höhere Besoldungsgruppe bei Dienstherrenwechsel

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vanWahlberg
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Registriert: 23. Aug 2021, 21:51
Behörde: Kommunalverwaltung Bayern

Re: höhere Besoldungsgruppe bei Dienstherrenwechsel

Beitrag von vanWahlberg »

Servus,

grds. gilt das Beförderungsverbot des Art. 17 LlbG, dass während der Probezeit keine Beförderung erfolgen darf und kann.
Da gibt es nichts zu machen.

Dann müssen wir uns jz die Frage stellen, kannst Du die Probezeit verkürzen?
Möglicherweise bereits einschlägige (mehrjährige) Berufserfahrung oder erheblich über den Durchschnitt liegende Leistungen (praktisch & theoretisch). Ich denke, letzter Fall wird nicht vorliegen, da dieser sehr selten ist.

Solltest Du einschlägige Berufserfahrung haben, dann muss man weitersehen.

Ein einfacher Dienstherrenwechsel wird Dir bei der Probezeit nichts bringen. In Bayern beträgt die Probezeit i.d.R. 2 Jahre.
Solltest Du nach fünf, neun, 13 oder 18 Monaten (nur beispielhafte Aufzählung) wechseln, so wird Dir die Probezeit, die bisher abgelegt wurde, anerkannt und der Rest der regelmäßigen Probezeit ist weiterhin abzuleisten.

Dein "altes DV" erlischt, das ist richtig, aber es wird erst interessant, wenn der Wechsel durch Entlassung & Neuernennung erfolgt.
Sollte der Wechsel durch Versetzung erfolgen, gilt das Beamtenverhältnis mit dem neuen Dienstherren als fortgesetzt; Entlassung & Neuernennung ist nicht zu empfehlen, da z.B. Urlaub verfällt, der nicht genommen wurde und nicht ausgezahlt wird.

Kurz gesagt: ein Dienstherrnwechsel verkürzt Dir im Regelfall nicht die Probezeit, außer Du hast einen guten Draht zu Deinem Dienstvorgesetzten, sodass er sich für Dich und Deine Verkürzung stark macht. Ich halte das für unwahrscheinlich.

Ich würde sagen, dass Deine Beförderung auf A10 somit frühestens mit Ernennung auf Lebenszeit erfolgen kann. Die Betonung liegt auf KANN, nicht muss. Einen Anspruch auf Beförderung haben Beamte ja nicht, nur auf amtsangemessene Besoldung ;)

Beste Grüße!
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