Hallo,
wer dir vor Ort weiterhelfen kann, ist auf Grundlage der vorhandenen Infos schwer zu sagen.
Du kannst mir ja eine PN schreiben, aber ich bin nur betroffen, nicht Experte.
Ansonsten kann in beamtenrechtl. Fragen ein RA helfen. Falls du gewerkschaftl. vertreten bist, hast du darüber dann vermutlich eine Rechtsschutzversicherung, dort sitzt auch ein RA und kann Rechtsberatung geben.
Ich empfehle dir, auf keinen Fall direkt ein Mandat zu unterschreiben bei Rechtschutzversicherung. Man kann sich (ggf gegen Gebühr) auch beraten lassen.
Zum Eingangspost noch die Antwort, dass du keinen Antrag auf SchwB stellen musst.
Je nach Lage kann es aber positiv sein, das zu tun.
Zu meiner vorvorigen Antwort noch eine Korrektur zur Frist.
Gehe bitte davon aus, dass die genannten 4 J. nicht korrekt sind, erkundige dich diesbezügl. so, dass du Gewissheit hast. Hier im Thread darf ja keine Rechtsberatung stattfinden.
Verjährung beginnt nach meinem aktuellen Wissensstand für den Unfallausgleich nach 3 Jahren. Es wird aber ab Jahresende des Unfalls gerechnet. ZB war der Unfall am 3.3.2014, dann gilt 31.12.2014 plus 3 J. = 31.12.2017 müsste spätestens der Antrag nachweisbar schriftlich beim Dienstherrn eingegangen sein, um rückwirkend ab 3.3.2014 in dem Beispiel einen möglichen Anspruch auf Unfallausgleich zu haben. Stellt man den Antrag verspätet, dann kann (meines Wissens) maximal 3 Jahre rückwirkend ab Antragstellung Unfallausgleich gezahlt werden. Es gibt ein paar Ausnahmen, bei Bedarf also prüfen.
Wie gesagt: ohne Gewähr, ist nur mein aktuelles Laienwissen, nicht anwaltlich abgesichert.
Achtung auch wegen deines Status "im Vorbereitungsdienst".
Was ich schrieb betraf BaL.
Mit dem Suchbegriff >Unfallausgleich Vorbereitungsdienst< müsstest du eventuell vorhandene Sonderregelungen im www finden.
Liegt dir eine Unfallanerkennung schriftlich vor? Sind die gesundheitlichen Beschädigungen, die durch den Dienstunfall verursacht wurden, dort aufgeführt? Sind sie mit einer Diagnose nach ICD-10 festgehalten?
Von den Fristen und Konsequenzen her könnte das - sofern du in der 3-Jahre-nach-Unfall-Frist liegst - das heißere Eisen sein.
Pass auf, was in den Berichten steht, hole sie dir von den Ärzten und Behandlungsstellen.
Achte auf eine lückenlose ärztliche Dokumentation bei fortbestehenden Beschwerden.
Lg, L.
Beamtenversorgungsrecht:
http://www.beamtenversorgungsrecht.de/b ... t_2013_k_5