Abbruch bEM
Verfasst: 13. Sep 2018, 10:43
Nach mehrmonatiger Krankheit (seit Anfang April, OP mit neuem Hüftgelenk Anfang Mai), wurde bereits 4 Wochen nach der OP (die Dienststelle war immer auf dem Laufenden) das bEM eingeleitet, da befand ich mich gerade erst in der Reha. 8 Wochen nach der OP wurde bereits das Verfahren zur Überprüfung der DU über den Amtsarzt eingeleitet...
Dem bEM habe ich zugestimmt, über 2 Monate nichts gehört und dann wurde mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass das Erstgespräch "...bereits vor Ihrem ersten Arbeitstag das Erstgespräch mit Ihnen zu führen, dies bedürfte jedoch Ihrer Zustimmung. Ansonsten kann das Gespräch zu Ihrem Dienstbeginn bzw. zeitnah darauf in Abstimmung mit den Beteiligten erfolgen..."
2 Wochen später wurde mir mitgeteilt, dass man das bEM von meiner Seite aus als abgebrochen betrachtet, weil ich keinen Termin vereinbart habe. In der Formulierung im Rückmeldebogen heißt es dazu "...meine schriftliche Zustimmung...wird erteilt.Bitte setzen Sie sich mit mir zur Terminvereinbarung in Verbindung … Meine Telefonnummer für die Terminvereinbarung oder eventuelle Rückfragen lautet...“
Wer hier wen kontaktieren muss ist doch eindeutig? Ich habe nochmals schriftlich auf meine Zustimmung aus dem Juni 2018 verwiesen und betont, dass ich die bEM durchführen möchte.
Gestern nun bekam ich wieder Post. Die Annahme, dass ich das Erstgespräch nicht wünsche leitet man aus meiner Ablehnung ab, die Eröffnung meiner Beurteilung vor Dienstantritt (ist seit Ende August bekannt und der 17.09.2018) vornehmen zu lassen.
Seitens der der Dienststelle sieht man keine Notwendigkeit, das bEM fortzuführen und bricht es noch vor dem Erstgespräch ab.
Hat jemand Erfahrung damit oder kann mir Tipps geben, wie ich mich verhalten soll? Ich persönlich finde es schon frech, wie man mit mir verfährt.
Dem bEM habe ich zugestimmt, über 2 Monate nichts gehört und dann wurde mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass das Erstgespräch "...bereits vor Ihrem ersten Arbeitstag das Erstgespräch mit Ihnen zu führen, dies bedürfte jedoch Ihrer Zustimmung. Ansonsten kann das Gespräch zu Ihrem Dienstbeginn bzw. zeitnah darauf in Abstimmung mit den Beteiligten erfolgen..."
2 Wochen später wurde mir mitgeteilt, dass man das bEM von meiner Seite aus als abgebrochen betrachtet, weil ich keinen Termin vereinbart habe. In der Formulierung im Rückmeldebogen heißt es dazu "...meine schriftliche Zustimmung...wird erteilt.Bitte setzen Sie sich mit mir zur Terminvereinbarung in Verbindung … Meine Telefonnummer für die Terminvereinbarung oder eventuelle Rückfragen lautet...“
Wer hier wen kontaktieren muss ist doch eindeutig? Ich habe nochmals schriftlich auf meine Zustimmung aus dem Juni 2018 verwiesen und betont, dass ich die bEM durchführen möchte.
Gestern nun bekam ich wieder Post. Die Annahme, dass ich das Erstgespräch nicht wünsche leitet man aus meiner Ablehnung ab, die Eröffnung meiner Beurteilung vor Dienstantritt (ist seit Ende August bekannt und der 17.09.2018) vornehmen zu lassen.
Seitens der der Dienststelle sieht man keine Notwendigkeit, das bEM fortzuführen und bricht es noch vor dem Erstgespräch ab.
Hat jemand Erfahrung damit oder kann mir Tipps geben, wie ich mich verhalten soll? Ich persönlich finde es schon frech, wie man mit mir verfährt.