Pfändung und Stellungnahme dazu

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pappermannleser
Beiträge: 1
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Pfändung und Stellungnahme dazu

Beitrag von pappermannleser »

Hallo,

ich bin derzeit Anwärter (B. auf Widerruf) und fast fertig (Verwaltung). Leider bin ich in eine missliche Lage geraten, wieso weshalb warum dauert zu lange zu erklären, ist auch nicht relevant - ist halt passiert (bitte keine Predigten).

Jedenfalls bin ich mit einigen Zahlungen in Rückstand geraten und habe mir dann irgendwann anwaltliche Unterstützung gesucht, welche dann auch derzeit versucht, Vergleiche auszuhandeln. Leider müssen dabei auch die wirtschaftlichen Verhältnisse offengelegt werden, also leider deswegen, dass die Gegenseite dann ja auch erfährt, wo man arbeitet. Das machen diese sich trotz Versuch einer Einigung zu nutze: ich habe nun eine Nachricht von meiner Ausbildungsleitung bekommen, dass Pfändungen einfangen wären, er selber sähe nicht, was das ist, er bekäme nur die Mitteilung von der Abrechnungsstelle, dass da was vorliegt. Nun kam die Bitte, mich dazu schriftlich zu äußern.

Meine Frage: muss ich das tun? (By the way sind die Pfändungen aus der Not direkt beglichen worden, somit erledigt).

Es geht nicht darum, nicht dazu zu stehen, aber wie man sich vorstellen kann, hat man privat schon sehr dran zu knabbern und bemüht sich, dass alles läuft, da will man nicht zusätzlich das Gefühl haben, vom Chef schief angeguckt zu werden. Nicht jeder hat Verständnis, das erwarte ich auch nicht, aber in solch privaten Sachen möchte ich es eher vermeiden, etwas dazu zu sagen.

Also: Muss ich eine Stellungnahme abgeben? Und was kann mir passieren im Bezug auf meine Verbeamtung auf Probe?

Wäre sehr dankbar um Rat, es bringt mich derzeit alles um den Schlaf.
Dienstunfall_L
Beiträge: 886
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
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Re: Pfändung und Stellungnahme dazu

Beitrag von Dienstunfall_L »

Vielleicht hilft dir dies durch die Nacht:
viewtopic.php?t=5752
(Du kannst auch die Suche nutzen und gucken, ob mehr zu dem Thema vorhanden ist.)

Die Infos hier https://www.frag-einen-anwalt.de/Als-Be ... 47871.html decken sich zum Teil. Dass es ein Betrugsdelikt sein kann, nicht vorhandene Zahlungsfähigkeit vorzutäuschen, war mir neu.

Von dir wird erwartet, dass du deine Karten offenlegst. Es geht n.m.E. um Fragen wie die, ob deine Schulden auf Sucht zurückzuführen sind, ob du glaubwürdig bist und in deiner Situation bestechlich bist.
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