Hallo zusammen,
wollte mal fragen, da ich mir nicht sicher bin. Ich habe demnächst ein Vorstellungsgespräch im Krankenhaus in der Patientenversorgung (Essen bringen, abräumen, etc.) in Teilzeit. Ich habe noch im Hinterkopf, dass Hinzuverdienste aus dem öffentlichen Dienst komplett abgezogen werden, nicht so wie es bis jetzt bei meinem Zuverdienst bei der Zeitung ist. Da gilt lediglich die Höchstgrenze die ich hinzu verdienen darf.
Ich hatte in München angefragt, da hieße es, dass es egal ist, ob privates Unternehmen oder öffentlicher Dienst, käme nur auf die Höchstgrenze an. Hat sich da was geändert, oder habe ich dies damals falsch verstanden?
LG Amtsdackel
Hinzuverdienst
Moderator: Moderatoren
Re: Hinzuverdienst
Hallo,
ich kann nur für den Bund sprechen. Einkommen bei einer Nebentätigkeit in der Frühpension im Öffentlichen Dienst ist bis zur Höchstgrenze anrechnungsfrei. Ich glaube was du meinst ist die Mindestbelassungsgrenze, mit 20 % MIndestbelassung außer bei einer Tätigkeit im Öffentlichen Dienst.
LG
ich kann nur für den Bund sprechen. Einkommen bei einer Nebentätigkeit in der Frühpension im Öffentlichen Dienst ist bis zur Höchstgrenze anrechnungsfrei. Ich glaube was du meinst ist die Mindestbelassungsgrenze, mit 20 % MIndestbelassung außer bei einer Tätigkeit im Öffentlichen Dienst.
LG