Jahressonderzahlung Sachen-Anhalt

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netterkerl
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Jahressonderzahlung Sachen-Anhalt

Beitrag von netterkerl »

Hallo,

ich glaube 2017 wurde das "Weihnachtsgeld" für Beamte in LSA eingeführt. Es hieß immer bis A8 gibt es 600€ > A8 400€.

Ich habe mir letztens die Mühe gemacht und mal ins Landesbesoldungsgesetzt geschaut und den §56 durchgelesen.
(1) Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter erhalten für den Monat Dezember eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 3 v. H. des Grundgehalts, jedoch erhalten Beamtinnen und Beamte in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 8 mindestens 600 Euro und Beamtinnen und Beamte in den übrigen Besoldungsgruppen............

Nun ist die Frage wie der Passus zu verstehen ist. Ich lese es so, das es sich um eine jährliche Sonderzahlung von 3% des Grundgehaltes handelt. Da es sich um eine jährliche Sonderzahlung handelt, müsste es ja auch auf das Jahresgrundgehalt bezogen sein.

Beispiel A8 Stufe 4 https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/r ... 0&matrix=1
2929,61€ per Monat
35155,32€ im Jahr davon 3 % entspricht 1054,66€

Beamte die nach der 3 % Regel weniger als 600€ bekommen würden, für die ist der Zusatz "mindestens 600€" eingeführt wurden.


Nun ist es so das alle bis A8 nur 600€ bekommen haben. Ich frage mich warum?
Hab beim DBB LSA angerufen, der wusste gar nichts von dem Passus mit den 3%.
Dann war ich beim Personalvertreter, der war der Auffassung, das sich die 3% auf das Grundgehalt des Dezembers bezieht.
Nur wären das gerade mal 88€. Das klingt nicht sehr plausibel.
Ich habe dann mal rückwärts gerechnet. Wie viel müsste ein A8er im Monat bekommen um über die 600€ zu kommen.
Das wären dann 20.001€ Monatsgehalt um über die 600€ Weihnachtsgeld zu kommen. Das klingt nun überhaupt nicht schlüssig.
bettelmusikant
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Re: Jahressonderzahlung Sachen-Anhalt

Beitrag von bettelmusikant »

Natürlich ist das Grundgehalt des Monats Dezember gemeint. Da dieser Betrag sehr gering ist, hat man Mindestbeträge aufgenommen.
GFunkt
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Re: Jahressonderzahlung Sachen-Anhalt

Beitrag von GFunkt »

bettelmusikant hat geschrieben: 13. Aug 2020, 10:10 Natürlich ist das Grundgehalt des Monats Dezember gemeint. Da dieser Betrag sehr gering ist, hat man Mindestbeträge aufgenommen.
Sehe ich auch so, zumal gem. § 56 Abs. 1 S. 3 LBesG LSA für die Bemessung der jährlichen Sonderzahlung die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse am 1. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres maßgebend sind. In § 56 LBesG LSA steht nichts, dass das Jahresgrundgehalt die Bemessungsgrundlage sein soll.
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