wieder Arbeiten geschickt,wieder ein anderer hatte einen dicken Fuß und wurde Arbeiten geschickt.Ist das rechtens oder kann man dies Verweigern und zum Amtsarzt sich schicken lassen.Wir nehmen an das dieser Betriebsarzt auf ähnlicher Art Provisionsbasis Arbeitet und nicht wie ein normaler Betriebsarzt der sich ja auch für Arbeitnehmer einsetzt.
Wäre nett wenn jemand sich auskennt oder Onlinetips geben kann
Gruß Ch
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Re: Kann man Betriebsarzt verweigern und zum Amtsarzt!
Die Untersuchung durch den Betriebsarzt kann der Beamte ablehnen. Die gesetzlichen Regelungen sehen immer eine Untersuchung durch den Amtsarzt vor, wenn es Zweifel an der AU/DU gibt. Es gehört im übrigen nicht zu den Aufgaben des Betriebsarztes die Arbeitsfähigkeit eines Beschäftigten zu prüfen. Weiteres siehe hier : https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsarzt
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Re: Kann man Betriebsarzt verweigern und zum Amtsarzt!
Danke für deine Antwort !!!!
Sorry ,aber hätte dies in einer anderen Kategorie eingeben müssen,da es die alten Beamten der Tcom-bzw Post betrifft.Auf der seite von Wikipedia werde ich so nicht schlau.
Aber ist schon ein schönes Gefühl zu wissen das man nicht zu allem ja sagen muß falls es stimmt.
Also,es ist eine Vertragsärztliche Untersuchung nach BBG § 44 Abs.6 --Wie gesagt es ist kein Amtsarzt der die Untersuchung durchführt.
§ 44 (6) Bestehen Zweifel über die Dienstunfähigkeit, besteht die Verpflichtung, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und,
falls dies aus amtsärztlicher Sicht für erforderlich gehalten wird, auch beobachten zu lassen.
"Vielen Dank" erstmal für deine Antwort
Schöne Grüße
Gruß Charli
Sorry ,aber hätte dies in einer anderen Kategorie eingeben müssen,da es die alten Beamten der Tcom-bzw Post betrifft.Auf der seite von Wikipedia werde ich so nicht schlau.
Aber ist schon ein schönes Gefühl zu wissen das man nicht zu allem ja sagen muß falls es stimmt.
Also,es ist eine Vertragsärztliche Untersuchung nach BBG § 44 Abs.6 --Wie gesagt es ist kein Amtsarzt der die Untersuchung durchführt.
§ 44 (6) Bestehen Zweifel über die Dienstunfähigkeit, besteht die Verpflichtung, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und,
falls dies aus amtsärztlicher Sicht für erforderlich gehalten wird, auch beobachten zu lassen.
"Vielen Dank" erstmal für deine Antwort
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Gruß Charli
Zuletzt geändert von charli111 am 20.07.2012 07:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kann man Betriebsarzt verweigern und zum Amtsarzt!
Hallo !!
Das kenn ich irgendwo her.Also,ich glaube nicht das man einen Vertragsarzt konsultieren braucht.
Bin mir aber nicht 100% sicher ,da die Vertragsärzte ja teil einer Behörde sind.
Sorry das ich keine bessere Antwort habe.
Danny
Das kenn ich irgendwo her.Also,ich glaube nicht das man einen Vertragsarzt konsultieren braucht.
Bin mir aber nicht 100% sicher ,da die Vertragsärzte ja teil einer Behörde sind.
Sorry das ich keine bessere Antwort habe.
Danny
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Re: Kann man Betriebsarzt verweigern und zum Amtsarzt!
Der Gesetzestext sagt ja mittelbar das die Untersuchung von einem Amtsarzt durchzuführen ist, denn wie soll sonst ggf. festgestellt werden ob eine weitere Beobachtung aus amtsärztlicher Sicht erforderlich ist? Ergo Untersuchung Amtsarzt. Alles andere ist Beamtenverhältnisse nicht neutral genug.charli111 hat geschrieben:Danke für deine Antwort !!!!
Sorry ,aber hätte dies in einer anderen Kategorie eingeben müssen,da es die alten Beamten der " gelben" betrifft.Auf der seite von Wikipedia werde ich so nicht schlau.
Aber ist schon ein schönes Gefühl zu wissen das man nicht zu allem ja sagen muß falls es stimmt.
Also,es ist eine Vertragsärztliche Untersuchung nach BBG § 44 Abs.6 --Wie gesagt es ist kein Amtsarzt der die Untersuchung durchführt.
§ 44 (6) Bestehen Zweifel über die Dienstunfähigkeit, besteht die Verpflichtung, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und,
falls dies aus amtsärztlicher Sicht für erforderlich gehalten wird, auch beobachten zu lassen.
"Vielen Dank" erstmal für deine Antwort
Schöne Grüße
Gruß Charli
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Re: Kann man Betriebsarzt verweigern und zum Amtsarzt!
Ich habe eine Weisung bekommen Betriebsarzt, falls nicht wurde Diszi. in Aussicht gestellt.
Verwaltungsgericht hat Rechtsschutzantrag verworfen.
Also bei mangelnder Mitwirkung wird Zwangspensionierung betrieben, da DDU vermutet werden kann sagt das VG und mein Cheffe.
Ich selbst halte den Betriebsarzt nicht neutral und habe auch um die Mitwirkung des BR gebeten.
Alles abgelehnt vom VG und Cheffe.
Wird also schwierig.
Verwaltungsgericht hat Rechtsschutzantrag verworfen.
Also bei mangelnder Mitwirkung wird Zwangspensionierung betrieben, da DDU vermutet werden kann sagt das VG und mein Cheffe.
Ich selbst halte den Betriebsarzt nicht neutral und habe auch um die Mitwirkung des BR gebeten.
Alles abgelehnt vom VG und Cheffe.
Wird also schwierig.
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Re: Kann man Betriebsarzt verweigern und zum Amtsarzt!
Wieso muss das Verwaltungsgericht einen Rechtsschutzantrag genehmigen?
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Re: Kann man Betriebsarzt verweigern und zum Amtsarzt!
"...die alten Beamten der Tcom-bzw Post betrifft..."
Hat sich da nicht nur der Begriff mit der Privatisierung verändert?
Als ich als Bea übernommen wurde, war es der Amtsartzt. Wenige Jahre später bei dei Du hieß der selbe Arzt Betriebsarzt.
Hat sich da nicht nur der Begriff mit der Privatisierung verändert?
Als ich als Bea übernommen wurde, war es der Amtsartzt. Wenige Jahre später bei dei Du hieß der selbe Arzt Betriebsarzt.
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Re: Kann man Betriebsarzt verweigern und zum Amtsarzt!
Hallo - also es wird jetzt immer ein Betriebsarzt konsultiert - jedenfalls bei den Beamten.
Wenn der Arbeitgeber eine Untersuchung z. b. wegen DU durchführen lassen will - das ist sein Recht - dann wird i. d. R. der Betriebsarzt vom BAD
beauftragt.
Der "sozialmedizinische Untersuchung" solle man auf jeden Fall viel bemessen, da dies sonst Nachteile ergeben kann. Hier ist eine Mitwirkungspflicht
seitens des Beamten gegeben - also es macht wenig Sinn, dieser Anweisung fern zu bleiben.
Man kann aber eine alternative Untersuchung beauftragen, z. B. bei einem Facharzt bei psychischen Problemen - denn die meinsten BAD-Ärzte sind
Allgemeinmediziner oder die ehemaligen Amtsärtze für z. B. arbeitsmedizinsche Untersuchungen.
Also, hingehen und immer schön jammern was das Zeug hält - ggf. auch schon Befunde mitnehmen. Denn die Betriebsärzt bekommen die Einladung
für die Untersuchung und nicht mehr - und wenn du nichts in der Hand hast (z. B. Gutachten usw.) dann entscheiden die nach deiner Tagesform und
deren eigener -oftmals mit mangelhaftem ärtzlichen Wissen- Verfassung.
Manchmal ist es besser, wenn die einen Tierarzt dort hinsetzer - die haben dann auch ein besseres Einfühlungsvermögen )
Wenn der Arbeitgeber eine Untersuchung z. b. wegen DU durchführen lassen will - das ist sein Recht - dann wird i. d. R. der Betriebsarzt vom BAD
beauftragt.
Der "sozialmedizinische Untersuchung" solle man auf jeden Fall viel bemessen, da dies sonst Nachteile ergeben kann. Hier ist eine Mitwirkungspflicht
seitens des Beamten gegeben - also es macht wenig Sinn, dieser Anweisung fern zu bleiben.
Man kann aber eine alternative Untersuchung beauftragen, z. B. bei einem Facharzt bei psychischen Problemen - denn die meinsten BAD-Ärzte sind
Allgemeinmediziner oder die ehemaligen Amtsärtze für z. B. arbeitsmedizinsche Untersuchungen.
Also, hingehen und immer schön jammern was das Zeug hält - ggf. auch schon Befunde mitnehmen. Denn die Betriebsärzt bekommen die Einladung
für die Untersuchung und nicht mehr - und wenn du nichts in der Hand hast (z. B. Gutachten usw.) dann entscheiden die nach deiner Tagesform und
deren eigener -oftmals mit mangelhaftem ärtzlichen Wissen- Verfassung.
Manchmal ist es besser, wenn die einen Tierarzt dort hinsetzer - die haben dann auch ein besseres Einfühlungsvermögen )
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Re: Kann man Betriebsarzt verweigern und zum Amtsarzt!
Interessant. Ich hatte ne Vorladung zum Amtsarzt (akutell im 06 diesen Jahres). NE Auswertung gibts natürlich noch nicht, hat der DH nicht nötig..... vielleicht lassen sie das ja nochmal überprüfen....weil sie dem Amtsarzt keinen Glauben schenken....Schwapau hat geschrieben:also es wird jetzt immer ein Betriebsarzt konsultiert - jedenfalls bei den Beamten.
ist schon putzig alles....
Was auch sonst wollen sie machen, es sei denn, es geht z. B. um organische Gebrechen....Schwapau hat geschrieben:dann entscheiden die nach deiner Tagesform und
deren eigener -oftmals mit mangelhaftem ärtzlichen Wissen- Verfassung.
MfG Gerda
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Re: Kann man Betriebsarzt verweigern und zum Amtsarzt!
Es soll aber auch Fälle gegeben haben, bei denen die Telekom ein Gutachten bzw. eine Untersuchung nach der Aanderen beim BAD
eingeleitet hat, und nachdem diese alle für den Mitarbeiter ausgefallen sind, wurde der Amtsarzt beauftragt...
Die Telekom sucht sich so lange einen Arzt, bis das irgendeiner mal für die Telekom entscheidet.
Wie kann denn die Telekom den BAD wegen einer DUU beauftragen und dann wenn es ihr nicht gefällt, auf einmal einen Amtsarzt
beauftragen - schon merkwürdig.
eingeleitet hat, und nachdem diese alle für den Mitarbeiter ausgefallen sind, wurde der Amtsarzt beauftragt...
Die Telekom sucht sich so lange einen Arzt, bis das irgendeiner mal für die Telekom entscheidet.
Wie kann denn die Telekom den BAD wegen einer DUU beauftragen und dann wenn es ihr nicht gefällt, auf einmal einen Amtsarzt
beauftragen - schon merkwürdig.
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Re: Kann man Betriebsarzt verweigern und zum Amtsarzt!
Die Normalität ist, dass der Vivento-Arbeitgeber selbst die von ihm beauftragten Untersuchungen beim BAD in Frage stellt. Die Untersuchungen beziehen sich in der Regel darauf, ob man einen Job, den man zugewiesen bekommt - meist ortsfern und unterwertig - aus gesundheitlichen Gründen antreten kann. Es findet dort eine Prüfung der fachärztlichen Atteste statt.
Und aktuell denkt der AG sich, dass mehr als 1/2 Jahr alte BAD-Gutachten!! nach einem halben Jahr verfallen sind.
Das kann er eigentlich nur machen, wenn Leute mittelfristige Erkrankungen haben (Unfall, KH-Aufenthalt, Reha z.B.) wo ermittelt werden soll, ob die Leute länger ausfallen oder ob sie nach Abwicklung von Krankheit und Reha wieder dienstfähig sind. Das finde ich ja gesetzeskonform - der AG muss wissen, ob jemand über Monate ausfällt und ob der nochmal wiederkommt. Und wenn ein einmaliges Krankheitsthema zu Ende ist und keine gesundheitlichen Auswirkungen chronisch nach sich zieht, ist so ein Gutachten auch irgendwann mal nicht mehr aktuell, bzw. der Grund entfallen. Dann ist das auch okay mit dem "Verfallsdatum".
Der AG betreibt dieses Spielchen aber vor allem auch mit den Kollegen, die seit Jahrzehnten chronisch Krank sind, deren Atteste und SchwB-Ausweise schon ewig existieren und wo auch absolut keine Änderung der gesundheitlichen Situation mehr zu erwarten ist, es sei denn, man glaubte an Wunder.
Also wird der Bea bei jeder neuen Zuweisung (so 1-2x im Jahr) zum BAD geschickt, um immer wieder seine gesundheitliche Eignung überprüfen zu lassen. Wobei es hier immer um die gleiche Art Job geht und meist um Fahrzeit- und Umzugbeschränkungen aus massiven gesundheitlichen Gründen. In den BAD-Gutachten steht auch jedesmal sinngemäss das Gleiche drin.
Der Bea latscht also u. U. alle halbe Jahr zu einem BAD - immer wieder natürlich zu einem anderen Arzt - und holt sich immer wieder ein neues BAD-Gutachten ein, in dem in der Regel nichts anderes drin steht, als in den 4-5 vorher auch schon. Das ist einfach sinnfrei - außer der AG hätte die Absicht, so lange diese Versuchsreihe durchzuziehen, bis ein Arzt mal im Sinne des Auftraggebers T was schreibt. Und diese wiederholten BAD-Besuche belasten die sowieso schon mit Gebrechen geschlagenen Menschen, weil sie jedesmal wieder alle Unterlagen mitbringen und einem wieder neuen Arzt ihre gesamte gesundheitliche, psychische oder gesamt soziale Situation genauestens und bis ins Kleinste darlegen müssen. Das ist einfach eine menschenunwürdige Strategie, die bei manchen allein durch diese Taktik über die Maßen auch psychologische Belastungen auslösen.
Ich persönlich zweifle die Unabhängigkeit einiger BAD-Ärzte an (zumindest von einigen, die ich entweder selbst erlebt habe oder von denen mir von Merkwürdigkeiten berichtet wurde). Berichtet wurde nämlich auch, dass hier und da mal ein BAD-Arzt im Gespräch bemerkte, dass von AG-Seite aus vor dem Termin versucht wurde, auf das Untersuchungsergebnis massiv Einfluss zu nehmen. Viele Ärzte werden darüber empört sein, andere anscheinend weniger (eigene Erfahrung). Vielleicht war meine Letzte auch einfach normalerweise so wie sie war. Keine Ahnung.
Bei der Ärztekammer hatte ich mich über meinen eigenen Fall sogar beschwert - aber da jeder Azt ja gutachterlich schreiben kann, was er will... kann man da nix machen.
Jedenfalls werde ich bei nächster Gelegenheit mal darauf zu bestehen versuchen, einen echten behördlichen hoheitlichen Amtsarztbesuch zu bekommen, statt eine unabhängigkeitsfragliche BAD-Untersuchung.
Was allerdings ein BAD-Arzt NICHT tun kann - auch ein Amtsarzt nicht - ist, jemanden, der eigentlich krank ist, wieder an die Arbeit zu schicken.
Wenn mich mein behandelnder Arzt krank schreibt, weil ich eben nicht gesund bin (siehe Bemerkung bzgl. Lungenentzündung oben), dann bin ich eben krank. BASTA.
Der Amtsarzt kann eine Dienstfähigkeit oder eben -unfähigkeit bescheinigen; ihm kann auch einfallen, mich als gesund genug für eine bestimmte zukünftige Tätigkeit zu erklären, aber wenn ich aktuell nicht gesund BIN, schreibt mich mein behandelnder Arzt eben weiter krank. Wenn dann die Dienstunfähigkeit beschlossen wird, ist das so. Aber einen Kranken an die Arbeit schicken, der akut krank ist, das kann kein BAD und kein Amtsarzt.
Täte er es, würde er 1. den Kranken zum Simulanten erklären und noch schlimmer: 2. den behandelnden Facharzt der Unfähigkeit bezichtigen und des bewussten Ausstellens von falschen Attesten. Diesen Ärger erspart man sich innerhalb der Ärzteschaft.
Und ganz am Ende ist eh ein Amtsarzt "dran".
Kommt es z.B. wegen einer Zuweisung zu einer Klage, die vor Gericht verhandelt wird und die Facharztatteste und BAD-Gutachten liegen dort auf dem Tisch, wird in der Regel ein hoheitlicher Amtsarzt beauftragt. Und erst DESSEN Stellungnahme wird vor Gericht definitiv den Richterspruch beeinflussen.
Genauso bei einer Klage gegen eine Zwangszurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit. Auch hier entscheidet nachher ein vom Gericht beauftragtes amtsärztliches Gutachten.
Was da bei Telekom und BAD abgeht, ist einfach ein schlechter Witz - so wie es derzeit gehandhabt wird.
Und aktuell denkt der AG sich, dass mehr als 1/2 Jahr alte BAD-Gutachten!! nach einem halben Jahr verfallen sind.
Das kann er eigentlich nur machen, wenn Leute mittelfristige Erkrankungen haben (Unfall, KH-Aufenthalt, Reha z.B.) wo ermittelt werden soll, ob die Leute länger ausfallen oder ob sie nach Abwicklung von Krankheit und Reha wieder dienstfähig sind. Das finde ich ja gesetzeskonform - der AG muss wissen, ob jemand über Monate ausfällt und ob der nochmal wiederkommt. Und wenn ein einmaliges Krankheitsthema zu Ende ist und keine gesundheitlichen Auswirkungen chronisch nach sich zieht, ist so ein Gutachten auch irgendwann mal nicht mehr aktuell, bzw. der Grund entfallen. Dann ist das auch okay mit dem "Verfallsdatum".
Der AG betreibt dieses Spielchen aber vor allem auch mit den Kollegen, die seit Jahrzehnten chronisch Krank sind, deren Atteste und SchwB-Ausweise schon ewig existieren und wo auch absolut keine Änderung der gesundheitlichen Situation mehr zu erwarten ist, es sei denn, man glaubte an Wunder.
Also wird der Bea bei jeder neuen Zuweisung (so 1-2x im Jahr) zum BAD geschickt, um immer wieder seine gesundheitliche Eignung überprüfen zu lassen. Wobei es hier immer um die gleiche Art Job geht und meist um Fahrzeit- und Umzugbeschränkungen aus massiven gesundheitlichen Gründen. In den BAD-Gutachten steht auch jedesmal sinngemäss das Gleiche drin.
Der Bea latscht also u. U. alle halbe Jahr zu einem BAD - immer wieder natürlich zu einem anderen Arzt - und holt sich immer wieder ein neues BAD-Gutachten ein, in dem in der Regel nichts anderes drin steht, als in den 4-5 vorher auch schon. Das ist einfach sinnfrei - außer der AG hätte die Absicht, so lange diese Versuchsreihe durchzuziehen, bis ein Arzt mal im Sinne des Auftraggebers T was schreibt. Und diese wiederholten BAD-Besuche belasten die sowieso schon mit Gebrechen geschlagenen Menschen, weil sie jedesmal wieder alle Unterlagen mitbringen und einem wieder neuen Arzt ihre gesamte gesundheitliche, psychische oder gesamt soziale Situation genauestens und bis ins Kleinste darlegen müssen. Das ist einfach eine menschenunwürdige Strategie, die bei manchen allein durch diese Taktik über die Maßen auch psychologische Belastungen auslösen.
Ich persönlich zweifle die Unabhängigkeit einiger BAD-Ärzte an (zumindest von einigen, die ich entweder selbst erlebt habe oder von denen mir von Merkwürdigkeiten berichtet wurde). Berichtet wurde nämlich auch, dass hier und da mal ein BAD-Arzt im Gespräch bemerkte, dass von AG-Seite aus vor dem Termin versucht wurde, auf das Untersuchungsergebnis massiv Einfluss zu nehmen. Viele Ärzte werden darüber empört sein, andere anscheinend weniger (eigene Erfahrung). Vielleicht war meine Letzte auch einfach normalerweise so wie sie war. Keine Ahnung.
Bei der Ärztekammer hatte ich mich über meinen eigenen Fall sogar beschwert - aber da jeder Azt ja gutachterlich schreiben kann, was er will... kann man da nix machen.
Jedenfalls werde ich bei nächster Gelegenheit mal darauf zu bestehen versuchen, einen echten behördlichen hoheitlichen Amtsarztbesuch zu bekommen, statt eine unabhängigkeitsfragliche BAD-Untersuchung.
Was allerdings ein BAD-Arzt NICHT tun kann - auch ein Amtsarzt nicht - ist, jemanden, der eigentlich krank ist, wieder an die Arbeit zu schicken.
Wenn mich mein behandelnder Arzt krank schreibt, weil ich eben nicht gesund bin (siehe Bemerkung bzgl. Lungenentzündung oben), dann bin ich eben krank. BASTA.
Der Amtsarzt kann eine Dienstfähigkeit oder eben -unfähigkeit bescheinigen; ihm kann auch einfallen, mich als gesund genug für eine bestimmte zukünftige Tätigkeit zu erklären, aber wenn ich aktuell nicht gesund BIN, schreibt mich mein behandelnder Arzt eben weiter krank. Wenn dann die Dienstunfähigkeit beschlossen wird, ist das so. Aber einen Kranken an die Arbeit schicken, der akut krank ist, das kann kein BAD und kein Amtsarzt.
Täte er es, würde er 1. den Kranken zum Simulanten erklären und noch schlimmer: 2. den behandelnden Facharzt der Unfähigkeit bezichtigen und des bewussten Ausstellens von falschen Attesten. Diesen Ärger erspart man sich innerhalb der Ärzteschaft.
Und ganz am Ende ist eh ein Amtsarzt "dran".
Kommt es z.B. wegen einer Zuweisung zu einer Klage, die vor Gericht verhandelt wird und die Facharztatteste und BAD-Gutachten liegen dort auf dem Tisch, wird in der Regel ein hoheitlicher Amtsarzt beauftragt. Und erst DESSEN Stellungnahme wird vor Gericht definitiv den Richterspruch beeinflussen.
Genauso bei einer Klage gegen eine Zwangszurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit. Auch hier entscheidet nachher ein vom Gericht beauftragtes amtsärztliches Gutachten.
Was da bei Telekom und BAD abgeht, ist einfach ein schlechter Witz - so wie es derzeit gehandhabt wird.
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Re: Kann man Betriebsarzt verweigern und zum Amtsarzt!
Dem stimme ich voll zu, lt Urteil des BVerwG sind BAD Ärzte nicht als neutral anzusehen.
Spreche aus eigenen Erfahrungen als Schwerbehinderter Beamter. Ärztekammer durch, vier DDU Prüfungen im ersten Halbjahr 2012.
BAD Arzt erklärte sich, weil er vorher unter "Druck" gesetzt wurde, als befangen.
Sogar einige Amtsärzte halten die Hand auf nur weil die DTAG mit Geld umherwerfen kann.
Wenn man sich den Fall der sich in Hessen als Finanzamtsskandal zugetragen hat, ansieht hat dies ja auch für den Gutachter schon mal
schlecht geendet, Ärztekammer hat reagiert und ein Disziplinarverfahren erfolgreich abgeschlossen.
Auch mehrere Polizeiarztskandale kommen in Hessen hinzu.
Mir scheint dies die Spitze des Eisberges zu sein.
Spreche aus eigenen Erfahrungen als Schwerbehinderter Beamter. Ärztekammer durch, vier DDU Prüfungen im ersten Halbjahr 2012.
BAD Arzt erklärte sich, weil er vorher unter "Druck" gesetzt wurde, als befangen.
Sogar einige Amtsärzte halten die Hand auf nur weil die DTAG mit Geld umherwerfen kann.
Wenn man sich den Fall der sich in Hessen als Finanzamtsskandal zugetragen hat, ansieht hat dies ja auch für den Gutachter schon mal
schlecht geendet, Ärztekammer hat reagiert und ein Disziplinarverfahren erfolgreich abgeschlossen.
Auch mehrere Polizeiarztskandale kommen in Hessen hinzu.
Mir scheint dies die Spitze des Eisberges zu sein.
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Re: Kann man Betriebsarzt verweigern und zum Amtsarzt!
Vielleicht sollte man mal dem Gesundheitsamt bzw. den Ärzten dort mitteilen, dass sie sich als Erfüllungsgehilfen
der Deutschen Telekom missbrauchen lassen.
Denn wenn der Telekom das Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung nicht gefallen sollte, sucht sie sich halt
einen anderen Arzt - Amts- oder BAD-Arzt - aus.
der Deutschen Telekom missbrauchen lassen.
Denn wenn der Telekom das Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung nicht gefallen sollte, sucht sie sich halt
einen anderen Arzt - Amts- oder BAD-Arzt - aus.
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Re: Kann man Betriebsarzt verweigern und zum Amtsarzt!
Die Telekom setzt natürlich die Mitarbeiter auch bewusst unter Druck.
Einer Einladung zum Amtsarzt wird auch regelmäßig die Drohung mitgegeben, dass der Weisung Folge zu leisten ist und dass bei Nichteinhaltung, disziplinarische Schritte
eingeleitet werden.
Sobald aber ein Anwalt eingeschaltet wird und nachvollziehbare Gründe dagegen sprechen, wird die Telekom schon zu recht gestutzt - also:
Zum Anwalt gegen, im Erstgespräch die Vorgehensweise besprechen und dann dem Verwaltungsakt widersprechen - dann kannst du alles in Ruhe abwarten, denn wenn die
Telekom mehr will, kannst du immer noch reagieren und später klagen.
Und nicht nervös machen lassen - ach ja, die Telekom meint es ja nur gut mit Euch.
Einer Einladung zum Amtsarzt wird auch regelmäßig die Drohung mitgegeben, dass der Weisung Folge zu leisten ist und dass bei Nichteinhaltung, disziplinarische Schritte
eingeleitet werden.
Sobald aber ein Anwalt eingeschaltet wird und nachvollziehbare Gründe dagegen sprechen, wird die Telekom schon zu recht gestutzt - also:
Zum Anwalt gegen, im Erstgespräch die Vorgehensweise besprechen und dann dem Verwaltungsakt widersprechen - dann kannst du alles in Ruhe abwarten, denn wenn die
Telekom mehr will, kannst du immer noch reagieren und später klagen.
Und nicht nervös machen lassen - ach ja, die Telekom meint es ja nur gut mit Euch.