Beschädigtengrundrente - Antrag stellen notwendig?
Verfasst: 6. Mai 2015, 19:59
Hallo zusammen,
Danke!
wird die Beschädigtengrundrente dann nach Ablauf der 6 Monate rückwirkend gezahlt?Ein Unfallausgleich kommt für Beamtinnen und Beamte dann in Betracht, wenn infolge eines Dienstunfalls ihre Erwerbsfähigkeit für länger als sechs Monate wesentlich eingeschränkt ist. Der Ausgleich wird für die gesamte Dauer der Beschränkung gewährt und neben den Dienst- und Anwärterbezügen oder dem Ruhegehalt gezahlt und ist steuerfrei (§ 3 Nr. 6 EStG).
muss ich einen Antrag stellen, um die Beschädigtengrundrente zu beziehen? Wie wird der Grad der Erwerbsminderung festgestellt? Muss hierzu (zusätzlich) ein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt werden?Die Höhe des Unfallausgleichs entspricht dem Betrag der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und richtet sich nach dem Grad der Erwerbsminderung.
Danke!