hallo werte kolleginnen und kollegen,
ich hab letztes jahr in bayern den mittleren nichttechnischen verwaltungsdienst in bayern abgelegt und bin seit 1.10.2010 beamtin auf probe.
da mich die freie wirtschaft allerdings schon intressieren würde, überlege ich, eine neue ausbildung zu beginnen (bitte keine kommentar; aber der job ist doch soooo sicher etc, denn ich hab schon eine genaue vorstellung meiner beruflichen zukunft).
fakt ist dass ich zum 01.09.2012 einen antrag auf entlassung stellen will.
ich habe allerdings schon öfter gehört, dass der dienstherr, bei dem man beschäftigt ist, ausbildungskosten (oder was auch immer) zurück fordert.
jetzt meine frage (da ich im gesetz rein gar nix dazu finde):
muss man wirklich was an den dienstherren zurückzahlen oder ist das nur ein gerücht meiner mit-anwärter?
wenn ich was erstatten muss, wie viel wäre es dann ca?
ich hoffe auf eine antwort und dass sich jmd evtl damit auskennt.
mfg
ausbildungskostenrückerstattung mittlerer dienst in bayern
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Moin Beamter 007,
meiner Meinung nach kannst Du als Beamter jederzeit kündigen, ohne irgendwelche Ausbildungskosten etc. zurückzahlen zu müssen.
Sollte dies der Fall sein, hättest Du bei der Einstellung/Ernennung eine entsprechende Erklärung, Vertrag oder ähnliches unterschreiben müssen. Gibt´s aber soweit ich weiss bei Beamten nicht.
Du könntest jedoch mal Einsicht in Deine Personalakte beantragen, hier müsste ja sowas enthalten sein.
meiner Meinung nach kannst Du als Beamter jederzeit kündigen, ohne irgendwelche Ausbildungskosten etc. zurückzahlen zu müssen.
Sollte dies der Fall sein, hättest Du bei der Einstellung/Ernennung eine entsprechende Erklärung, Vertrag oder ähnliches unterschreiben müssen. Gibt´s aber soweit ich weiss bei Beamten nicht.
Du könntest jedoch mal Einsicht in Deine Personalakte beantragen, hier müsste ja sowas enthalten sein.
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