Hallo zusammen,
vor kurzem bin ich als Beamter von Hessen nach NRW gewechselt, meine neue Besoldung liegt über der Versicherungspflichtgrenze. Bislang lag er drunter und unsere beiden Kinder waren über meine Partnerin in der GKV (sie verdient weniger als ich). Wichtig: Wir sind nicht verheiratet! Nun habe ich gelesen, dass wir die Kinder mit der Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze nicht mehr kostenlos in der GKV lassen können, sondern entweder freiwillig in der GKV oder aber über die PKV versichern müssen. Es steht allerdings nirgendwo dabei, ob dies nur für verheiratete Eltern gilt oder auch für unverheiratete Eltern. Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank!
PKV/GKV für Kinder bei unverheirateten ElternModerator: Moderatoren
Re: PKV/GKV für Kinder bei unverheirateten Elternhttps://www.dbb.de/der-dbb/frauen/urtei ... verfg.html Wenn Sie heiraten kann ihr Kind nur mit Gesundheitsprüfung in der PKV oder freiwillig in der GKV versichert werden.
Re: PKV/GKV für Kinder bei unverheirateten ElternDanke für die rasche Antwort, das hilft sehr weiter!
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