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langfristiger Auslandsaufenthalt - Fragen....

Verfasst: 10. Jan 2016, 10:30
von Shanghai
Hallo liebe Kollegen,

ich würde mich gerne langfristig beurlauben lassen und für diese Zeit ins Ausland gehen (1 Jahr oder länger).

Hat das schon jemand gemacht und kann mir Tipps für die Beantragung und "Stolpersteine" bei der Realisierung geben?

Ich möchte im Ausland nicht arbeiten. Mir geht es darum, dass ich meinen Partner begleiten will, der beruflich für 2 Jahre nach China geht.

Nach § 13 SUrlV ist die Beurlaubung grds. bei "wichtigem Grund" genehmigungsfähig. Welche "wichtigen Gründe" kennt ihr oder habt ihr angegeben?

Was ist mit der "Residenzpflicht"? Darf ich während der Beurlaubung meinen Wohnsitz in Deutschland aufgeben?

Für jeden Hinweis dankbar....
Lilly :)

Re: langfristiger Auslandsaufenthalt - Fragen....

Verfasst: 26. Jan 2016, 16:49
von cgrzenk
Langfristige Beurlaubung gibt es meiner Meinung nur für Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen oder dergleichen.
Nur so als Begleitung des Partners denke ich nicht. Residenzpflicht gibt es nicht mehr. Man kann sich abmelden.

Re: langfristiger Auslandsaufenthalt - Fragen....

Verfasst: 26. Jan 2016, 17:41
von Mikesch
Shanghai hat geschrieben:Nach § 13 SUrlV ist die Beurlaubung grds. bei "wichtigem Grund" genehmigungsfähig.
...aber nur 3 Monate, für länger muss das schon besonders begründet werden.

Vllt. laufen bei euch ja auch zuviel Überflüssige rum: https://dejure.org/gesetze/BBG/95.html

Oder Teilzeit im Blockmodel, das geht IMHO ohne Begründung, nur da wird bei Dir wohl die Zeit knapp....

Re: langfristiger Auslandsaufenthalt - Fragen....

Verfasst: 31. Jan 2016, 09:05
von Shanghai
Danke für die Antworten :-)

Re: langfristiger Auslandsaufenthalt - Fragen....

Verfasst: 4. Feb 2016, 11:17
von Carrington
Falls Du eine Sicherheitsfreigabe hast, wird es nochmal schwieriger.