Beamter auf Probe mD BaWü; Beurlaubung ohne Bezüge
Verfasst: 24. Mär 2015, 12:07
Sehr geehrte Kollegen,
ich bin derzeit Beamter auf Probe im mD bei einem Landratsamt in BaWü. Meine Verbeamtung auf LZ wird vorauss. im Sept. 2015 stattfinden.
Nun habe ich jedoch vor, eine 1-jährige Schule zum Erwerb der Fachhochschulreife (Schulbeginn September 2015) zu besuchen um anschließend ein Studium im gD (Polizei, Zoll, Verwaltungsdienst) zu beginnen.
Ich möchte ungern mein "Standbein" des Beamtendaseins und der Möglichkeit der Rückkehr verlieren, sollte ich die Schule oder das anschließende Studium nicht schaffen.
Es gibt ja die Möglichkeit einer Beurlaubung ohne Bezüge. Wenn ich mich nun für diesen Schritt entscheiden würde, wie würde es mit der Verbeamtung auf LZ aussehen? Würde diese aufgeschoben werden? Welche Nachteile hätte ich unter Umständen?
Liege ich richtig in der Annahme, dass mein Dienstherr mir diesen unbezahlten Urlaub nicht genehmigen müsste?
Ich habe für dieses Jahr noch eine Fülle an Urlaubstage. Bestünde die Möglichkeit, dass ich diesen ab September so lege, dass ich zu der Verbeamtung auf LZ noch in bezahltem Urlaub bin und meine Urkunde auf LZ doch erhalte?
Ich danke im Voraus!
A. K.
ich bin derzeit Beamter auf Probe im mD bei einem Landratsamt in BaWü. Meine Verbeamtung auf LZ wird vorauss. im Sept. 2015 stattfinden.
Nun habe ich jedoch vor, eine 1-jährige Schule zum Erwerb der Fachhochschulreife (Schulbeginn September 2015) zu besuchen um anschließend ein Studium im gD (Polizei, Zoll, Verwaltungsdienst) zu beginnen.
Ich möchte ungern mein "Standbein" des Beamtendaseins und der Möglichkeit der Rückkehr verlieren, sollte ich die Schule oder das anschließende Studium nicht schaffen.
Es gibt ja die Möglichkeit einer Beurlaubung ohne Bezüge. Wenn ich mich nun für diesen Schritt entscheiden würde, wie würde es mit der Verbeamtung auf LZ aussehen? Würde diese aufgeschoben werden? Welche Nachteile hätte ich unter Umständen?
Liege ich richtig in der Annahme, dass mein Dienstherr mir diesen unbezahlten Urlaub nicht genehmigen müsste?
Ich habe für dieses Jahr noch eine Fülle an Urlaubstage. Bestünde die Möglichkeit, dass ich diesen ab September so lege, dass ich zu der Verbeamtung auf LZ noch in bezahltem Urlaub bin und meine Urkunde auf LZ doch erhalte?
Ich danke im Voraus!
A. K.