Frage zu Dienstunfähigkeit, andere Verwendung

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cotamiqu
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Frage zu Dienstunfähigkeit, andere Verwendung

Beitrag von cotamiqu »

Hallo,

folgende Überlegung: Bei einem Beamten wurde die Dienstunfähigkeit festgestellt, er ist allerdings noch anderweitig verwendbar.

Der Beamte muss im Rahmen einer schriftlichen Anhörung dem Dienstherren mitteilen, ob er mit einer anderweitigen Verwendung einverstanden ist. Es geht um §26 BeamtStG.

Der Dienstherr beginnt dann das ca 6-monatige Verfahren zur Suche nach einer anderen Verwendung, die auch geringer besoldet sein kann.

Was geschieht aber für den Fall, dass der Dienstherr eine Stelle findet, die für den Beamten nicht akzeptabel ist? Kann der Dienstherr dem Beamten jede beliebige Stelle zuweisen oder ist der Beamte in der Mitbeteiligung bei der Stellenfindung?

Was geschieht für den Fall, dass der Beamte eine geringer besoldete Stelle annimmt und es stellt sich nach einiger Zeit heraus, dass es an der neuen Stelle nicht funktioniert? Aus meinem Umfeld weiß ich, dass Versetzungen in eine andere Verwendung häufig schiefgehen (Umzug, hohe Fahrtzeiten, Ablehnung seitens Kollegen der neuen Stelle).
Was geschieht, wenn der Beamte dann in Pension geht? Angenommen er war früher auf A13 und ist dann umsetzungsbedingt auf A11. Ist A11 dann relevant für die Berechnung der Pension?
GFunkt
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Re: Frage zu Dienstunfähigkeit, andere Verwendung

Beitrag von GFunkt »

cotamiqu hat geschrieben: 10. Dez 2020, 08:50 Was geschieht, wenn der Beamte dann in Pension geht? Angenommen er war früher auf A13 und ist dann umsetzungsbedingt auf A11. Ist A11 dann relevant für die Berechnung der Pension?
Nein, siehe § 26 Abs. 3 BeamtStG.
cotamiqu
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Re: Frage zu Dienstunfähigkeit, andere Verwendung

Beitrag von cotamiqu »

Hallo,

§ 26 Abs. 3 BeamtStG:
"...kann der Beamtin oder dem Beamten unter Beibehaltung des übertragenen Amtes ohne Zustimmung auch eine geringerwertige Tätigkeit im Bereich desselben Dienstherrn übertragen werden..."

Ist damit die Beibehaltung der Besoldungsstufe gemeint?
GFunkt
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Re: Frage zu Dienstunfähigkeit, andere Verwendung

Beitrag von GFunkt »

Beamte werden nach dem ihnen übertragenen Amt besoldet und nicht nach der Tätigkeit. Im Übrigen siehe zur Versorgung § 5 Abs. 5 BeamtVG bzw. entsprechendes Landesrecht.
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