Hallo zusammen,
vor kurzem bin ich als Beamter von Hessen nach NRW gewechselt, meine neue Besoldung liegt über der Versicherungspflichtgrenze. Bislang lag er drunter und unsere beiden Kinder waren über meine Partnerin in der GKV (sie verdient weniger als ich). Wichtig: Wir sind nicht verheiratet! Nun habe ich gelesen, dass wir die Kinder mit der Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze nicht mehr kostenlos in der GKV lassen können, sondern entweder freiwillig in der GKV oder aber über die PKV versichern müssen. Es steht allerdings nirgendwo dabei, ob dies nur für verheiratete Eltern gilt oder auch für unverheiratete Eltern. Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank!
PKV/GKV für Kinder bei unverheirateten Eltern
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Re: PKV/GKV für Kinder bei unverheirateten Eltern
https://www.dbb.de/der-dbb/frauen/urtei ... verfg.htmlBesserverdienende Ehepaare können ihre Kinder auch künftig nicht beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichern lassen, wenn der Elternteil mit dem höheren Einkommen privat versichert ist. Das entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 14. Juni 2011 und berief sich dabei auf § 10 Abs. 3 SGB V. Damit steht bei verheirateten Paaren der besser verdienende privat krankenversicherte Partner in der Pflicht, die Kinder zu versichern. Nicht verheirateten Paaren mit gemeinsamen Kindern bleibt weiterhin das Recht vorbehalten, ihre Kinder kostenfrei über die gesetzliche Familienversicherung mitzuversichern – unabhängig davon, ob ein besserverdienender Partner privat versichert ist oder nicht.
Wenn Sie heiraten kann ihr Kind nur mit Gesundheitsprüfung in der PKV oder freiwillig in der GKV versichert werden.
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Re: PKV/GKV für Kinder bei unverheirateten Eltern
Danke für die rasche Antwort, das hilft sehr weiter!