Abbruch bEM

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beelzebub
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Abbruch bEM

Beitrag von beelzebub »

Nach mehrmonatiger Krankheit (seit Anfang April, OP mit neuem Hüftgelenk Anfang Mai), wurde bereits 4 Wochen nach der OP (die Dienststelle war immer auf dem Laufenden) das bEM eingeleitet, da befand ich mich gerade erst in der Reha. 8 Wochen nach der OP wurde bereits das Verfahren zur Überprüfung der DU über den Amtsarzt eingeleitet...

Dem bEM habe ich zugestimmt, über 2 Monate nichts gehört und dann wurde mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass das Erstgespräch "...bereits vor Ihrem ersten Arbeitstag das Erstgespräch mit Ihnen zu führen, dies bedürfte jedoch Ihrer Zustimmung. Ansonsten kann das Gespräch zu Ihrem Dienstbeginn bzw. zeitnah darauf in Abstimmung mit den Beteiligten erfolgen..."

2 Wochen später wurde mir mitgeteilt, dass man das bEM von meiner Seite aus als abgebrochen betrachtet, weil ich keinen Termin vereinbart habe. In der Formulierung im Rückmeldebogen heißt es dazu "...meine schriftliche Zustimmung...wird erteilt.Bitte setzen Sie sich mit mir zur Terminvereinbarung in Verbindung … Meine Telefonnummer für die Terminvereinbarung oder eventuelle Rückfragen lautet...“
Wer hier wen kontaktieren muss ist doch eindeutig? Ich habe nochmals schriftlich auf meine Zustimmung aus dem Juni 2018 verwiesen und betont, dass ich die bEM durchführen möchte.

Gestern nun bekam ich wieder Post. Die Annahme, dass ich das Erstgespräch nicht wünsche leitet man aus meiner Ablehnung ab, die Eröffnung meiner Beurteilung vor Dienstantritt (ist seit Ende August bekannt und der 17.09.2018) vornehmen zu lassen.

Seitens der der Dienststelle sieht man keine Notwendigkeit, das bEM fortzuführen und bricht es noch vor dem Erstgespräch ab.

Hat jemand Erfahrung damit oder kann mir Tipps geben, wie ich mich verhalten soll? Ich persönlich finde es schon frech, wie man mit mir verfährt.
beelzebub
Beiträge: 85
Registriert: 19. Jun 2018, 09:19
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Re: Abbruch bEM

Beitrag von beelzebub »

Nach wochenlange Suche bin ich leider nicht fündig geworden.
Gibt es irgendeine (gesetzliche) Regelung, die den Ablauf des bEM reguliert? Speziell die Art und Weise, sowie den Zeitpunkt des Beginns des Erstgespräches?
verdi-man
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Re: Abbruch bEM

Beitrag von verdi-man »

Hallo

Grundlage für das bEM ist der § 167 SGB IX ( https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/167.html ). In der Behörde, in der ich arbeite, gibt es hierzu Regelungen, die den Ablauf regeln. Ist das bei Dir vielleicht auch so?

In meiner Behörde wurde lange Jahre das bEM als bürokratisches Monster gelebt; inzwischen nicht mehr, weil "die Führungsetage" gemerkt hat, dass beide, Betroffener wie Behörde, davon profitieren.

Das bEM ist ein Hilfsangebot und soll gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz aus dem Weg schaffen. Das von Fristen o. ä. abhängig zu machen ist in meinen Augen kontraproduktiv.
Sprich doch einmal mit der Personalvertretung, dem Personalbüro oder auch der Schwerbehindertenvertretung.

Meine Erfahrung als langjährigem Personalrat: Reden mit den Leuten hilft oft weiter.

Ich wünsche Dir alles Gute

Der ver.di-man
beelzebub
Beiträge: 85
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Re: Abbruch bEM

Beitrag von beelzebub »

Danke für eine Deine Antwort.

Reden lehnt man ab. Man erfindet Ausreden, verdreht die Tatsachen und belügt mich und meinen Rechtsanwalt.

Im örtlichen Personalrat bin ich selber Mitglied, da ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit und Friedenspflicht wichtiger, als die Probleme der Betroffenen. In unserer Dienststelle gibt es eseit 2009 eine Verfügung, die das bEM regelt, umgesetzt wird es seit Juni diesen Jahres... (mit der Begründung das sei ja alles neu...)
Der Informationspflicht des Personalrates über die infragekommenden Mitarbeiter kommt man trotzdem nicht nach.
Es gab, ausser dem Brief, der das bEM eingeleitet hat, keinerlei Kontakt, auch nicht als bekannt war, dass ich wieder zum Diesnt komme, kein Telefonat, keine Mail (und davon gab es zahlreiche während meiner Erkrankung).
Nun bekommt man seitens der Geschäftsleitung (nach deren Aussage) Rückendeckung vom Personalreferat, dass die Vorgehensweise richtig ist, dass wenn ich das Erstgespräch nicht nicht vor Dienstantritt wünsche, das bEM durch mich abgebrochen gilt - habe ich nie gewünscht. ich habe (4 Wochen nach der OP und mit dem Wissen, dass ich die nächten 2 Montate weder Auto fahren darf und mich nur mit Gehhilfen fortbewegen kann) lediglich angegeben, dass ich das bEM gern in Anspruch nehem möchte, wenn absehbar ist, dass ich wieder dienstfähig bin.
Es gibt auch in unserer Diesntstelle kein BEM-Team.

Wie gesagt, Reden lehnt man ab, der psychische Druck wird größer...
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