Ausgleichszulage

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tinajot
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Ausgleichszulage

Beitrag von tinajot »

Hallo,
leider findet man zum Thema Ausgleichszulage für nach Berlin versetzte Beamte ziemlich wenig Informationen im Netz. Ich bin im April 2016 vom Bund zum Land Berlin versetzt worden. Grund war eine erfolgreiche Bewerbung beim Bezirksamt. Vor ca. einem Jahr habe ich die Ausgleichszulage beantragt und mein Personalsachbearbeiter bestätigte mir auch, dass mir diese zusteht. Nur wissen sie nicht richtig, wie sie berechnet wird. Das war wie gesagt vor einem Jahr. Hat jemand von Euch schon einmal eine Ausgleichszulage beantragt und auch bekommen oder kennt ihr jemanden, bei dem diese Zulage gezahlt wird?
Danke schon mal für die Antworten :lol:
Gerda Schwäbel
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Re: Ausgleichszulage

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Ich kenne einige Leute, die eine Ausgleichszulage bekommen oder bekommen haben. Meistens habe ich die Zulagen berechnet und die Zahlung veranlasst. Aus welchem Grund beanspruchen Sie denn die Zulage?
tinajot
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Re: Ausgleichszulage

Beitrag von tinajot »

Hallo Frau Schwäbel,
ich war Bundesbeamte und bin aufgrund einer erfolgreichen Bewerbung zum Land Berlin gewechselt. Das hat im Grundgehalt ein Minus von ca. 300€ brutto ausgemacht. Mich interessiert einfach nur, wie eine solche Zulage berechnet wird. Wird dort auch jede Erhöhung, die ich beim Bund mitgemacht hätte, so wie der Stufenaufstieg, mit berücksichtigt? Wie ist es mit dem "Abschmelzen" der Zulage oder bleibt diese solange, bis sich das Gehalt vom Land Berlin an das Gehalt vom Bund angepasst hat?
Leider kann ich für mich selbst keine Berechnung durchführen, da es keine Beispiele dafür im Netz gibt. Ich möchte einfach nachvollziehen könne, was mir von meiner jetzigen Dienststelle wie berechnet wird. Offensichtlich herrscht dort noch Uneinigkeit, weil es vorher solche Fälle noch nicht gab.
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afo1
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Re: Ausgleichszulage

Beitrag von afo1 »

Hallo Tinajot,
Ich bin von einer obersten Bundesbehörde zu einer Kommune in Brandenburg abgeordnet. Ich erhalte seitdem meine bisherige Besoldung Bund, keine Zulage für oberste Bundesbehörde, als Ausgleich aber eine Ausgleichszulage in gleicher Höhe. Diese ist befristet auf zwei Jahre. Im Moment gehe ich davon aus, dass das anhängige Konkurrentenverfahren zu meinen Gunsten ausgeht (ich war auf Platz 1 und nehme die Tätigkeit seit 1.9. war) und ich im September versetzt werde. Bisher ging ich davon aus, dass die Zulage damit endet. Auf welcher Grundlage sollte weiterhin eine Zulage gezahlt werden? Frage auch an Frau Schwäbel (Ich bin afo aus dem "Forum Öffentlicher Dienst" 😉)
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
tinajot
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Re: Ausgleichszulage

Beitrag von tinajot »

Hallo afo1,
bei mir geht es nicht um eine Stellenzulage, es geht um mein Grundgehalt, welches sich durch den Wechsel verringert hat. Das ist denke ich bei jedem der Fall, der nach Berlin wechselt. Wie schon o.a. gibt es nicht so viel im Netz dazu, es gibt aber wohl einen Unterschied zwischen Rechtsstandwahrung und Besitzstandwahrung. In einer Stellenausschreibung der Kultusministerkonferenz des Landes Berlin habe ich folgende Textpassage gefunden:
"Als Dienststelle des Landes Berlin erfolgt die Besoldung beim Sekretariat der KMK nach den Vorschriften
des Landes Berlin. Im Falle einer Differenz zwischen den neuen Dienstbezügen und den
Dienstbezügen in der bisherigen Verwendung besteht Anspruch auf eine Ausgleichszulage in Höhe der
Differenz. Die Ausgleichszulage ist dynamisch, d.h. sie wird bei jeder Änderung der Dienstbezüge neu
ermittelt durch Gegenüberstellung der neuen geänderten Dienstbezüge und der alten geänderten
Dienstbezüge."
Wie schon gesagt, mir konnte bisher zu der eigentlichen Berechnung niemand Auskunft geben.....
GFunkt
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Re: Ausgleichszulage

Beitrag von GFunkt »

tinajot hat geschrieben: 27. Feb 2019, 08:36 ... Ich möchte einfach nachvollziehen könne, was mir von meiner jetzigen Dienststelle wie berechnet wird. ...
Erhalten Beamte in Berlin denn keine Bezügemitteilungen? Daraus müsste sich doch zweifelsfrei ergeben, in welcher Höhe Sie Dienstbezüge erhalten bzw. wie sich diese zusammensetzen.
Gerda Schwäbel
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Re: Ausgleichszulage

Beitrag von Gerda Schwäbel »

GFunkt hat geschrieben: 11. Mär 2019, 10:05 Erhalten Beamte in Berlin denn keine Bezügemitteilungen? Daraus müsste sich doch zweifelsfrei ergeben, in welcher Höhe Sie Dienstbezüge erhalten bzw. wie sich diese zusammensetzen.
Bezügemitteilungen gibt es sogar in Berlin, aber immer wieder gibt es auch Leute, die mit einer nackten Zahl nichts anfangen können, ihr auf den ersten Blick nicht ansehen, wie sie sich aus (z. B.) sechs anderen Zahlen berechnet. Dieses Phänomen ist gar nicht so selten, geht mir genauso, deshalb bin ich vor vielen Jahren dazu übergegangen den mir anvertrauten Besoldungsempfängern Änderungen von Ausgleichszulagen im Detail zu erläutern. Schade, dass sich das nicht allgemein durchgesetzt hat.

@tinajot
Tut mir leid, ich hatte die Antwort vom 27.02. nicht gesehen, bin erst jetzt darauf aufmerksam geworden. Rechtsgrundlage für die Ausgleichszulage ist § 13 Abs. 2 BBesG (in der Überleitungsfassung für Berlin). Sie wird nach § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 berechnet, der entscheidende Satz lautet "Sie wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen seinen jeweiligen Dienstbezügen und den Dienstbezügen gewährt, die ihm in seiner bisherigen Verwendung zugestanden hätten."
In der Stellenausschreibung ist das schön erläutert: Die Ausgleichszulage ist dynamisch, d.h. sie wird bei jeder Änderung der Dienstbezüge neu ermittelt durch Gegenüberstellung der neuen geänderten Dienstbezüge und der alten geänderten Dienstbezüge. So habe ich das auch in Erinnerung (beim Bund gibt es diese Regelung ja seit 1.07.2009 nicht mehr). Wenn ich wieder im Dienst bin - das kann allerdings noch ein paar Tage dauern - schaue ich nach, was ich in meinen alten Unterlagen noch noch dazu finde. Das BMI hat sich ja sicher mal dazu geäußert.

@afo
Schön. dass Sie den Absprung geschafft haben (jetzt ist mir klar, weshalb von Ihrer ex-Dienststelle zuletzt soviel Müll kam. *rofl*)
Da der Wechsel aus einem "dienstlichen Grund" erfolgt (die Besetzung einer dort ausgeschriebenen Stelle), sieht § 13 Abs. 1 des aktuellen BBesG für Sie eine Ausgleichszulage in Höhe der weggefallenen Stellenzulage vor. Dass sie auf zwei Jahre befristet ist, hat wahrscheinlich nichts zu bedeuten, das Abrechnungsprogramm verlangt ein Enddatum. So wie ich das Brandenburgisches Besoldungsgesetz verstehe, endet der Anspruch wohl mit der Versetzung.
tinajot
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Re: Ausgleichszulage

Beitrag von tinajot »

GFunkt hat geschrieben: 11. Mär 2019, 10:05
tinajot hat geschrieben: 27. Feb 2019, 08:36 ... Ich möchte einfach nachvollziehen könne, was mir von meiner jetzigen Dienststelle wie berechnet wird. ...
Erhalten Beamte in Berlin denn keine Bezügemitteilungen? Daraus müsste sich doch zweifelsfrei ergeben, in welcher Höhe Sie Dienstbezüge erhalten bzw. wie sich diese zusammensetzen.
@GFunkt
Aber natürlich erhalte ich eine Bezügemitteilung, die ist völlig klar. Dafür dass seit Juli 2016, das ist der Zeitpunkt wo ich versetzt wurde, ca. 300€ weniger GRUNDGEHALT auf meinem Lohnzettel stehen, habe ich die Ausgleichszulage beantragt. Ich erwarte nun den Bescheid zur Bewilligung und Berechnung der Ausgleichszulage, welchen ich gern, wenn es soweit ist, nachvollziehen möchte.
Zuletzt geändert von tinajot am 12. Mär 2019, 09:08, insgesamt 1-mal geändert.
tinajot
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Re: Ausgleichszulage

Beitrag von tinajot »

Gerda Schwäbel hat geschrieben: 11. Mär 2019, 13:33

@tinajot
Tut mir leid, ich hatte die Antwort vom 27.02. nicht gesehen, bin erst jetzt darauf aufmerksam geworden. Rechtsgrundlage für die Ausgleichszulage ist § 13 Abs. 2 BBesG (in der Überleitungsfassung für Berlin). Sie wird nach § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 berechnet, der entscheidende Satz lautet "Sie wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen seinen jeweiligen Dienstbezügen und den Dienstbezügen gewährt, die ihm in seiner bisherigen Verwendung zugestanden hätten."
In der Stellenausschreibung ist das schön erläutert: Die Ausgleichszulage ist dynamisch, d.h. sie wird bei jeder Änderung der Dienstbezüge neu ermittelt durch Gegenüberstellung der neuen geänderten Dienstbezüge und der alten geänderten Dienstbezüge. So habe ich das auch in Erinnerung (beim Bund gibt es diese Regelung ja seit 1.07.2009 nicht mehr). Wenn ich wieder im Dienst bin - das kann allerdings noch ein paar Tage dauern - schaue ich nach, was ich in meinen alten Unterlagen noch noch dazu finde. Das BMI hat sich ja sicher mal dazu geäußert.
@Gerda Schwäbel
Vielen Dank schon mal, leider kennt sich hier in meiner Dienstelle niemand so wirklich aus damit, wer möchte schon nach Berlin??? Eine Versetzung zum Land Berlin ist wohl in den letzten Jahren nicht vorgekommen.....
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