Festlegung Stellenbesetzungen

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LV4
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Festlegung Stellenbesetzungen

Beitrag von LV4 »

Zunächst mal vielen Dank an alle fleißigen Poster hier im Forum! Viele meiner Fragen konnte ich mir hier bereits durch 'alte' Themen beantworten, eine jedoch nicht: wann wird über Neubesetzungen von Stellen entschieden bzw. können solche Entscheidungen wieder rückgängig gemacht werden?
Hintergrund ist, dass ich eine Zusage für ein Referendariat bekommen habe und dieses auch sehr gerne antreten würde. Als Beamtin auf Widerruf muss ich nach Beendigung des Referendariats allerdings nicht übernommen werden. Bisher dachte ich, dass sich die Möglichkeit zur Nichtübernahme v.a. auf die Leistungen des Referendars bezieht (also wer bspw. schlechte Leistungen bringt o.Ä. wird nicht übernommen). Derzeit hört man allerdings häufig, dass Politiker Stellen im ÖD nicht neu besetzen wollen. Könnte es mir also 'blühen' dass ich meine aktuelle Stelle als Angestellte aufgebe, mein Referendariat (hoffentlich) gut abschließe und danach trotzdem arbeitslos bin, weil meine Stelle doch nicht besetzt wird? Oder wird eben vor Ausschreibung des Referendariats die Stelle beschlossen und kann danach auch nicht mehr (einfach) gestrichen werden?
Ich hoffe, meine Frage wurde so einigermaßen verständlich und bedanke mich für hilfreiche Anworten oder PNs!
Varetek
Beiträge: 114
Registriert: 23. Feb 2015, 13:47
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Re: Festlegung Stellenbesetzungen

Beitrag von Varetek »

Meine Erfahrungen in der Hinsicht beschränken sich auf Studien- bzw. Rechtsreferendare, wobei letztere ja in der Regel schon nicht mehr Beamte auf Widerruf werden. In beiden Fällen ist der Platz im Ref. kein Garant anschließend auch übernommen zu werden, im Gegenteil. Als Lehrer muss man Glück haben und als Jurist wird man definitiv zunächst entlassen.

Wie das nun z.B. bei technischen Berufen aussieht, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Es liegt allerdings nahe anzunehmen, dass es dort ebenso läuft. Würde stets nur dann ein Platz im Vorbereitungsdienst geschaffen, wenn anschließend auch eine entsprechende Stelle zur Verfügung steht, hätte das zwangsläufig zur Folge, dass überraschend freiwerdende Stellen theoretisch nicht besetzt werden könnten (es wären ja allenfalls Bewerber auf dem Markt, die ihre alte Stelle gekündigt haben, da ja JEDER übernommen wurden - und weshalb sollten die sich auf die gleiche Stelle erneut bewerben?), bzw. nur über den Umweg des Referendariats (und damit mind. 2 Jahren Wartezeit).
Mit anderen Worten: Auch der ÖD ist gezwungen über Bedarf auszubilden und somit wird es auch immer Leute geben, die trotz bestandener Abschlussprüfung anschließend wieder entlassen werden.

Grundsätzlich wirst du also mit diesem Risiko leben müssen, denke ich. Das ist im Übrigen aber auch keine originäre Problematik des Referendariats, sondern des Arbeitsmarktes im Allgemeinen. Wechselst du z.B. im Angestelltenverhältnis den Arbeitgeber, kann dieser dich ebenso während der Probezeit einfach wieder entlassen, oder dir anschließend nur einen befristeten Vertrag anbieten.

Vielleicht bietet sich dir ja auch die Möglichkeit deinen jetzigen Job in reduziertem Umfang neben dem Ref. weiterlaufen zu lassen (musst du dir genehmigen lassen!), um für den Fall der Fälle den Anschluss nicht zu verlieren.
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