Verbeamtung Ja oder Nein? DRV, VBL, KZVK

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Probo
Beiträge: 1
Registriert: 8. Jun 2018, 17:47
Behörde:

Verbeamtung Ja oder Nein? DRV, VBL, KZVK

Beitrag von Probo »

Sehr verehrtes Forum,

ich weiß, es gibt etliche Themen zu meiner o.g. Frage. Ich möchte hier gerne einiger sehr spezielle Fragen mit eurer Hilfe klären. Sollte es dennoch Threats mit genau meiner Fragestellung geben, bitte ich um einen Hinweis, dieser Threat kann dann geschlossen werden.

Zu meiner Person: 28 Jahre, Angestellter im öffentlichen Dienst (Land Niedersachsen) seit Mitte 2017, Entgeltgruppe E 10, Erfahrungsstufe 2.
Ich habe bereits in der Entgeltgruppe E10/ Erfahrungsstufe 2 Mitte 2017 begonnen. Es wurde also ein Jahr Berufserfahrung für die Erfahrungsstufen angerechnet. Erfahrungsstufe 3 werde ich Mitte 2019 erreichen, insofern ich angestellter bis dahin bleibe.

Ich habe noch keine Anwartschaft bei der DRV erfüllt. 60 Beitragsmonate habe ich im September 2019 erfüllt.
Bei der VBL Klassik bin ich seit Mitte 2017, kraft meines Jobs Beitragszahler (unverfallbare Anwartschaft entsteht nach 60 Monaten / evtl. durch das Betriebsrenten-stärkungsgesetz auch schon nach 36 Monaten)
Des Weiteren habe ich 17 Beitragsmonate bei der KZVK aus früherer Tätigkeit (Ja, ich weiß, es besteht kein Überleitungsabkommen zwischen VBL und KZVK, eine gegenseitige Anerkennung der Beitragszeiten wurde mir aber bereits zugesichert.

Nun wurde mein Vertrag voll entfristet, und mir mitgeteilt, dass ich mich auf eine Verbeamtung zum 01.01.2019 bewerben könnte mit sehr realistischen Chancen... Besoldet wird dieser Posten mit A9. Meine Frage dazu in welche Erfahrungsstufe werde ich eingestuft?

Mir stellen sich folgende Fragen:


1. Sollte ich mich vor Erfüllung der Anwartschaft bei der DRV verbeamten lassen?

- Ermöglicht mir eine frühzeitige Verbeamtung (vor Erfüllung der Anwartschaft bei der DRV) eine vorteilhafte Anrechnung von Ausbildungs- und Studienzeiten etc.? Sprich, führt die Anrechnung von Ausbildungs- und Studienzeiten bei der Pension zu einem höheren Versorgungsniveau als wenn ich eine Anwartschaft bei der DRV erfülle (60 Beitragsmonate wären am 31.09.219 erfüllt).

1: Mit welcher Erfahrungsstufe kann ich rechnen?

2. Welches Szenario wäre vorteilhafter (Anwartschaft bei der DRV erfüllt oder nicht erfüllt) bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis (z.B. Wechsel in die Privatwirtschaft)?

3. Wird zur Erfüllung der Anwartschaft eines „Altersgeldes“ nur die aktive Dienstzeit als Bemessungs- sowie Erfüllungsgrundlage herangezogen? Oder werden auch die Ausbildungs- und Studienzeiten berücksichtigt? Wenn nicht, wäre es vermutlich sinnvoll die DRV Anwartschaft vor Verbeamtung erfüllt zu haben, richtig?

4. Was passiert bei einem Wechsel des Bundeslandes? Wird ein Anspruch auf Altersgeld nach insgesamt 7 Jahren aktiven Dienstes, trotz Wechsel des Bundeslandes erfüllt?

5. Ist es möglich den PKV Tarif innerhalb seines Versicherungsanbieters nochmal nachträglich zu wechseln, falls man aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden möchte und eine Selbstständigkeit anstrebt? Ich weiß, Beihilfe ist dann futsch und es muss eine "Vollversicherung" abgeschlossen werden. Ich frage dies explizit nach, da ich vermutlich gar keine PKV bekommen würde, es sei denn als Beamter (aufgrund der Öffnungsklausel) aufgrund Gesundheit...

Abschließende Gedanken: Ja, ich weiß, das klingt nicht als sei ich mir 100% sicher! Das bin ich auch nicht! Ich höre aber immer wieder von Kollegen: "hätte ich die Verbeamtung mal vor 25 Jahren gemacht".
Im Moment habe ich das Gefühl, ich könnte langfristig viel gewinnen (sollte ich dauerhaft im Beamtenverhältnis bleiben) und ein bisschen verlieren, falls ich dem Beamtentum zu schnell wieder verlassen möchte. Hier wäre es sicherlich sinnvoll zumindest das "Altersgeld" durch 7 Dienstjahre zu sichern...?!

Ich freue mich über Ratschläge.
Zollkodex-Ritter
Beiträge: 830
Registriert: 30. Nov 2006, 18:40
Behörde:

Re: Verbeamtung Ja oder Nein? DRV, VBL, KZVK

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Du machst mir den Eindruck, nicht zu wissen, was du willst. Erst nach dem du dir darüber im klaren bist, solltest du die Entscheidung treffen.

zu 1.)
Wenn die Regelwartezeit erfüllt ist, erwirbt man einen Anspruch auf Rente, verliert dann aber die Berechtigung, sich die Beiträge erstatten zu lassen. Wenn noch 39 Dienstjahre geleistet werden, beträgt der Ruhegehaltssatz 69,96%, also nicht der Höchstsatz ohne die Anrechnung weiterer Zeiten.

Zur Frage mit den Erfahrungsstufen: Zukünftigen Dienstherr vorher Fragen.

zu 2.)
Frage nicht beantwortbar, da notwendige Angaben fehlen. -> Glaskugel befragen

zu 3.) Für Altersgeld wird nur die reine Dienstzeit herangezogen.

zu 4.)
Frage nicht beantwortbar, da notwendige Angaben fehlen. -> Glaskugel befragen

zu 5.)
Ja. Hier muss man sich das mit der Verbeamtung sehr gut überlegen. Ich würde das davon abhängig machen, ob ich eine PKV finde. Man kann auch Leistungsausschlüsse vereinbaren, und es sind auch viele Kollegen in der GKV freiwillig versichert.
Antworten