Amtshilfe Gesundheitsamt

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Sir.Lemmi
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Re: Amtshilfe Gesundheitsamt

Beitrag von Sir.Lemmi »

Moin zusammen,
ich lese hier andauernd über Versetzung und Abordnung. Wisst ihr eigentlich das der Bund, das BBG zu unseren Nachteil im Jahre 2019 angepasst hat.
Dann lest euch bitte den §27 Abordnung mal durch, der hat es in sich. Der eine Vorteil bleibt das die andere Behörde keinen unwilligen Beamten haben. Bei einer Abordnung bis 2 Jahre kann es auch heissen friss oder stirb.
Ach ja, wenn einer meint das er beim Land oder Landkreis besser aufgehoben ist. Kann ich nur sagen er sollte auf seine Geldbörse aufpassen A8 ist nicht gleich A8. Es ist ein unterschied von 150€ bis 250€ und in den meisten Behörden hat man einen Angestellten als Vorgesetzten oder man ist als einziger Beamter in der Behörde, was oft zu Problemen führen kann. Eigene Erfahrung beim Land gemacht.
Die Bundeswehr kann auch für einige das richtige sein. ( Ruhestand mit 62 Jahren )
Hemmschuh
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Re: Amtshilfe Gesundheitsamt

Beitrag von Hemmschuh »

Sauerei. Ich habe keine Liste bekommen.

Kann jemand schauen, ob Ostsachsen dabei Ist?

Sir.Lenni, das mag sein. Es gibt dennoch eine Vereinbarung bzw. Regelung zwischen dem besonderen Personalrat und BEV, dass eine Versetzung und Abordnung mit dem Ziel der Versetzung zu einer anderen Behörde nur auf freiwilliger Basis geschehen soll.

Das hat einen guten Grund.

Dann geht eine Versetzung erst einmal nur zu einer anderen Bundesbehörde.
Will man unbedingt zum Land, Bund oder Gemeinde, so muss man mit den finanziellen Nachteilen leben.

Das Problem ist, dass andere Behörden dich eigentlich nur wollen, weil du einen Dienstposten und deren Bezahlung mitbringst.
Das geht aber zwischen Bund und den Ländern (Landkreisen und Gemeinden) nicht so gut.

Das Thema habe ich alles bereits durch.

mfg
Sir.Lemmi
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Re: Amtshilfe Gesundheitsamt

Beitrag von Sir.Lemmi »

Moin Hemmschuh,
recht hast du, das es eine Vereinbarung zwischen BEV und der DB AG gibt und der besondere Personalrat zustimmen muss.
Bist du denn auf dem laufenden auch die Vereinbarung wurde am 1.02.2020 dem BBG angepasst.

Also bis zwei Jahre ohne Zustimmung des Beamten mit der Anhörung des besonderen Personalrat möglich und unter 3 Monaten auch ohne Anhörung

Meine Quelle Beamte bei der Bahn Informationen von A bis Z (EVG) Autor ist eine Frau Ochs (DBAG)

wenn du den richtigen Vertrag zwischen DB und BEV hast schick mir bitte den link zu, denn die EVG liegt in ihren Ausführungen auch nicht immer richtig ;)
echterBAHNER
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Re: Amtshilfe Gesundheitsamt

Beitrag von echterBAHNER »

Dir ist klar dass du bei einer Abordnung deine Besoldung behältst ? Es ist völlig egal wohin du abgeordnet bist, deine Besoldung bleibt.
Wer sich auf eine Versetzung freiwillig einlässt sollte sich das vorher genau durchgerechnet haben, das ist richtig. Es gibt aber auch Kollegen die sagen etwas weniger Geld ist nicht entscheidend weil sie anders für ihre Pension vorgesorgt haben, z.b mit Immobilien
echterBAHNER
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Re: Amtshilfe Gesundheitsamt

Beitrag von echterBAHNER »

Sir.Lemmi hat geschrieben: 13. Jan 2021, 19:42 Moin Hemmschuh,
recht hast du, das es eine Vereinbarung zwischen BEV und der DB AG gibt und der besondere Personalrat zustimmen muss.
Bist du denn auf dem laufenden auch die Vereinbarung wurde am 1.02.2020 dem BBG angepasst.

Also bis zwei Jahre ohne Zustimmung des Beamten mit der Anhörung des besonderen Personalrat möglich und unter 3 Monaten auch ohne Anhörung

Meine Quelle Beamte bei der Bahn Informationen von A bis Z (EVG) Autor ist eine Frau Ochs (DBAG)

wenn du den richtigen Vertrag zwischen DB und BEV hast schick mir bitte den link zu, denn die EVG liegt in ihren Ausführungen auch nicht immer richtig ;)

Das mit den zwei Jahren ohne deine Zustimmung war schon länger so soweit ich weiß. Nur wer will einen Beamten der gegen seinen Willen versetzt wurde ?
echterBAHNER
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Re: Amtshilfe Gesundheitsamt

Beitrag von echterBAHNER »

Hemmschuh hat geschrieben: 13. Jan 2021, 14:08 Sauerei. Ich habe keine Liste bekommen.

Kann jemand schauen, ob Ostsachsen dabei Ist?

Sir.Lenni, das mag sein. Es gibt dennoch eine Vereinbarung bzw. Regelung zwischen dem besonderen Personalrat und BEV, dass eine Versetzung und Abordnung mit dem Ziel der Versetzung zu einer anderen Behörde nur auf freiwilliger Basis geschehen soll.

Das hat einen guten Grund.

Dann geht eine Versetzung erst einmal nur zu einer anderen Bundesbehörde.
Will man unbedingt zum Land, Bund oder Gemeinde, so muss man mit den finanziellen Nachteilen leben.

Das Problem ist, dass andere Behörden dich eigentlich nur wollen, weil du einen Dienstposten und deren Bezahlung mitbringst.
Das geht aber zwischen Bund und den Ländern (Landkreisen und Gemeinden) nicht so gut.

Das Thema habe ich alles bereits durch.

mfg
Im Dateianhang ist eine Liste wo in Sachsen noch gesucht wird
Dateianhänge
F4AE3329-658C-4824-9697-40BD1C0514B5.jpeg
Hemmschuh
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Re: Amtshilfe Gesundheitsamt

Beitrag von Hemmschuh »

Hallo echterBahner,

Danke.
In meinem Landkreis werden auch Mitarbeiter gesucht.

Sehr nett von dir.
Ich werde mich direkt ans Landratsamt wenden.

mfg
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