Umzugskostenrückerstattung
Verfasst: 14. Mär 2007, 09:01
ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen...
ich bin letztes jahr im sommer nach langem hin und her (bewerbung, zusage, nicht gehen lassen) endlich dienstlich umgezogen.
angefangen hat der ärger schon, bei der zusage nach einreichung dreier kostenvoranschläge. das hab ich dann irgendwann hin bekommen und auch einen abschlag erhalten.
nach dem umzug hab ich dann die abrechnung des selbigen gemacht und alles fristgerecht eingereicht.
es wurde dann noch eine vermieterbescheinigung meines vorherigen vermieters verlangt. diese habe ich nachgereicht.
nun kam wieder ein schreiben ich soll auch noch die schriftliche kündigung (hab ich nicht konnte eher aus dem mietverhältnis aussteigen und habe mündlich gekündigt), sowie kopien der kontoauszüge oder andere nachweise für die mietzahlungen, wo ich für beide wohnungen gleichzeitig miete gezahlt habe, vorlegen.
ich habe dann mit der bearbeiterin telefoniert und ihr erklärt, dass sie doch alles da habe zur berechnung.
nach fünf min kam ein rückruf ihrer vorgesetzten, mit der drohnung wenn ich die geforderten belege nicht sofort nachreiche wird nach aktenlage entschieden und ich bekomme kein geld...( die rede ist von über 1000€, kein pappenstiel für mich als a7)
nun zu meiner frage:
ist es nicht ausreichend wenn ich die vermieterbescheinigung vorlege? da steht schließlich von meiner vermieter ausgefüllt und unterschrieben drauf bis wann ich miete gezahlt habe.
und die vorlage des neuen mietvertrages? da steht drin ab wann ich da miete zahlen musste...
warum nun auch noch kontoauszüge?
ich will auch nicht nochmal mit meinem ehemaligen vermieter kontakt aufnehmen, ständig bitte ich ihn mir dieses und jenes noch für den umzug zu bestättigen, was die reisekostenstelle will.
doors-steffi
ich bin letztes jahr im sommer nach langem hin und her (bewerbung, zusage, nicht gehen lassen) endlich dienstlich umgezogen.
angefangen hat der ärger schon, bei der zusage nach einreichung dreier kostenvoranschläge. das hab ich dann irgendwann hin bekommen und auch einen abschlag erhalten.
nach dem umzug hab ich dann die abrechnung des selbigen gemacht und alles fristgerecht eingereicht.
es wurde dann noch eine vermieterbescheinigung meines vorherigen vermieters verlangt. diese habe ich nachgereicht.
nun kam wieder ein schreiben ich soll auch noch die schriftliche kündigung (hab ich nicht konnte eher aus dem mietverhältnis aussteigen und habe mündlich gekündigt), sowie kopien der kontoauszüge oder andere nachweise für die mietzahlungen, wo ich für beide wohnungen gleichzeitig miete gezahlt habe, vorlegen.
ich habe dann mit der bearbeiterin telefoniert und ihr erklärt, dass sie doch alles da habe zur berechnung.
nach fünf min kam ein rückruf ihrer vorgesetzten, mit der drohnung wenn ich die geforderten belege nicht sofort nachreiche wird nach aktenlage entschieden und ich bekomme kein geld...( die rede ist von über 1000€, kein pappenstiel für mich als a7)
nun zu meiner frage:
ist es nicht ausreichend wenn ich die vermieterbescheinigung vorlege? da steht schließlich von meiner vermieter ausgefüllt und unterschrieben drauf bis wann ich miete gezahlt habe.
und die vorlage des neuen mietvertrages? da steht drin ab wann ich da miete zahlen musste...
warum nun auch noch kontoauszüge?
ich will auch nicht nochmal mit meinem ehemaligen vermieter kontakt aufnehmen, ständig bitte ich ihn mir dieses und jenes noch für den umzug zu bestättigen, was die reisekostenstelle will.
doors-steffi