Überbrückungsgeld für Beamte???

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Odindissa
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Überbrückungsgeld für Beamte???

Beitrag von Odindissa »

Hallo an alle,

wer hat ein Ahnung vom Beamtenrecht (Bundesbeamte) und kann mir sagen ob es für Beamte ein sog. Überbrückungsgeld für den Aufbau eines Geschäfts gibt wie bei den Arbeitslosen die z.B. eine Ich-AG gründen wollen?
Speziell geht es da um Beamte die seit 19 Jahren ihren Dienst versehen, gesundheitlich angeschlagen sind aufgrund von psychischen Problemen wegen des ungesunden Wechseldienstes und mittlerweile in ärztlicher Behandlung sind.
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Hamburger
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Beitrag von Hamburger »

So etwas sieht das Beamtenrecht meines Wissens nicht vor. Wenn es aus gesundheitlichen Gründen abwärts geht, wirst Du irgendwann zum Amtsarzt geschickt und -abhängig von der Diagnose und Prognose- ggf. in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Dann gibt's ein paar Euronen Pension ("Ruhegehalt") und das war's dann. Willst Du dann von möglichen Reserven eine Selbstständigkeit gründen (Geschäft), wirst Du weitere Probleme bekommen. Auch wenn man Dich in Pension schickst, bleibst Du Beamtin/Beamter. So etwas ist genehmigungspflichtig. Und wie ich den Dienstherrn einschätze, wird er es nicht genehmigen, denn wer ein Geschäft eröffnen und betreiben kann, ist augenscheinlich ja auch dienstfähig. Möglicherweise wird er Dich dann reaktivieren.
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Odindissa
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Beitrag von Odindissa »

Na so weit muß es ja auch nicht kommen. Mich interessiert auch nur die finanzielle Unterstützung. Es gibt ja auch noch die Möglichkeit, sich beurlauben zu lassen. Fragt sich nur, wie lange sich ein Beamter beurlauben lassen kann. Vielleicht kennt sich damit ja jemand aus.
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Angelfire
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Beitrag von Angelfire »

Also 5 Jahre sind kein Problem, so wie ich weiß.

LG Angelfire
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Beitrag von Admin »

Hier habe ich was gefunden. Weiß aber nicht ob das jetzt 100% passt.

http://www.gesetze-im-internet.de/brrg/__44b.html
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Odindissa
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Beitrag von Odindissa »

Den Link habe ich mal angeklinkt. Das ist mal wieder so ein typisches Beispiel wie mit den Staatssklaven umgesprungen wird. Da heißt es dann: dem Antrag auf unbezahlten Urlaub wird nur stattgegeben wenn der Beamte keine Nebentätigkeit ausübt, zumindest keine solche die genehmigungspflichtig ist. Heißt dass man wohl höchstens 400 Euro verdienen darf. Und wovon zahlt man dann die Miete und wovon ernährt man sich??? Rätsel über Rätsel.
Bleibt dann noch das Sozialamt. Aber da macht man sich wahrscheinlich komplett zum Gespött.
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Angelfire
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Beitrag von Angelfire »

Aber dafür hat man doch nen Ehepartner ;)
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Odindissa
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Beitrag von Odindissa »

Tja, wer verheiratet ist, ist klar im Vorteil :(
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Mikesch
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Beitrag von Mikesch »

Odindissa hat geschrieben:Da heißt es dann: dem Antrag auf unbezahlten Urlaub wird nur stattgegeben wenn der Beamte keine Nebentätigkeit ausübt, zumindest keine solche die genehmigungspflichtig ist.
Das Sozialamt zahlt garantiert nicht, Du hättest ja einen Job :wink:

Beurlaubungen sind etwas für Leute, die etwas in Petto haben.

Nicht genehmigungspflichtige Tätigkeiten:
Lehrer arbeitet Vollzeit an der VHS, politische oder künstlerische Tätigkeiten.
Du bist z.B. Superstar bei DSDS geworden und verdienst Millionen, null Problemo.

Was hast Du eigentlich für Vorstellungen? :wink:
Entweder Du kannst arbeiten, oder nicht. Wenn nicht, bekommst Du Pension. Kannst Du in der Pension arbeiten, könntest Du auch für Deinen bisherigen Arbeitgeber arbeiten.

Hier muss ich meinem Arbeitgeber mal Recht geben. Es kann nicht sein, dass ich einerseits arbeitsunfähig bin und dann einer anderen Arbeit nachgehe, zu Lasten meines Arbeitgebers und des Steuerzahlers.
Ich persönlich hielte es auch für etwas verquer, würde der Arbeitgeber soagar den Ausstieg finanzieren.

Ungerecht ist hier, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.
Also, gründe ne Band oder werde Politikerin :wink:
Ansonsten Selbständigkeit mit einem Strohmann als Firmeninhaber.
Könntest auch kündigen, der Arbeitgeber muss dann nämlich sämtliche Sozialleistungen nachzahlen, Du hättest dann den gleichen Status wie ein(e) normale(r) Arbeitslose(r).
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Odindissa
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Beitrag von Odindissa »

Hallo Mikesch,
danke erstmawl für deine Antwort. Ich seh schon, ich muß da mehr ins Detail gehen. Hier also erstmal die ganze Geschichte damit meine Situation nachvollzogen werden kann:

Frau S. ist 37 Jahre alt und seit 19 Jahren verbeamtet. Sie ist in einem Unternehmen tätig welches früher Behörde war und nun AG ist. Sie arbeitet im Wechseldienst. Aus privaten Gründen bewirbt sie sich innerhalb des Konzerns für eine andere Tätigkeit in die Nähe ihres künftigen Wohnortes. Dies klappt zunächst auch (es gibt dafür Zeugen in der Personalabteilungsebene. Diese wird nämlich aufgefordert, schon mal die Personalunterlagen weiterzuschicken)
Den Zuschlag für die neue Stelle erhält Frau S. zunächst mündlich ("...unsere Personalabteilung schickt die schriftliche Arbeitsplatzübertragung in den nächsten Tagen raus..")

Und jetzt ist es auf einmal so dass die neue Arbeitsstelle auf einmal von nichts weiß. Man hat dort nämlich anfangs "übersehen" dass Frau S. im Beamtenverhältnis steht, somit auch nicht einfach gekündigt werden darf wenn plötzlich kein Bedarf mehr besteht.

Die bisherige Dienststelle erklärt Frau S. auf ihre Frage wie die tägliche Fahrt zum Dienst zu bewerkstelligen sei aufgrund der Entfernung von der Wohnung (aufgrund der Zusage wurde der Umzug bereits durchgeführt)
bis zur Einsatzstelle (250 Km), das wäre ihr "...sch....egal. Du kannst ja
auf der nächsten Parkbank schlafen...") Dies waren die Worte dese Diensteinteilers zu Frau S. in Anwesenheit seines Vorgesetzten. Beide lächelten dabei sehr süffisant und amüsiert.
Die Arbeitsplatzübertragung rechtlich einzufordern würde sich als schwierig erweisen. Der Personalreferent der "alten" Dienststelle erklärt dazu: "Das müssen Sie denen erstmal beweisen." Und dann etwas leiser hinter vorgehaltener Hand: "Die halten sowieso dicht. Da verlieren Sie."

Frau S. ist seitdem krankgeschrieben, leidet an Depressionen und bekommt Medikamente. Bei der DU erklärt der Oberamtsarzt: "...nun stellen Sie sich mal nicht so an. Die Krankheit ist in ein paar Tagen wieder weg."
Lt. des Neurologen von Frau S. beträgt die Behandlungsdauer der Krankheit 9 - 12 Monate.
Das Vertrauen in ihren Dienstherrn ist durch das Verhalten der Vorgesetzten für Frau S. irreparabel zerstört.


Das war die Geschichte. Aus diesem Grund soll ein Neubeginn gestartet werden und da ist es auf jeden Fall besser wenn man seine Rechte kennt.
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Mikesch
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Beitrag von Mikesch »

Odindissa hat geschrieben:Sie ist in einem Unternehmen tätig welches früher Behörde war und nun AG ist.
Diese Problematik ist mir hinreichend bekannt :?
Aus privaten Gründen bewirbt sie sich innerhalb des Konzerns...
Den Zuschlag für die neue Stelle erhält Frau S. zunächst mündlich...
Und jetzt ist es auf einmal so dass die neue Arbeitsstelle auf einmal von nichts weiß.
So etwas ist nicht nur bei den Neu-AG`en üblich :cry:
Die Arbeitsplatzübertragung rechtlich einzufordern würde sich als schwierig erweisen. Der Personalreferent der "alten" Dienststelle erklärt dazu: "Das müssen Sie denen erstmal beweisen." Und dann etwas leiser hinter vorgehaltener Hand: "Die halten sowieso dicht. Da verlieren Sie."
Stimmt!
Frau S. ist seitdem krankgeschrieben, leidet an Depressionen und bekommt Medikamente.
Hier die Chance raus zu kommen.
Bei der DU erklärt der Oberamtsarzt: "...nun stellen Sie sich mal nicht so an. Die Krankheit ist in ein paar Tagen wieder weg."


Hätten sie was drauf, wären sie richtige Ärzte geworden.
Da muss ein Gutachten her, am Besten von einem Prof. Dagegen wagen sich die Misstrauensärzte nicht gegen an zu stinken.
Ansonsten, krank ist krank...
Lt. des Neurologen von Frau S. beträgt die Behandlungsdauer der Krankheit 9 - 12 Monate.
Da kommt der Arbeitgeber dann selber drauf, dass es besser ist, die Dame in Pension zu schicken. Alleine deshalb, weil sie ja die Beamten los werden möchten. Auf Grund der Geschehnisse in den letzten Jahren agieren sie da allerdings vorsichtiger, letztendlich dürften die Chancen aber nicht schlecht stehen.
Das Vertrauen in ihren Dienstherrn ist durch das Verhalten der Vorgesetzten für Frau S. irreparabel zerstört.
Uninteressant, zumindest rechtlich...

Bei einem Wiedereintritt ist ja mit einem Rückfall zu rechnen. Ich würde mir ein Gutachten erstellen lassen und das dem Misstrauensarzt vor die Nase halten. Bei einer Untersuchung dessen würde ich auch eine Person meines Vertrauens mitnehmen, damit man etwas in der Hand hat, sollte es wieder zu solch blöden Sprüchen kommen!

Grüsse,
Mikesch
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Odindissa
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Beitrag von Odindissa »

Danke Mikesch. Das mit dem Prof ist eine gute Idee.
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arme Sau
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Beitrag von arme Sau »

Hallo Odindissa,
kann der Kollegin auch nur empfehlen in Sachen Dienstherren "nur noch" zu Professoren zu gehen und sei es wg. ner Grippe. Ist im Moment etwas teurer macht sich aber auf Dauer bezahlt ;)

Ein Kollege von mir, um die 40, ist nach dem Mauerfall auf Frühpension. Und seit dem a. nicht ärmer und b. nicht unglücklicher geworden.

Während der Dienstzeit war er auch öfter krank und seine Empfehlung an die Kollegen, geht nur zu Profesoren denn die bilden die Amtsärzte aus :wink:

Bin erstaunt dass der o.g. Dienstherr so sturr ist.
Bei der Post sind Kollegen wegen chronischen Schnupfen in Pension "geschickt" worden ?!
Schließlich will "keine" AG unkündbare Beamte durchfüttern müssen :lol:
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
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