AU ab wann etc.

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

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Stinkerbelle
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AU ab wann etc.

Beitrag von Stinkerbelle »

Guten Morgen,

Das Thema wurde zwar schon öfter behandelt, aber irgendwie lassen die bislang gegebenen Antworten doch einige Fragen offen.

1. Brauche ich eine AU, wenn ich ab Mittwoch krank war, aber am darauffolgenden Montag wieder zum Dienst erscheinen kann? (Weiß keiner, schon klar, aber mir geht es um die Rechtslage)

2. Auch nach 25 Dienstjahren hab ich mit dem Begriff "Dienstvorgesetzter" noch so meine Schwierigkeiten (sorry!).
Ist das nun
der/die "vor Ort" weisungsbefugte Chef*in,
der/die Dienststellenleiter*in oder
Ober-, Erste*r Bürgermeister*in, Landrat etc.

Edit:
Dienstherr ist eine bayerische Kommune.

Vielen Dank!
M240i
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Re: AU ab wann etc.

Beitrag von M240i »

Ab den dritten Tag muss die Krankenmeldung beim Dienstherrn sein! Drei Tage ohne Krankenschein geht! Solange man nicht WE Dienst hat!
Stinkerbelle
Beiträge: 12
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Re: AU ab wann etc.

Beitrag von Stinkerbelle »

AM dritten Tag oder NACH dem dritten Tag, also am vierten?
Dienstunfall_L
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Re: AU ab wann etc.

Beitrag von Dienstunfall_L »

https://gesundheit-soziales.verdi.de/++ ... eldung.pdf
M.W. gelten für Beamte die Regelungen zur Vorlage der ärztl. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung analog.
Unterstellt ist bei der Tabelle, dass deine regelmäßigen Arbeitstage Mo - Fr sind; du hast dich dazu nicht geäußert.
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Ruheständler
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Re: AU ab wann etc.

Beitrag von Ruheständler »

https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html

für Beamte gilt dieses sinngemäß auch,meines Wissens
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
VINFler
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Re: AU ab wann etc.

Beitrag von VINFler »

Aus eigenen Erfahrungen aus Bayern, kann ich folgendes berichten:

Dienstherrin Kommune: War man ab Mittwoch krank und hat sich Montag früh gesund gemeldet, wurde keine AU benötigt.

Dienstherr Bundesland BY: hier muss man sich am Samstag früh per E-Mail gesund melden, um keine AU zu riskieren.

Unterscheidet sich aber wohl von Behörde zu Behörde.
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