AA-Untersuchung: mündliche Mitteilung an SL weiterleiten?

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Muschelchen
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AA-Untersuchung: mündliche Mitteilung an SL weiterleiten?

Beitrag von Muschelchen »

Guten Tag mal wieder,
ich(Landesbeamtin NRW) habe vor 2 Wochen meine AA-Untersuchung nach längerer Krankheit bei einer seeeehr netten Amtsärztin gehabt (ja, sowas gibt´s offensichtlich auch!) und sie teilte mir nach Sichtung meiner mitgebrachten Arztberichte nach 2 Minuten mit, dass sie bei mir eine dauerhafte Dienstunfähigkeit sieht. Ich war erstmal geschockt, weil ich nicht damit gerechnet hatte, dass es sooo schnell geht, aber aufgrund meiner chronischen Erkrankungen und vielen Ausfallzeiten ist das schon zu verstehen...
Meine Frage: Muss ich meine SL über diese lediglich mündliche Aussage der AA informieren, bzw. was mache ich, wenn die SL bei mir anruft und nachfragt? Die letztendliche Entscheidung erfolgt doch über den Dienstherrn?
2.Frage: Was würde eigentlich passieren, wenn ich jetzt einen Schwerbehindertenantrag stelle oder die Einwilligung in ein BEM gebe? Die AA empfahl mir im gleichen Gespräch auf jeden Fall eine Kur/Reha zu machen...Ich bin z.Zt. immer noch krank geschrieben...
Ich hoffe, ich habe die Fragen nicht zum 100.Mal gestellt, bitte nicht böse sein...
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Ruheständler
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Re: AA-Untersuchung: mündliche Mitteilung an SL weiterleiten?

Beitrag von Ruheständler »

Muschelchen hat geschrieben: 14. Dez 2018, 10:26 2.Frage: Was würde eigentlich passieren, wenn ich jetzt einen Schwerbehindertenantrag stelle
bei Erteilung eines GDB ,nur Vorteile in Deinem Leben auch außerhalb des Dienstverhältnisses
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Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Dienstunfall_L
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Re: AA-Untersuchung: mündliche Mitteilung an SL weiterleiten?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo

Erst einmal: Ob du dem SL den aktuellen Stand mitteilst, ist deine Entscheidung, eine Verpflichtung gibt es nicht - außer den Pflichten bzgl. AU-Bescheinigung.
Aber diese Frage scheint inzw. bei dir überholt von der neuen Entwicklung.

Ich habe dich im ersten Beitrag oben so verstanden, dass du selber verstehst, warum die AÄ eine dauerhafte DU (DDU) sieht und schreibst von chronischer Krankheit.
Siehst du dich selber denn als dienstfähig an oder einen Weg, in näherer Zukunft wieder dienstfähig zu werden? Welche Maßnahmen (wie z.B. Reha) bräuchtest du dafür? Hast du mit der AÄ darüber gesprochen?
Gibt es einen Facharzt, der eine baldige Genesung prognostiziert und einen entsprechenden Bericht geschrieben hat und - sofern dies dein Ziel ist - eine Wiedereingliederung befürwortet?

Siehst du dich selber als teildienstfähig (mindestens 50% DF) an?

Siehst du dich als dienstfähig an für einen anderen Dienstposten, der amtsangemessen ist?

Zum Widerspruch, den du überlegst einzulegen:
Zunächst musst du nur die Frist wahren und einen Widerspruch schriftlich einlegen, die Begründung darf man nachreichen.
Bei der Zurruhesetzung hat der WS keine aufschiebende Wirkung. Lies dir dazu mal Infos durch, die man im www finden kann.
Wenn du die Zurruhesetzung anfechten willst, empfehle ich dringend, einen Anwalt einzuschalten.

Ich würde versuchen, den Personalrat zu erreichen und zu klären, ob der PR befragt wurde. Evtl. ist das Verfahren nicht korrekt gelaufen, aber setze darauf keine Hoffnung. Der PR kann dir auch deine weiteren Möglichkeiten erklären, wenn er einigermaßen fähig ist.

Einen Antrag auf Erhöhung des GdB würde ich einreichen, auch wenn er dich im aktuellen Verfahren nicht unterstützen wird.
Wenn aktuell eine SchwB oder Gleichstellung vorläge, dann hätte im Zurruhesetzungsverfahren zusätzlich zum PR die SchwBV befragt werden müssen.

Und zur amtsärztlichen Stellungnahme:
Diese und die eingeholten Fachgutachten kannst du anfordern, eigentlich hätten dir diese Unterlagen geschickt werden müssen. Frage bei der Adresse nach, von der du zur amtsärztlichen Untersuchung eingeladen wurdest, diese ist zuständig. Stellungnahme und Gutachten kann man ggf. auch abholen, wenn dies wegen der Feiertage und der Dauer des Postwegs ratsam erscheint. Die Stellungnahme solltest du kennen, wenn du eine Widerspruchsbegründung schreibst. (Aber ich rate dafür sowieso zu einem RA zu gehen.)
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