bei uns liegt mal wieder ein Fall vor, der zum Himmel schreit. Der Dienstherr hat vor (die Anhörung ist bereits erfolgt),
eine Beamtin in den vorzeitigen Ruhestannd zu schicken.
Vorher ist die Beamten noch zur VCS zugewiesen worden, dagegen hatte sie erfolgreich geklagt - die Zuweisung wurde
im Jan. zurückgenommen - einschließlich Widerspruchsbescheid.
Die Tätigkeiten der VCS konnte die Beamtin aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben - es liegt außerdem eine Behinderung
mit GdB 70 vor.
Nur will der Dienstherr auf Grund dieser rechtswidrigen Zuweisungen den (vorzeiten) Vorruhestand durchsetzen, weil die
Beamten nicht in der Lage ist, die (rechtswidrigen) Tätigkeiten auszuüben.
Es ist schon eigenartig, dass ein Vorruhestand mit der Nichtdurchführung von Tätigkeiten begründet wird, die auf Grund
einer rechtswidrigen Zuweisung erlassen wurde - diese Tätigkeiten bei der VCS kann die Beamtin in keinem Fall ausüben.
Eine vom AA vorgeschlagene stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) will die Telekom nicht durchführen.
Wie in vielen Fällen vorher, haben die Verantwortlichen von SBR/CSS natürlich in der näheren und weiten Umgebung nach
einer Beschäftigung gesucht - im Abstand von 14 Tagen - das kennen wir ja bereits, weil das Muster immer gleich ist !
Und natürlich hatte man keine andere Beschäftigung als die VCS gefunden - merkwürdig, dass die Verantwortlichen in
Berlin und Bonn immer wieder auf die Tätigkeiten bei der VCS stoßen, die dann auch noch sehr schwer zu erreichen ist,
da Fahrtzeiten von mindestens zwei Stunden und mehr die Regel ist

Wer hat gleiche Erfahrungen gemacht bzw. kennt Fälle, bei denen die Telekom eine (sinnlose und rechtswidrige) Zuweisung
erlassen hat und dann kure Zeit später mit diesen nicht mehr durchführbaren Tätigkeiten ein Vorruhestand begründet wird ?
Natürlich können sich auch diejenigen melden, die nicht bei der Telekom beschäftigt sind - oftmals erleben die ja auch
gerade gleiche bzw. ähnliche Kuriositäten.
Vielen Dank für eure Mithilfe