NRW: Bundesbeamter als Ruheständler zum Bürgermeister

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Paul_Bea2018
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NRW: Bundesbeamter als Ruheständler zum Bürgermeister

Beitrag von Paul_Bea2018 »

Hallo zusammen,

beruflich befinde ich mich derzeit als Beamter der Deutschen Post AG in der so genannten In-Sich-Beurlaubung (d.h. als Beamter ohne Bezüge beurlaubt und aufgrund eines Angestelltenvertrages bei der Deutschen Post AG beschäftigt).

Im Rahmen des § 4 Abs. 1 des „Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und den Postnachfolgeunternehmen“ (BEDBPStruktG) hat man mir nun anempfohlen, einen Antrag auf Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand zu stellen (sog. „Engagierter Ruhestand, 1000 Stunden sind innerhalb 3 Jahren für gemeinnützige Einrichtungen zu leisten). Um die Frist zur Antragstellung zu wahren und um Auskunft über meine zu erwartenden Bezüge zu erhalten, werde ich den Antrag nun zunächst stellen, wissend, dass ich ihn noch jederzeit zurückziehen kann.

Abgesehen von der Tatsache, dass ich mich bislang mit dem Thema Vorruhestand noch nicht beschäftigt hatte und mir die Vorstellung, bald Pensionär sein zu sollen, etwas schwer fällt, stellt sich mir folgendes Problem:

Ich erwäge bei der Kommunalwahl in 2020 als Kandidat für das Bürgermeisteramt in unserer Kommune anzutreten. (NRW, hauptamtlicher Bürgermeister) Meine Frage ist nun: Würde ich bei der Post AG als Bundesbeamter wie oben beschrieben in den vorzeitigen Ruhestand treten, könnte/dürfte ich aus diesem Ruhestand heraus Kommunalbeamter/Hauptverwaltungsbeamter in einer NRW-Gemeinde werden, oder würde die beamtenrechtliche Konstellation dies verbieten/verhindern?

Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit gewählt zu werden, realistisch betrachtet, ziemlich gering ist:
Ich möchte nicht während eines Wahlkampfes vom politischen gegner mit einer ggf. bestehenden Unmöglichkeit eines Amtsantritts konfrontiert werden, sondern möchte das klären, bevor ich meinen Hut in den Ring werfe. Vielleicht gab es so einen Fall ja schonmal?

Danke im Voraus
Paul
Torquemada
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Re: NRW: Bundesbeamter als Ruheständler zum Bürgermeister

Beitrag von Torquemada »

Wenn du schlau bist, fragst du einfach die für das Wahlrecht zuständige Landesbehörde in Düsseldorf ganz korrekt jetzt an.
Paul_Bea2018
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Re: NRW: Bundesbeamter als Ruheständler zum Bürgermeister

Beitrag von Paul_Bea2018 »

guter Tipp, das habe ich jetzt gerade gemacht (Landeswahlleiter). Vielleicht gibt's aber ja trotzdem und vorher hier schon Meinungen zu der Frage?

Cheers
Paul
Torquemada
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Re: NRW: Bundesbeamter als Ruheständler zum Bürgermeister

Beitrag von Torquemada »

Paul_Bea2018 hat geschrieben: 29. Aug 2018, 16:23 guter Tipp, das habe ich jetzt gerade gemacht (Landeswahlleiter). Vielleicht gibt's aber ja trotzdem und vorher hier schon Meinungen zu der Frage?

Cheers
Paul
Also Ansichten etc. spielen da keine Rolle. Der Landeswahlleiter wendest NRW-Landesrecht an und wird dir sicher kompetent schreiben, was Sache ist.
Paul_Bea2018
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Re: NRW: Bundesbeamter als Ruheständler zum Bürgermeister

Beitrag von Paul_Bea2018 »

Gestern hat mich das Landeswahlleiter-Büro des NRW Innenministeriums auf meine Anfrage hin zurückgerufen. Man sei lediglich für das Wahlrecht zuständig und dieses stünde nicht im Wege.

Zur Frage ob und wie beamtenrechtliche Probleme auftauchen könnten, wollte man sich nicht verbindlich äußern. Dann werde ich noch ein bisschen weiter forschen.

Cheers
Paul
Torquemada
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Re: NRW: Bundesbeamter als Ruheständler zum Bürgermeister

Beitrag von Torquemada »

Wäre erst 2020....
Paul_Bea2018
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Re: NRW: Bundesbeamter als Ruheständler zum Bürgermeister

Beitrag von Paul_Bea2018 »

dibedupp hat geschrieben: 31. Aug 2018, 10:15 Mal ne Frage. Wie willst du neben dem Bürgermeisteramt noch die 1000 Stunden für den Engagierten Ruhestand leisten? Politische Betätigung zählt nicht zu den 1000 Stunden.
Würde ich gewählt, müsste ja logischerweise der Ruhestand als Bundesbeamter enden.
Der BM-Job ist ein Vollzeit+ Job.

Cheers
Paul
AndyO
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Re: NRW: Bundesbeamter als Ruheständler zum Bürgermeister

Beitrag von AndyO »

Als Bürgermeister verdienst du zumindest das Doppelte deiner Pension. Das gibt dann eine satte Kürzung deiner Pension. Aber du erwirbst ja neue Ruhegehaltsansprüche für die 5 Jahre wo du im Amt bist, die dich dann über die 71,75% katapultieren. Auf jede Fälle hast du am Ende betragsmäßig deine voll Pension. Bei Eichel ging sogar noch mehr. Ein interessantes Konstrukt.
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