Beamtenverplichtung aussetzen für Studium
Verfasst: 16. Jul 2018, 10:46
Liebe Community,
ich habe ein duales Studium an der Hochschule des Bundes absolviert. Folglich bin ich seit 3 Jahren Beamtenanwärter auf Probe und bin jetzt im Herbst mit dem Studium fertig. Eigentlich ist jeder Student verpflichtet für 5 Jahre als Beamter (z. B. in einer Behörde) tätig zu sein, da es sonst zu Rückzahlungen meinerseits kommt. Ein Freund aus dem Studium meinte, dass es aber möglich ist anstatt jetzt in den Dienst zu gehen, dass Beamtentum "auf Eis zu legen" und jetzt ein weiterführendes Studium anzufangen.
In meinem Falle wäre das Jura, das Studium würde mir ebenfalls helfen in den gehoben Dienst später zu kommen. Wenn es laut meinem Freund möglich ist, jetzt direkt in das weiterführende Studium zu wechseln und das Beamtenverhältnis für diesen Zeitraum abzulegen, so müsste es doch auch folgendes Szenario möglich sein:
Ich arbeite von den besagten 5 verpflichtenden Jahren 2 in einer Bundesbehörde und fange anschließend mit dem Jura Studium an und lege dann also nach 2 Jahren das Beamtenverhältnis erstmal auf Eis.
Ich hoffe meine Schilderung ist halbwegs verständlich und ich freue mich auf eure Antwort!
Vielen Dank
ich habe ein duales Studium an der Hochschule des Bundes absolviert. Folglich bin ich seit 3 Jahren Beamtenanwärter auf Probe und bin jetzt im Herbst mit dem Studium fertig. Eigentlich ist jeder Student verpflichtet für 5 Jahre als Beamter (z. B. in einer Behörde) tätig zu sein, da es sonst zu Rückzahlungen meinerseits kommt. Ein Freund aus dem Studium meinte, dass es aber möglich ist anstatt jetzt in den Dienst zu gehen, dass Beamtentum "auf Eis zu legen" und jetzt ein weiterführendes Studium anzufangen.
In meinem Falle wäre das Jura, das Studium würde mir ebenfalls helfen in den gehoben Dienst später zu kommen. Wenn es laut meinem Freund möglich ist, jetzt direkt in das weiterführende Studium zu wechseln und das Beamtenverhältnis für diesen Zeitraum abzulegen, so müsste es doch auch folgendes Szenario möglich sein:
Ich arbeite von den besagten 5 verpflichtenden Jahren 2 in einer Bundesbehörde und fange anschließend mit dem Jura Studium an und lege dann also nach 2 Jahren das Beamtenverhältnis erstmal auf Eis.
Ich hoffe meine Schilderung ist halbwegs verständlich und ich freue mich auf eure Antwort!
Vielen Dank