Hallo,
habe eine Frage zum maximalen Hinzuverdienst nach dem aktiven Vorruhestand. Mir wurde während meines aktiven Dienstes, nach der Scheidung, im Rahmen des Versorgungsausgleichs, ein Betrag zu Gunsten des Ruhegehaltskontos meiner ex Frau abgezogen. Darf ich später diesen Betrag in vollem Umfang zu meinem verminderten Ruhegehalt hinzuverdienen ?
Viele Grüsse
Alex
Hinzuverdienst bei Pensionierung und Scheidung
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Re: Hinzuverdienst bei Pensionierung und Scheidung
Hallo,
leider darfst du das nicht. Die Kürzung wegen des Versorgungsausgleichs erfolgt nach Durchführung der Ruhensregelungen.
leider darfst du das nicht. Die Kürzung wegen des Versorgungsausgleichs erfolgt nach Durchführung der Ruhensregelungen.
Re: Hinzuverdienst bei Pensionierung und Scheidung
Sicher darfst du 6.000€/Jahr dazu verdienen. Wieviel du genau dazu verdienen darfst (ohne Abzüge für dich) rechnet dir deine Versorgungsstelle aus.