Schleppende Auszahlung der Beihilfe

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Ruheständler
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Re: Schleppende Auszahlung der Beihilfe

Beitrag von Ruheständler »

Ruheständler hat geschrieben: und zu den Gesamtkosten ist zu sagen das es dort erst ab 2000 € :roll: als erhöhte Aufwendungen eine schnellere bevorzugte Abwicklung gibt, 2014 wurde dort ein neues Programm für die Beihilfebearbeiter in Dienst gestellt,davor waren es mindestens 12 Wochen Wartezeit....
seit meinem Beitrag vom 04.06.15 hat sich nichts wesentliches in der Bearbeitungszeit für mich geändert :( ,das Neue Programm scheint den Bearbeitern immer noch Probleme zu bereiten ( man arbeitet immer noch mit bunten Klebezettelchen in der Akte), also nicht die Schuld beim Bearbeiter suchen ,sondern wie so immer liegt das Problem im Handwerkszeug...
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
arme Sau
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Re: Schleppende Auszahlung der Beihilfe

Beitrag von arme Sau »

HansH41 hat geschrieben:Alles was recht ist:
die Sachbearbeiter in den Beihilfestellen sind unsere Kollegen!
Glaubt ihr im Ernst, die würden nicht genau so fleißig arbeiten, wie ihr es tut?
Oder wie wir Pensionisten es getan haben?
Wenn es so unerträglich lange dauert, dann sind nicht die Beihilfe-Kollegen schuld, sondern deren Arbeitsbedingungen.
Als Beamter oder Pensionist sollte man das wissen.
Danke Hans :!:
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Adler
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Re: Schleppende Auszahlung der Beihilfe

Beitrag von Adler »

Bei der PKV gibt es auch keine Frist, in der sie Erstattungen zu leisten hat.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Frist, die ein Versicherer einzuhalten hat, gibt es auch für die private Krankenversicherung nicht.
Der Versicherer kann die Zeit in Anspruch nehmen, die er für eine angemessene Prüfung des Versicherungsfalles benötigt.
Was angemessen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Allerdings kann der Versicherungsnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Abschlagszahlungen in Höhe des Betrags verlangen, den der Versicherer voraussichtlich mindestens zu zahlen hat.

Gemäß § 14 VVG sind Geldleistungen des Versicherers mit der Beendigung des zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen fällig.
Sind diese Erhebungen nicht bis zum Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalles beendet, kann der Versicherungsnehmer die o.g. Abschlagzahlungen verlangen.
Quelle:http://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Vers ... _node.html

" ... hängt von den Umständen des Einzelfalls ab." Die Arbeitsbedingungen des Erstattungspflichtigen (Versicherer) sind kein Kriterum für verzögerte Bearbeitung.

Man könnte meinen, dass das analog auch so von den Beihilfestelle gehandhabt werden müsste um die Ärtze rechtzeitig und ohne Mahnverfahren der Ärtzte geben die Patienten bezahlen zu können.

Leider nein, "die Umstände des Einzelfalls" sind der Beihilfestelle egal.
Da hängt der Zeitraum nicht von den Umständes des Einzelfalles ab, sondern eben von den Arbeitsbedingungen; quasi verkehrte Welt.
Man ist bei der Beihilfestelle ja auch nicht Kunde sondern Antragsteller.
Untätigkeitsklage ist erst nach 3 Monaten möglich.
Von daher könnte sich die Beihilfestelle immer 3 Monate Zeit lassen.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
tommek
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Re: Schleppende Auszahlung der Beihilfe

Beitrag von tommek »

Ein Hinweis des DBB:

Bei Beihilfebescheiden vom LBV unbedingt sofort Eingangsdatum notieren. Die Postlaufzeiten für die Beihilfebescheide des LBV sind unverständlich langdauernd geworden. Derzeit beträgt die reine Liegezeit eines Beihilfeantrags beim LBV länger als 4 Wochen. Die Postlaufzeit des Antrags sind mindestens 2 Tage. Die Postlaufzeit des Bescheides kann 3 bis 12 Tage sein. Der Betroffene bekommt sehr spät eine Antwort auf seinen Antrag.

Dies die Info des LBV NRW (die das Problem löst ???)


Im Januar und Juli eines jeden Jahres verzeichnet die Beihilfestelle des LBV erfahrungsgemäß einen besonders hohen Eingang an Beihilfeanträgen. Dadurch kann sich die Bearbeitung verzögern. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Antragstellung oder planen Sie längere Bearbeitungszeiten ein.


Was um alles in der Welt sollen Beihilfeberechtigte Versorgungsempfänger, zu denen auch kleine Einkommen gehören die eben keine Rücklagen bilden können, denn da bitte berücksichtigen oder planen??
Die Abrechnungsstelle des Arztes, der soeben mit einem Zahlungsziel von vier Wochen den Betrag von 2.500 Euro in Rechnung gestellt hat, bitten, die Forderung zu stunden? Hab ich mal versucht, eine Woche wurde mir gegeben.

Dass es bei angeblich so privilegierten Beamten gerade in der so groß gerühmten Krankenversorgung nicht nur zu Leistungs- sondern auch zu Zahlungsengpässen kommt, interessiert allerdings, bis auf die Betroffenen, leider kein Mensch. Zu groß ist die Lobby der PKV als das an diesen **** System endlich mal was geändert wird. Wenn ich könnte, würde ich sofort in die GKV gehen, denn ich bis es leid, mich mit zu hohen Rechnungen, geringeren Beihilfe und PKV Zahlungen, ewigen Wartereien, Zahlungsverzügen, Anträgen und deren Nachverfolgung und laufenden Änderungen in der Beihilfe oder Anpassungen der Beiträge rumzuärgern.

Was passiert, wenn der Beamte mal nicht in der Lage ist, vielleicht durch einen schweren Unfall, das alles selber zu managen. Da hilft dann kein freundlicher Mitarbeiter der Beihilfe, denn zur Beratung sind die nun mal nicht da und haben aufgrund der Personalsituation auch gar keine Zeit. Und jeder Monat, in denen die Beihilfe die Kohle nicht zahlt, stellt ja auch einen "finanzwerten" Vorteil für die Beihilfe dar.. denn Beträge sind zur Fälligkeit zu zahlen.. mache ich das nicht, habe ich praktisch einen "zinsfreien Kredit".. denn der Beamte dann vielleicht mit Mahngebühren finanzieren muss.

Von dem Gedanken, dass der öffentliche Dienst ein attraktiver Arbeitgeber ist, muss man sich nun mal verabschieden.

Friseur Lohngruppe 1a haben 1.455 Euro brutto = 1.050 Euro netto (Lohnsteuerklasse 1)
Entgeltgruppe 1 TV-L haben 1.606 Euro brutto = 1.116 Euro nette (Lohnsteuerklasse 1)

Beamte A2 in NRW haben 1.803 Euro brutto = 1.591 Euro "netto" abzgl. Krankenversicherungsbeitrag (200 bis 300 Euro)

Wovon sollen diese Beamten eine Rücklage bilden und wenn diese Beamten dann so blöde waren und eine Frau ehelichten, die nicht arbeitete, kämen ja die PKV Beiträge dieser Frau auch noch dazu- sprich, Sozialhilfeniveau.

Aber es hat alles System.. Die Gewinne der Versicherungsunternehmen sind vermutlich das Hauptargument, hier nicht mal eine wirkliche Reform durchzusetzen. GKV Pflicht für alle.. und die PKV nur noch als Zusatzsversicherung..,,
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Baumschubser
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Re: Schleppende Auszahlung der Beihilfe

Beitrag von Baumschubser »

Na ja, TV-L 1 oder A2 ist ja nun wirklich nicht der Standard bei der Bezahlung im öD. Das ist schon etwas weit hergeholt.

Hinzu kommt, dass das Gehalt ja auch noch von Alters- bzw. Erfahrungsstufen abhängig ist, nicht selten Stellenzulagen gewährt werden etc.

Und man darf nicht vergessen, dass der Frisör keinerlei Familienzuschläge erhält, sollte er doch mal verheiratet sein und Kinder haben. Und nehmen wir mal einen Beamten, der sich so zwischen A7 und A10 bewegt, der verheiratet ist und 2 Kinder hat sowie sagen wir mal 10 Dienstjahre hinter sich hat, dann muss der Frisör schon bald 3 Monate arbeiten gehen, um auch nur annähernd die selbe Summe netto nach Hause zu schaffen.

PS: Beihilfe Sachsen, am 04.01. Antrag hier in den Briefkasten geworfen, am 21.01. bearbeitet und ausgezahlt. Da kann man nicht meckern.
tommek
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Re: Schleppende Auszahlung der Beihilfe

Beitrag von tommek »

Baumschubser hat geschrieben:Na ja, TV-L 1 oder A2 ist ja nun wirklich nicht der Standard bei der Bezahlung im öD. Das ist schon etwas weit hergeholt.

Hinzu kommt, dass das Gehalt ja auch noch von Alters- bzw. Erfahrungsstufen abhängig ist, nicht selten Stellenzulagen gewährt werden etc.

Und man darf nicht vergessen, dass der Frisör keinerlei Familienzuschläge erhält, sollte er doch mal verheiratet sein und Kinder haben. Und nehmen wir mal einen Beamten, der sich so zwischen A7 und A10 bewegt, der verheiratet ist und 2 Kinder hat sowie sagen wir mal 10 Dienstjahre hinter sich hat, dann muss der Frisör schon bald 3 Monate arbeiten gehen, um auch nur annähernd die selbe Summe netto nach Hause zu schaffen.

PS: Beihilfe Sachsen, am 04.01. Antrag hier in den Briefkasten geworfen, am 21.01. bearbeitet und ausgezahlt. Da kann man nicht meckern.
Nunja, E1 ist nicht der Stand, das ist wohl wahr. Allerdings ist E3 hier bei uns die Norm und die Mehrzahl der Arbeiter sind so eingruppiert. A2 gibt es in der Tat, wobei die Masse allerdings im mittleren Dienst arbeitet. Im TV-L gibt es ebenfalls keinen Familienzuschlag sondern nur Erfahrungsstufen, die es im Frisörhandwerk allerdings schon gibt, sowie in vielen anderen Tarifverträgen und auch bei den Beamten.

Hier aber nun einen FH-Absolventen mit A10 mit einem Frisör (nichts gegen den Berufsstand!!) zu vergleichen.. kann man machen, darf sich dann aber als Beamter im mittleren Dienst nicht wundern, wenn in der großen Zeitung steht, dass alle Beamte 6.000 Euro im Monat verdienen.. Das sind die berühmten Äppel mit Birnen..

Ich denke, die Intention meines Postings dürfte deutlich sei.. Auch im öffentlichen Dienst gibt es Sparten, die eben nicht gut bezahlt werden und die nicht das verdienen, was mancher Politiker oder Stammtischexperte so kund tut.

Herzlichen Glückwunsch zur schnellen Bearbeitung der Beihilfe in Sachsen..

:idea: Das wird den A7er Beamten aus Sachsen in Endstufe 2.720,92 Euro brutto bei 40 Wochenstunden freuen.. Der Beamte A7 NRW Endstufe mit 2.658,53 Euro mit 41 Wochenstunden muss dann beim LBV eben die paar Monate warten.. :idea:
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Baumschubser
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Re: Schleppende Auszahlung der Beihilfe

Beitrag von Baumschubser »

Soweit mir bekannt, gibt es im TV-L analog wie bei Beamten zumindest Zulagen für jedes Kind. Der Verheiratetenzzuschlag wurde abgeschafft, da hast du natürlich Recht, den hatte ich noch aufm Schirm, weil ich Bestandsschutz habe. Eine Friseurin hier hat Mindestlohn 8,50€ pluss ggf. Leistungslohn. Aber das wars auch.

Richtig ist, dass viele Bedienstete nicht wirklich viel verdienen. Aber um mal einen kompatiblen Job zum Frisör zu nehmen, eine Köchin in der JVA, bei uns angestellt mit TV-L 5 (teils ist Stufe 6 auch möglich), Neueinsteiger im öD mit Erfahrungsstufe 3, 33 Jahre, ledig, kein Kind, verdient netto knapp 1700€ (incl. Gitterzulage). Das ist doch durchaus annehmbar. In der Drehe verdienen auch Gerichtswachtmeister mit A4 oder A5. Analog dazu sehe ich Kraftfahrer bei Speditionen, die uns beliefern, da haben welche keine 1000€ netto und die rackern 10h am Tag und länger. Das ist dann wirklich ein elender Drecksjob, um den ich die Leute nicht beneide.

Das mit der Beihilfe klappt hier wie gesagt seit etlichen Jahren schon sehr gut. Vorher waren 8-10 Wochen die Norm.
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Kleiner Ausflug ins Tarifrecht - völlig off-topic

Beitrag von Seller us M. »

Baumschubser hat geschrieben:Soweit mir bekannt, gibt es im TV-L analog wie bei Beamten zumindest Zulagen für jedes Kind. ...
Das sollte so nicht stehen bleiben. Einen generellen Familienzuschlag für Kinder bekommen nur die Beschäftigten in Hessen (TV-L). In allen anderen Bundesländeren werden solche Zahlungen nur als Besitzstände gezahlt. Voraussetzung dafür ist,
- dass das Kind vor dem 1.01.2007 geboren ist,
- der/die Beschäftigte immer noch im selben Beschäftigungsverhältnis wie im Oktober 2006 steht und
- dem/der Beschäftigten für dieses Kind schon 2006 und seither ununterbrochen der Kinderanteil im Ortszuschlag bzw. die Besitzstandszulage zusteht.
Das werden immer weniger.
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Baumschubser
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Re: Schleppende Auszahlung der Beihilfe

Beitrag von Baumschubser »

OK, das war mir neu. Dann hat man dort also auch gewaltig gestrichen, der Verheiratetenzuschlag bei Beamten ist ja auch schon ein paar Jahre nicht mehr.
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Re: Schleppende Auszahlung der Beihilfe

Beitrag von Bananen-Willi »

Also in Bayern arbeitet die Beihilfe Einreichungen nach Eingang ab, sollte der Erstattungsbetrag aber über einem bestimmten Betrag liegen (ich meine 1000,- Euro, da bin ich mir aber nicht sicher), wird der Antrag vorgezogen. Das heißt, die Operation wird ziemlich schnell erstattet, auf die Erstattung einer Zahnreinigung kann man unter Umständen lange warten. Die interne Dienstanweisung soll auf maximal 4 Wochen Bearbeitungszeit lauten. Klappt nicht immer, aber die großen Sachen hat man in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen.

Da die PKV in der Regel sehr schnell ausbezahlt, ist ein Arzt einer Stundung für die Beihilfe-Hälfte eigentlich schon recht zugänglich, man kann eine Rechnung ja auch in zwei Tranchen bezahlen. Wenn man dem von vornherein natürlich sagt, dass man abwartet, bis beide bezahlt haben, man keine Ahnung hat, wie lange das dauert, braucht man sich nicht wundern, wenn der Doc das ablehnt, immerhin muss dieser auch seine laufenden Kosten leisten.
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Re: Schleppende Auszahlung der Beihilfe

Beitrag von Baumschubser »

Ich weiß jetzt nicht, wie es bei deiner PKV ist, aber ich muss immer erst Beihilfe abrechnen und kann erst dann bei der PKV einreichen wegen BE-Tarif.
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Re: Schleppende Auszahlung der Beihilfe

Beitrag von Ruheständler »

als Bundesbeamter muss ich bei der BADV Düsseldorf meine Beihilfeanträge einreichen,der Mindestbetrag für einen Antrag beträgt 200 € erst ab 2000 € sind es erhöhte Aufwendungen, die dann auf eine etwas schnellere Erstattung hoffen lassen :(
Gruß vom Ruheständler
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Re: Schleppende Auszahlung der Beihilfe

Beitrag von Bananen-Willi »

Baumschubser hat geschrieben:Ich weiß jetzt nicht, wie es bei deiner PKV ist, aber ich muss immer erst Beihilfe abrechnen und kann erst dann bei der PKV einreichen wegen BE-Tarif.
ich reiche immer parallel ein, bekomme auch beide meist relativ gleichzeitig ausbezahlt und kann dann sofort die Rechnung komplett begleichen. Sollte die Beihilfe Kosten nicht voll erstatten, die meine Zusatzversicherungen der PKV trägt (Zuzahlung zu Sehhilfe, Zahnersatz oder Medikamenten), reiche ich den Beihilfebescheid nachträglich dann an die PKV weiter und bekomme diese Kosten dann nacherstattet. Unkomplizierter als es sich jetzt anhört, dazu auch noch sehr schnell.
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Re: Schleppende Auszahlung der Beihilfe

Beitrag von Bananen-Willi »

Ruheständler hat geschrieben:als Bundesbeamter muss ich bei der BADV Düsseldorf meine Beihilfeanträge einreichen,der Mindestbetrag für einen Antrag beträgt 200 € erst ab 2000 € sind es erhöhte Aufwendungen, die dann auf eine etwas schnellere Erstattung hoffen lassen :(
Gruß vom Ruheständler
Diese 200,-Euro-Grenze gibts bei uns grundsätzlich auch, ist aber eine Soll-Bestimmung, wer Beträge darunter einreicht, kommt in der Bearbeitungsschlange ganz nach hinten. Ausnahme ist, wenn wegen der Halbjahresgrenze eingereicht wird, nach der der Beihilfeanspruch erlischt, dann wirds auch normal bearbeitet.
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Re: Schleppende Auszahlung der Beihilfe

Beitrag von Baumschubser »

Die 200€ Grenze gibts bei uns auch, wird aber nicht gar so eng gesehen. Allerdings haben wir 2 Jahre Zeit, etwas abzurechnen.
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