Umzugskostenrückerstattung

Beihilfeforum, Reisekostenforum: Fragen zu Beihilfe, Reisekosten, Trennunngsgeld, ...

Moderator: Moderatoren

Antworten
doors-steffi

Umzugskostenrückerstattung

Beitrag von doors-steffi »

ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen...

ich bin letztes jahr im sommer nach langem hin und her (bewerbung, zusage, nicht gehen lassen) endlich dienstlich umgezogen.
angefangen hat der ärger schon, bei der zusage nach einreichung dreier kostenvoranschläge. das hab ich dann irgendwann hin bekommen und auch einen abschlag erhalten.
nach dem umzug hab ich dann die abrechnung des selbigen gemacht und alles fristgerecht eingereicht.

es wurde dann noch eine vermieterbescheinigung meines vorherigen vermieters verlangt. diese habe ich nachgereicht.

nun kam wieder ein schreiben ich soll auch noch die schriftliche kündigung (hab ich nicht konnte eher aus dem mietverhältnis aussteigen und habe mündlich gekündigt), sowie kopien der kontoauszüge oder andere nachweise für die mietzahlungen, wo ich für beide wohnungen gleichzeitig miete gezahlt habe, vorlegen.
ich habe dann mit der bearbeiterin telefoniert und ihr erklärt, dass sie doch alles da habe zur berechnung.
nach fünf min kam ein rückruf ihrer vorgesetzten, mit der drohnung wenn ich die geforderten belege nicht sofort nachreiche wird nach aktenlage entschieden und ich bekomme kein geld...( die rede ist von über 1000€, kein pappenstiel für mich als a7)

nun zu meiner frage:
ist es nicht ausreichend wenn ich die vermieterbescheinigung vorlege? da steht schließlich von meiner vermieter ausgefüllt und unterschrieben drauf bis wann ich miete gezahlt habe.
und die vorlage des neuen mietvertrages? da steht drin ab wann ich da miete zahlen musste...
warum nun auch noch kontoauszüge?
ich will auch nicht nochmal mit meinem ehemaligen vermieter kontakt aufnehmen, ständig bitte ich ihn mir dieses und jenes noch für den umzug zu bestättigen, was die reisekostenstelle will.

doors-steffi
arme Sau
Moderator
Beiträge: 890
Registriert: 10. Nov 2005, 08:25
Behörde:

Beitrag von arme Sau »

.
1 ) Auch eine mündliche kündigung ist eine kündigung !!
2 ) Entscheidung nach aktenlage ?? Nach deinen angaben besagt gerade diese aktenlage dass du doppelt miete gezahlt hast !!
3 ) Kontoauszüge. Hmm, da seh ich eigentlich keinen grund warum du die nicht einreichen willst. Kopier die dinger, schwärz alles unwichtige und reich sie ein. (Ist auch sicherer falls, s.Pkt. 4)

War sonst noch was?

Ach ja.
4 ) Drohung du bekommst kein Geld. Sollte nicht alles anerkannt werden, widerspruch einlegen und den rechtsweg beschreiten.

meine bescheidene meinung!


.


.
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0

Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
doors-steffi

Beitrag von doors-steffi »

danke für die schnelle antwort,

ich habe jetzt gestern extra nochmal in meinen unterlagen nachgesehen und festgestellt, dass ich nur die alte wohnung mit kontoauszug belegen kann, da ich die neue wohnung damals beim mietvertrag unterschreiben den ersten monat bar zahlen musste... ist leider alles ein wenig komplizierter gewesen. der neue vermieter wohnt gute 400km weit weg und kam nur ne woche um die wohnung zur besichtigung frei zu geben, den mietvertrag unterschreiben und wollte den schlüssel nicht ohne zahlung der kaution und ersten monatsmiete rausrücken...
hab ich also keinen beleg für.
nun ist ja das problem wenn ich einen kontoauszug schicke und den anderen nicht wird wieder wie schon geschehn die anschuldigung kommen ich hätte eine mündliche vereinbarung das ich erst einen monat nach vertragsabschluss anfangen musste mit zahlen.

ich habe beschlossen das ich jetzt einen brief schreiben werde und dann sollen sie mal nach aktenlage entscheiden und wenn es hart auf hart kommt werd ich wohl meine rechtschutz in anspruch nehmen...
Benutzeravatar
Mikesch
Beiträge: 1967
Registriert: 16. Jan 2006, 09:52
Behörde: Zollverwaltung
Wohnort: OL
Geschlecht:
Kontaktdaten:

Beitrag von Mikesch »

Man scheint Dir ja sehr mit Misstrauen zu begegnen :shock:
Wie die ame Sau schon schrieb, die Voraussetzungen sind erfüllt.
Das Verlangen von Kontoauszügen geht schon sehr weit, aber ohne schriftliche Kündigung kann ich die Sachbearbeitung zumindest verstehen.
Ich hätte auch kein Problem mit eingeschwäzten Kontoauszügen...

So würde ich verfahren:
Eingeschwärzte Kontoauszüge, in erster Linie wegen der letzten Mietzahlung.
Qittung über die erste Mietzahlung vorlegen.
Die hast Du nicht? Na dann aber Zeugen, die das erklären können.
Dann wären alle Belege beisammen und bei einem ablehnenden Bescheid würde ich mir einen Rechtsbeistand suchen.

Nur interessehalber: Wie hast Du es geschafft, mit 1.000 Euro einen Umzug durchzuführen? Mein kleiner Umzug vor 10 Jahren hat bei einem relativ kleinen Hausstand >5.000 Euro gekostet.

cu,
Mikesch
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
doors-steffi

Beitrag von doors-steffi »

zum einen sind es nicht glatt 1000 das ist schon mehr gewesen...
hab ja auch nen abschlag erhalten den hab ich jetzt einfach mal gleich rausgelassen, denn das geld hab ich ja schon erhalten und das waren damals schon knapp 900...
und die reisekosten die mir auch noch zustehn hab ich auch noch nicht mit reingerechnet...
also alles in allem sollte doch noch ein stolzes sümmchen zusammen kommen...

ich will lieber nicht schreiben welche stelle für mich zuständig ist, dass kann ich ja später mal schreiben wenn bei mir alles durch ist, denn ich bin scheinbar nicht allein mit problemen bei dieser abrechnungsstelle...

ein schönes we an alle
Laura
Beiträge: 168
Registriert: 24. Feb 2007, 11:04
Behörde:

Beitrag von Laura »

:shock: Huch, üble Geschichte.
Also, dann hat ich ja richtig Massel...bei mir wollten die nur vorher 3 Angebote von Umzugsfirmen und dann noch ne abschließende Rechnung
Antworten