Hinzuverdienst bei DU höher als Besoldung?
Moderator: Moderatoren
Hinzuverdienst bei DU höher als Besoldung?
Hallo liebe Gemeinde,
Wie so oft habe ich mich auch gefragt wie viel man bei einer du Bzw pensionierung hinzuverdienen darf und habe eine Auskunft bekommen . Bis auf den Cent genau würde mir das von der Versorgungsstelle berechnet. Übersehe ich dort was Bzw wie kann das sein, dass ich mit der pensionierung mehr verdienen kann als aktuell mit der A10 Stufe 3? Bin landesbeamter und gehe voraussichtlich dieses Jahr sehr jung in die du....hinzuverdienst wäre 2400€ brutto was zu der Mindestversorgung mehr ergeben würde als aktuell in der Stufe A10....
Liebe Grüße
Wie so oft habe ich mich auch gefragt wie viel man bei einer du Bzw pensionierung hinzuverdienen darf und habe eine Auskunft bekommen . Bis auf den Cent genau würde mir das von der Versorgungsstelle berechnet. Übersehe ich dort was Bzw wie kann das sein, dass ich mit der pensionierung mehr verdienen kann als aktuell mit der A10 Stufe 3? Bin landesbeamter und gehe voraussichtlich dieses Jahr sehr jung in die du....hinzuverdienst wäre 2400€ brutto was zu der Mindestversorgung mehr ergeben würde als aktuell in der Stufe A10....
Liebe Grüße
Re: Hinzuverdienst bei du höher als besoldung?
Wo ist denn dann das Problem, wenn Sie von der Versorgungsstelle bereits eine ganz genaue Berechnung erhalten haben?
Re: Hinzuverdienst bei du höher als besoldung?
Ein Problem stellt es nicht da wollte nur wissen ob ich etwas nicht berücksichtigt habe oder überdacht habe ...
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Re: Hinzuverdienst bei du höher als besoldung?
Hallo. Es wird für Dich eine Höchstgrenze berechnet. In welchem Land schreibst Du nicht , darum für den Bund in §53 BeamtVG.
Bei DU 71,75 % aus der Endstufe Deiner Besoldungsgruppe plus 525 €. Davon mußt Du dann Deine Versorgung abziehen. Dann hast Du Deinen Zuverdienst der nicht angerechnet wird. Es gibt auch noch eine Mindesthöchstgrenze ausgehend beim Bund von anderthalbfacher Endstufe A4,
Wenn Du noch in einer unteren Stufe bist ist der Abstand zur letzten Stufe natürlich höher und damit der anrechnungsfreie Betrag höher.
Wenn Du es auf Deinem Bescheid ganz genau nachvollziehen willst, es steht in Deinem Landesbeamtenversorgungsgesetz unter Zusammentreffen Versorgung und Erwerbseinkommen.
Bei DU 71,75 % aus der Endstufe Deiner Besoldungsgruppe plus 525 €. Davon mußt Du dann Deine Versorgung abziehen. Dann hast Du Deinen Zuverdienst der nicht angerechnet wird. Es gibt auch noch eine Mindesthöchstgrenze ausgehend beim Bund von anderthalbfacher Endstufe A4,
Wenn Du noch in einer unteren Stufe bist ist der Abstand zur letzten Stufe natürlich höher und damit der anrechnungsfreie Betrag höher.
Wenn Du es auf Deinem Bescheid ganz genau nachvollziehen willst, es steht in Deinem Landesbeamtenversorgungsgesetz unter Zusammentreffen Versorgung und Erwerbseinkommen.
Re: Hinzuverdienst bei DU höher als Besoldung?
Danke ist das Land Hessen ...
Dann ist das also nur möglich weil man auf Grund der erfahrungsstufen noch nicht so viel verdient wie in der Endstufe ...hätte nicht gedacht das man so viel dazu verdienen darf...
Dann ist das also nur möglich weil man auf Grund der erfahrungsstufen noch nicht so viel verdient wie in der Endstufe ...hätte nicht gedacht das man so viel dazu verdienen darf...
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Re: Hinzuverdienst bei DU höher als Besoldung?
Hallo. Ich weiß jetzt nicht was für Dich viel und wenig ist. Ich hoffe Du hast nicht vergessen von Deiner Höchstgrenze auch Deine Versorgung abzuziehen. Ich könnte mir denken das Dir nur die Höchstgrenze mitgeteilt worden ist.
Der für Dich anrechnungsfreie Betrag beim Erwerbseinkommen setzt sich doch nur aus 71,75% von dem Unterschied bis zu Deiner Endstufe plus 525 wegen Mininijob zusammen.
Der für Dich anrechnungsfreie Betrag beim Erwerbseinkommen setzt sich doch nur aus 71,75% von dem Unterschied bis zu Deiner Endstufe plus 525 wegen Mininijob zusammen.
Re: Hinzuverdienst bei DU höher als Besoldung?
Genau das ist der Punkt den ich wohl nicht verstanden habe. Mir wurde die monatliche Höchstgrenze benannt und beläuft sich auf 2400 brutto. Plus die mindestversorgung würde dies meine aktuelle besoldung überschreiten ...
Re: Hinzuverdienst bei DU höher als Besoldung?
Hallo Yes268,
ich versuche Dir mal eine Antwort zu geben, da es den Meisten hier doch schwer fällt, eine solche nur mit einem Gesetztext zu zitieren und so einen noch mehr zu irritieren.
Deine Versorgungsstelle hat Dir den Betrag genannt, den Du hinzuverdienen darfst. Wenn Du bereits im Ruhestand bist und die Pension erhält, die dann auch nicht nur vorläufig ist, dann kannst du diesen Betrag der Hinzuverdienstgrenze als verbindlich ansehen. Beachte bitte, dass in diesem Betrag schon die max. jährliche Summe von 6300,- € (450 € x 14 Monate) enthalten ist.
Du kannst in deinem Fall davon ausgehen, dass diese Summe kein Richtwert ist, sondern eine verbindliche Summe für Deinen persönlichen Hinzuverdienst. Bitte einmal das Schreiben noch prüfen, ob irgendwas von z. B. unter Vorbehalt oder ähnliches aufgeführt ist. Der genannte Betrag ist immer unter der Maßgabe der aktuellen Rechtslage zu sehen - das sollte in deinem Schreiben auch so stehen.
Wenn es keinen Vorbehalt oder sonstige Hinweis in dem Schreiben gibt, kannst Du natürlich diese Summe verbindlich hinzuverdienen. Wenn später der Dienstherr meint, diese mitgeteilte Summe der Hinzuverdienstgrenze wäre falsch oder falsch berechnet worden, dann ist dass das Problem deines Dienstherrn. Denn Du musst Dich auf die Auskünfte des Dienstherrn verlassen können...
Falls Du noch Fragen hast, einfach hier im Forum stellen
ich versuche Dir mal eine Antwort zu geben, da es den Meisten hier doch schwer fällt, eine solche nur mit einem Gesetztext zu zitieren und so einen noch mehr zu irritieren.
Deine Versorgungsstelle hat Dir den Betrag genannt, den Du hinzuverdienen darfst. Wenn Du bereits im Ruhestand bist und die Pension erhält, die dann auch nicht nur vorläufig ist, dann kannst du diesen Betrag der Hinzuverdienstgrenze als verbindlich ansehen. Beachte bitte, dass in diesem Betrag schon die max. jährliche Summe von 6300,- € (450 € x 14 Monate) enthalten ist.
Du kannst in deinem Fall davon ausgehen, dass diese Summe kein Richtwert ist, sondern eine verbindliche Summe für Deinen persönlichen Hinzuverdienst. Bitte einmal das Schreiben noch prüfen, ob irgendwas von z. B. unter Vorbehalt oder ähnliches aufgeführt ist. Der genannte Betrag ist immer unter der Maßgabe der aktuellen Rechtslage zu sehen - das sollte in deinem Schreiben auch so stehen.
Wenn es keinen Vorbehalt oder sonstige Hinweis in dem Schreiben gibt, kannst Du natürlich diese Summe verbindlich hinzuverdienen. Wenn später der Dienstherr meint, diese mitgeteilte Summe der Hinzuverdienstgrenze wäre falsch oder falsch berechnet worden, dann ist dass das Problem deines Dienstherrn. Denn Du musst Dich auf die Auskünfte des Dienstherrn verlassen können...
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Re: Hinzuverdienst bei DU höher als Besoldung?
Danke für den ausführlichen Beitrag. Da steht nichts unter Vorbehalt oder des gleichen. Die Anzeigepflicht der Tätigkeit erfolgt dann auch über das Versorgungsamt ? Bzw kann ich nach Erhalt der Urkunde einen Arbeitsvertrag eingehen der diese Grenze nicht überschreitet?
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Re: Hinzuverdienst bei DU höher als Besoldung?
Hallo. Wie in meiner letzten Post. Diese mitgeteilte Grenze ist Höchstgrenze für Versorgung und Erwerbseinkommen zusammen.
Der Arbeitsvertrag sollte den Betrag Höchstgrenze minus Versorgung nicht überschreiten.
Der Arbeitsvertrag sollte den Betrag Höchstgrenze minus Versorgung nicht überschreiten.
Re: Hinzuverdienst bei DU höher als Besoldung?
Dann dürfte es auch nicht mehr sein als die aktuelle besoldung ! Danke !
Re: Hinzuverdienst bei DU höher als Besoldung?
Yes268 hat geschrieben: ↑22. Aug 2018, 10:55 Danke für den ausführlichen Beitrag. Da steht nichts unter Vorbehalt oder des gleichen. Die Anzeigepflicht der Tätigkeit erfolgt dann auch über das Versorgungsamt ? Bzw kann ich nach Erhalt der Urkunde einen Arbeitsvertrag eingehen der diese Grenze nicht überschreitet?
Hallo Yes268,
bekommst Du die Mindestversorgung ?
Frage deshalb, weil normalerweise in der Mitteilung der Hinzuverdienst steht, als wie hoch dein Zuverdienst zu deiner Pension ist. Dort steht meines Wissens nicht die max. Summe deiner zukünftigen Pension/Mindestversorgung inkl. dem Hinzuverdienst aufgeführt in einer Summe.
Das alleine schon aus der Tatsache, dass die Pension und der Hinzuverdienst getrennt als einzelne Summen nachvollziehbar sein müssen - damit bei einer Überschreitung des Hinzuverdienstes, deine Pension/Mindestversorgung gekürzt werden kann.
Gibt doch mal an, ob jetzt nur die von Dir genannten 2400 € im Schreiben aufgeführt sind oder der reine Hinzuverdienst über der mitgeteilten Pension...
Zuletzt geändert von BR-Recht am 22. Aug 2018, 13:08, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Hinzuverdienst bei DU höher als Besoldung?
Noch nicht wird aber dieses Jahr darauf hinaus laufen ....
Re: Hinzuverdienst bei DU höher als Besoldung?
Nur die 2400 brutto monatlich ist separat aufgeführt ...
Re: Hinzuverdienst bei DU höher als Besoldung?
Hallo Yes268,
hast Du eine Versorgungsauskunft nach Antrag von Dir bekommen...?
Wenn ja, dann wird doch mit dieser Auskunft kein Betrag genannt, den du max. inkl. Pension verdienen darfst...
Nenn doch bitte mal das Schreiben, also Betreff z. B., auf dass Du dich beziehst und kommentiere mal aus dem Text...