ich würde mich gerne langfristig beurlauben lassen und für diese Zeit ins Ausland gehen (1 Jahr oder länger).
Hat das schon jemand gemacht und kann mir Tipps für die Beantragung und "Stolpersteine" bei der Realisierung geben?
Ich möchte im Ausland nicht arbeiten. Mir geht es darum, dass ich meinen Partner begleiten will, der beruflich für 2 Jahre nach China geht.
Nach § 13 SUrlV ist die Beurlaubung grds. bei "wichtigem Grund" genehmigungsfähig. Welche "wichtigen Gründe" kennt ihr oder habt ihr angegeben?
Was ist mit der "Residenzpflicht"? Darf ich während der Beurlaubung meinen Wohnsitz in Deutschland aufgeben?
Für jeden Hinweis dankbar....
Lilly
