Hallo zusammen,
ich bin Landesbeamter in NRW. Meine Frau ist beihilfeberechtigt obwohl sie jetzt Hausfrau ist und freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist.
Ist das richtig, dass meine Frau z.B. bei einem Zahnersatz oder Brille Beihilfe beantragen kann und auch gleichzeitig die Kosten über ihre gesetzliche Krankenversicherung einreichen kann?
Wie sieht denn dann die Abrechnung aus?
Würde die gesetzliche Krankenversicherung einen bestimmten Betrag übernehmen und auch die Beihilfe?
Danke für aussagefähige Auskunft und Antwort.
Ehefrau beihilfeberechtigt
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Re: Ehefrau beihilfeberechtigt
Hallo.
Alles was der Ehefrau im Leistungskatalog der GKV zusteht wird ja als Sachleistung erbracht. Da muß sie nichts bezahlen.
Wenn Ihr nach Beihilfeverordnung etwas zusteht was aber nicht im Leistungskatalog der GKV ist kann sie dafür Beihilfe beantragen.
Alles was der Ehefrau im Leistungskatalog der GKV zusteht wird ja als Sachleistung erbracht. Da muß sie nichts bezahlen.
Wenn Ihr nach Beihilfeverordnung etwas zusteht was aber nicht im Leistungskatalog der GKV ist kann sie dafür Beihilfe beantragen.