Re: Vorruhestand nach rechtswidriger Zuweisung
Verfasst: 3. Apr 2014, 19:50
Die ganze Sache ist kein Einzelfall, sondern Standardverfahren. Wenn die ortsferne Zuweisung zu VCS nicht geht, dann versucht man halt die DDU anzupeilen.
Allerdings... der NACHWEIS, dass man explizit und für den Einzelfall im ganzen Konzern versucht hat, einen passenden Posten zu finden, wird im Regelfall vom Arbeitgeber NIE erbracht. Deswegen sind auch schon Klageverfahren zu Gunsten der Beamten ausgegangen. Leider besteht beim T-Arbeitgeber - und anscheinend auch bei den Einigungsstellenrichtern, die Ansicht, dass sich zwar der einzelne Beamte bis tief in die intimsten Zonen rein erklären muss, warum er etwas nicht kann, der Arbeitgeber (immer noch als Behörde angesehen) natürlich immer die Wahrheit sagt und -trotz immer wieder erhobenen Anspruches seitens der Betriebsräte - sich eben NICHT genau erklären musste, wo er überhaupt was gesucht haben will. Der Beamte lügt ggfs. - und seine Ärzte gleich mit/schreibt angeblich "Gefälligkeitsatteste" - selbst bei anerkannt Schwerbehinderten; der Arbeitgeber darf unbewiesene Behauptungen aufstellen. So sieht es aus.
Bei PBM-NL/SBR versucht man derzeit, mit einer Sonderregelung auszuschliessen, dass bei Unbeschäftigten, bzw. bei zu VCS zugewiesenen Kranken, ein Wiedereingliederungsverfahren stattfinden, das dann aufgrund der BAD-Gutachten, die evtl. diese Zuweisung wegen Fahrzeiten ausschliessen, eiiigentlich woanders durchgeführt werden müssten, nämlich auf dem Arbeitsplatz, wo der Beamte ZUKÜNFTIG, unter den ärztlich vorgegebenen Bedingungen, arbeiten würde. Und das will man natürlich nicht, weil das bedeuten würde: Ein Arbeitsplatz vermutlich im normalen Konzerngetriebe. Da ist der Arbeitgeber in einer Zwickmühle, die er so umgehen will.
Das ist natürlich -meiner Meinung nach- rechtlich anfechtbar, insbesondere wenn durch die nicht erfolgte WE eine DDU eingetreten ist und man ein Reaktivierungs-Klageverfahren startet. Übrigens: Wenn man mit einem Reaktivierungsverfahren erfolgreich sein sollte, findet auf jeden Fall die REaktivierung IM KONZERN statt und nicht in Vivento/VBS/VCS.
Allerdings... der NACHWEIS, dass man explizit und für den Einzelfall im ganzen Konzern versucht hat, einen passenden Posten zu finden, wird im Regelfall vom Arbeitgeber NIE erbracht. Deswegen sind auch schon Klageverfahren zu Gunsten der Beamten ausgegangen. Leider besteht beim T-Arbeitgeber - und anscheinend auch bei den Einigungsstellenrichtern, die Ansicht, dass sich zwar der einzelne Beamte bis tief in die intimsten Zonen rein erklären muss, warum er etwas nicht kann, der Arbeitgeber (immer noch als Behörde angesehen) natürlich immer die Wahrheit sagt und -trotz immer wieder erhobenen Anspruches seitens der Betriebsräte - sich eben NICHT genau erklären musste, wo er überhaupt was gesucht haben will. Der Beamte lügt ggfs. - und seine Ärzte gleich mit/schreibt angeblich "Gefälligkeitsatteste" - selbst bei anerkannt Schwerbehinderten; der Arbeitgeber darf unbewiesene Behauptungen aufstellen. So sieht es aus.
Bei PBM-NL/SBR versucht man derzeit, mit einer Sonderregelung auszuschliessen, dass bei Unbeschäftigten, bzw. bei zu VCS zugewiesenen Kranken, ein Wiedereingliederungsverfahren stattfinden, das dann aufgrund der BAD-Gutachten, die evtl. diese Zuweisung wegen Fahrzeiten ausschliessen, eiiigentlich woanders durchgeführt werden müssten, nämlich auf dem Arbeitsplatz, wo der Beamte ZUKÜNFTIG, unter den ärztlich vorgegebenen Bedingungen, arbeiten würde. Und das will man natürlich nicht, weil das bedeuten würde: Ein Arbeitsplatz vermutlich im normalen Konzerngetriebe. Da ist der Arbeitgeber in einer Zwickmühle, die er so umgehen will.
Das ist natürlich -meiner Meinung nach- rechtlich anfechtbar, insbesondere wenn durch die nicht erfolgte WE eine DDU eingetreten ist und man ein Reaktivierungs-Klageverfahren startet. Übrigens: Wenn man mit einem Reaktivierungsverfahren erfolgreich sein sollte, findet auf jeden Fall die REaktivierung IM KONZERN statt und nicht in Vivento/VBS/VCS.