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Rückwirkende Zulassung zum Aufstieg in den gehobenen Dienst

Verfasst: 19. Dez 2008, 09:49
von Jörg
Hallo,

kann mir jemand sagen, ob es eine Ausnahmeregelung gibt, für die rückwirkende Zulassung zum Aufstieg in den gehobenen Dienst und die entsprechende rückwirkende Feststellung der Bewährung ?

Alle anderen Voraussetzungen des § 27 SH LVO habe ich erfüllt.

Danke für die Hilfe.